– Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule –
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

 

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SCHULE KANN ANDERS! 2024 (Dresden)

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Bundeskongress
für längeres gemeinsames Lernen


Donnerstag, 02. Mai, bis Sonnabend, 04. Mai 2024

Gemeinschaftsschule Campus Cordis
Stauffenbergallee 8
01099 Dresden

  • Die "GGG",
  • "Länger gemeinsam lernen – Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V."
  • und die Dresdener "Gemeinschaftsschule Campus Cordis"

veranstalten den Kongress gemeinsam. Die Landeshauptstadt Dresden – Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport unterstützt ihn.

Im Anschluss findet die GGG-Mitgliederversammlung statt.

HE/SL: Beatenberg 31 (2024-10)

Personalisiertes Lernen in heterogenen Gruppen als Chance für Inklusion

Tagung mit Workshops
Freitag, 11.10., im Montessori-Zentrum Angell in Freiburg bis bis Montag, 14.10.2024, in Beatenberg

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Institut Beatenberg
Waldeggstr. 195
CH-3803 Beatenberg
+41 (0)33 841 81 81

Karte    WEBSITE Institut Beatenberg

Das Märchen von der inklusion (2024 efa-9)

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– am Beispiel des Landes Bayern

Eine für Alle – Heft 9 (2024)

So war und ist Inklusion nicht gemeint

In dieser Ausgabe unserer Schriftenreihe lesen Sie einen Beitrag zur Inklusion in Bayern. Sie fragen sich jetzt vielleicht, inwiefern Sie das Schulsystem Bayerns interessieren sollte? Die Bedenken hatten wir auch. Wir haben den Beitrag aufgenommen, weil Hans Wocken darin die Ziele und entsprechende Strategien im Detail entlarvt, mit denen in Bayern unter dem Schild „Inklusion“ inklusive Bildung in der Realität verhindert wird.

Nach Pisa 2022 – GGG fordert Schulstruktur­änderung (PM 2024-02)

Bundeskongress für längeres gemeinsames Lernen in Dresden vom 2.5.2024 bis 4.5.2024

Presse­mit­tei­lung 24.02.2024:

In seiner Frühjahressitzung beschäftigte sich der GGG-Hauptausschuss an diesem Wochenende in Bad Sassendorf schwerpunktmäßig mit der Rezeption der Pisa-Ergebnisse in den einzelnen Bundesländern. Der Aufschrei in der Politik war jeweils groß, heftiges Debattieren setzte ein, um alsbald wieder zu verstummen.

Was muss noch geschehen, um unsere Bildungspolitiker*innen zu bewegen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, die über den Versuch des Kurierens an Symptomen hinausgehen?

HH: Bildungswende JETZT! (2024-01)

Offener Brief an die neue Schulsenatorin Logo Schule muss anders

Sehr geehrte Frau Bekeris,

wir, die Hamburger Gruppe der bundesweiten Bildungsinitiative Bildungswende JETZT!, gratulieren Ihnen zur Bestätigung Ihres neuen Amtes durch die Hamburger Bürgerschaft und wünschen Ihnen einen guten Start! Gleichzeitig wünschen wir Herrn Rabe alles Gute für die Zukunft, vor allem gesundheitlich. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen, um gemeinsam die Bildung in Hamburg gerechter, inklusiver und demokratischer zu machen.

DIE SCHULE für alle – 2023/4

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ImFokusSchule imFokus:
– Inklusion 2023
GGGaktiv:
– Tagung mit dem Grundschulverband
– Oberstufe
– Bündnis Eine für alle

DIE SCHULE für alle – 2023/3

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Einführung:
– Redaktionsbeitrag
– K.-J. Tillmann
5 Länder im Fokus:
BE – HB – HH – SL – SH
in der Diskussion:
– 2 Positionen
– Die Einführung der Gemeinschaftsschule in SH

Die GGG ist ein Stein in der Brandmauer gegen Rechts (PM 2024-01)

Presse­mit­tei­lung 22.01.2024:

In einem Nachrichtenpodcast der Süddeutschen Zeitung fordert der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows, Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, eine Brandmauer gegen Rechts zu bilden, gegen diejenigen, die unsere freiheitliche Grundordnung sowie Menschenrechte einschränken bzw. abschaffen wollen. Die GGG ist ein Stein dieser Brandmauer.

