Nordrhein-Westfalen
Aktuell
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Am 19.07.2011 wurde in NRW der „Schulpolitische Konsens“ zwischen den drei Parteien CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Diese Vereinbarung folgt den Empfehlungen der Bildungskonferenz. Diese Bildungskonferenz wurde vom Schulministerium im September 2011 gegründet und tagte kontinuierlich bis zur Verkündung ihres Ergebnisses am 20.05.2011 als Gesamtkonferenz und in verschiedenen Untergruppen. Alle relevanten bildungspolitischen Gruppen, Gewerkschaften und Parteien – mit Ausnahme der FDP, die ihre Mitarbeit schon nach der ersten Sitzung aufkündigte – trafen sich in diesem Gremium, um einen Konsens für die Schulentwicklung in NRW zu erarbeiten. Vor allem in der Arbeitsgruppe „Schulstruktur in Zeiten demografischen Wandels“ trafen die unterschiedlichen Positionen aufeinander. Trotzdem gelang es auch hier, Kompromisse zu formulieren. Die obengenannten Parteien nahmen die Diskussion auf und vereinbarten im Konsens gemeinsame Leitlinien für die Schulgesetzgebung. Die Parteien binden sich bis zum Jahr 2023, eine einseitige Kündigung ist untersagt.
In dem Konsens wird die bisher bestehende Verfassungsgarantie der Hauptschule aufgegeben und als neue Schulform die Sekundarschule beschlossen.

Der 09.05.2010 war nicht nur Muttertag. An diesem Tag fand in NRW auch die Landtagswahl statt. Die nordrhein-westfälische CDU/FDP-Koalition erlitt eine heftige Wahlschlappe und der Landesvater Jürgen Rüttgers wurde abgewählt.

In einer gemeinsamen Pressekonferenz im Landtag von NRW stellte der Landeselternrat der Gesamtschulen, die Schulleitungsvereinigung Gesamtschulen und die GGG NRW die Zahlen der Anmelderunde 2010 zu den NRW-Gesamtschulen vor. Die Attraktivität der Gesamtschulen steigt von Jahr zu Jahr, viele Schulen müssen angemeldete Kinder wegen Platzmangels ablehnen.

Im Jahr 2010 wurden 25 % der Viertklässler an einer Gesamtschule angemeldet. Seit dem Jahr 2000 ist die Quote von damals 19,8 % um mehr als ein Viertel gestiegen. Längeres gemeinsames Lernen, ein Schulangebot, in dem jeder Abschluss erreichbar ist, und eine Schulkultur, die jedem Kind eine Chance gibt, machen die Attraktivität der Gesamtschule aus. Drei neue Gesamtschulen in Bad Salzuflen, Köln-Nippes und Lippstadt nehmen erstmalig Kinder auf. Der Bedarf ist weit größer. Da es aber immer noch zu wenig Gesamtschulplätze in NRW gibt, müssen auch in diesem Jahr trotz zurückgehender Schüler/innenzahlen wieder 14.000 Kinder abgelehnt werden.

Noch nie wurden in NRW so viele Kinder für eine Schule des „längeren gemeinsamen Lernens“ angemeldet. Mehr als 50.000 Eltern möchten, dass ihr Kind von der Grundschule auf eine Gesamtschule (integrierte Schule mit gymnasialer Oberstufe), Sekundarschule (integrierte Schule ohne gymnasiale Oberstufe) bzw. Gemeinschaftsschule wechselt. Für das kommende Schuljahr stieg die Zahl der Anmeldungen von 44.589 (2011) auf 50.340, obwohl die Zahl der Viertklässler im gleichen Zeitraum um 10.000 gesunken ist. Nach gemeinsamen Berechnungen des Landeselternrates der Gesamtschulen (LER), der GGG und der Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen (SLV-GE-NRW) entschieden sich 31,5 %der Eltern, deren Kind im kommenden Schuljahr auf eine weiterführende Schule wechselt, für eine dieser Schulformen. Das entspricht einem Anstieg von 5,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gehört zumindest seit der Unterschrift der deutschen Bundesregierung unter die UN-Menschenrechtskonvention im Jahr 2009 zum Pflichtkanon des deutschen Schulwesens, stellt also keine Kür dar für diese Aufgabe freiwillig akzeptierende einzelne Schulen bzw. einzelne Schulformen. Die GGG, die sich mit der Gesamtschule selbstverständlich dieser Aufgabe stellt, diskutiert nun nicht mehr das Ob (also das grundsätzliche Pro und Kontra), sondern das Wie der Umsetzung von Inklusion: Wie gestaltet sich der gemeinsame Unterricht an den Schulen? Welche Strukturen sind nützlich, welche eher hinderlich? Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf auch personell gedeckt? Welche Voraussetzungen – auch seitens des Schulträgers – waren bzw. sind gegeben? Welche Voraussetzungen sind notwendig?