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Eine Schule für alle – Argument 014
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UN-Behindertenrechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)
"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ...
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bildung zu ermöglichen; ..."
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aktualisiert: 28. Januar 2023