PISA 2022 (2023-12)

Neue PISA-Studie erweist: Das Deutsche Schulsystem ist am Ende

Stellungnahme des Bundesvorstandes vom 12.12.2023:

Die aktuelle Bildungsstudie der OECD zeigt Deutschland an einem nie dagewesenen Tiefpunkt:

Vollständiger Artikel durch Titelklick!

DIE SCHULE für alle – 2023/2

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ImFokus:
– Startchancen-Programm
Schule imFokus:
– Schulen in präkerer Lage – erfolgreich
GGGaktiv:
– Potsdamer Erklärung
– Lehrermangel: HA-Empfehlungen
u. a.

Länderbericht 2008/1

Gemeinschaftsschule erhält Rechtsgrundlage

Jede Schule kann Elemente der Gemeinschaftsschule übernehmen

Anfang Dezember 2007 wurden die ca. 15 Schulen festgelegt, aus denen 11 Gemeinschaftsschulen hervorgehen sollen. Nun haben SPD- und Linksfraktion einen Gesetzesvorschlag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der den Rahmen für die rechtliche Absicherung der Pilotphase Gemeinschaftsschule absteckt. In dem neuen § 17a heißt es u.a.:

(4) In Gemeinschaftsschulen findet gemeinsames Lernen und individuelle Förderung von der Schulanfangsphase bis zur gymnasialen Oberstufe in einer Schule oder in Kooperation mehrerer Schulen statt. Sie führen zu allen allgemein bildenden Abschlüssen, soweit der erforderliche Leistungsstand erreicht wird. Die Sekundarstufe I untergliedert sich dabei nicht in unterschiedliche Bildungsgänge. Näheres ist in der Genehmigung zu regeln.

(5) In Gemeinschaftsschulen finden die Regelungen über das Probehalbjahr sowie abweichend von § 56 Abs.2 die Regelungen über die Bildungsgangempfehlung nach dem Besuch der Primarstufe bei Verbleib in der Gemeinschaftsschule keine Anwendung. Abweichend von § 59 finden bis zum Abschluss der Sekundarstufe I Jahrgangsstufenwiederholungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen statt. Darüber sind Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen zu schließen. Die äußere Fachleistungsdifferenzierung findet als Organisationsprinzip in Gemeinschaftsschulen keine Anwendung.

(6) Schulen, die nicht an der Pilotphase teilnehmen, können mit entsprechenden Konzepten und mit Verweis auf die Pilotphase nach den Voraussetzungen des § 18 einzelne Regelungen des Abs. 5 anwenden.“

Gleichzeitig ist ein Genehmigungsschreiben an die Schulen in Vorbereitung, das die näheren Einzelheiten regelt. Schließlich werden mit einer Projektvereinbarung zwischen Schule, Bezirk (Schulträger) und Senatsverwaltung jeweils für den einzelnen Standort geltende Vereinbarungen festgelegt

In der Koalitionsvereinbarung heißt es „Zum Einstieg in die Gemeinschaftsschule gehört, dass über die Einrichtung einer Pilotphase hinaus integrative Elemente in unserem Schulsystem gestärkt werden. Hierzu wird geprüft, ob durch eine Schulgesetzänderung der Zwang zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung in der Sekundarstufe I, das Probehalbjahr sowie die Regelungen des Wiederholens von Klassenstufen mittels einer »Kann«-Formulierung aufgehoben werden können.“ In diesem Zusammenhang ist der Absatz (6) (siehe oben) von Interesse. Er eröffnet allen Schulen die Möglichkeit bei entsprechendem pädagogischen Konzept, auf das Probehalbjahr, die Bildungsgang-Empfehlung, das Sitzenlassen (und damit die Querversetzung) und/oder die äußere Leistungsdifferenzierung zu verzichten. Das wäre schon sensationell. Das Ganze setzt natürlich voraus, dass der Gesetzesentwurf in der vorgelegten Fassung beschlossen wird.

Lothar Sack