Stellungnahme zur Schulgesetzänderung 2014

Die GGG Berlin nimmt zu den beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes Stellung, die die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I betreffen sowie zu den Anträgen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule sowie zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU.

  1. Die GGG Berlin begrüßt die Änderung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Sekundarstufe I (§56), die darauf abzielen Geschwisterkinder vorrangig aufzunehmen und damit Eltern eine engere Zusammenarbeit mit den Schulen zu ermöglichen.
    Allerdings ist die Formulierung §56 (6) 3 in der beabsichtigten Form missverständlich, da Geschwisterkinder, die bis zum Losverfahren noch nicht berücksichtigt werden konnten eben nicht gelost werden, sondern von der Quote von 30% abzuziehen und vorrangig aufzunehmen sind.
  2. Die GGG Berlin hält die Verpflichtung für Eltern, deren Kinder die festgesetzte Durchschnittsnote erreichen oder überschreiten, ein weiteres Beratungsgespräch zu führen, für äußerst problematisch. Diese Regelung wird im Wesentlichen eine weitere soziale Differenzierung verursachen. Eltern mit höheren Bildungsabschlüssen, werden tendenziell eher bereit sein, sich diesen zusätzlichen Gespräche zu stellen, als Eltern, die geringere Bildungsabschlüsse haben. Letztlich drückt die beabsichtigte zusätzliche Verpflichtung ein Misstrauen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern der Grundschulen aus, denen nicht zugetraut wird, entsprechend nachhaltig wirkende Gespräche zu führen.
    Die GGG Berlin hielte eine Regelung für sinnvoller, die darauf abzielt, die Beratungsgespräche für die Aufnahme von Kindern an Gymnasien grundsätzlich von Lehrerinnen und Lehrern der Gymnasien durchführen zu lassen. Dies sollte verbunden sein mit der Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler, für deren Aufnahme sich das Gymnasien entschieden hat, bis zum Abschluss der 10. Klasse zu beschulen.
    Die Konsequenzen liegen auf der Hand:
    1. Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer könnten sich auf pädagogische Tätigkeiten konzentrieren ohne Gespräche führen zu müssen, die letztlich der Sortierung der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I dienen.
    2. Am Ende der 7. Klassen würde nicht eine erhebliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern frustriert und entmutigt die Gymnasien verlassen und Unruhe verbreitend an Sekundarschulen einen Platz suchen.
    3. Die Gymnasien müssten sich stärker auf die pädagogischen Aufgaben konzentrieren, die von ihnen aufgenommenen und für das Gymnasium für geeignet befundenen Schülerinnen und Schüler entsprechend individuell zu fördern und zu fordern.
  3. Die GGG Berlin begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die Kriterien zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zu ergänzen, da damit die Verwirklichung des Zieles der Kooperationen von Kindertagesstätten und Schulen, nämlich die individuelle Entwicklung der Kinder zu unterstützen, besser ermöglicht wird. Nach den bisherigen Regelungen konnten Kinder von Kooperationsgrundschulen immer wieder nicht aufgenommen werden, deren individuelle Förderung in Kooperation von Erzieherinnen der KiTas und der Erzieherinnen sowie Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen gründlich geplant und bereits organisiert organisiert war. Gemeinsame Gespräche und Vereinbarungen zwischen Eltern und Pädagoginnen der KiTas und Grundschulen blieben in diesen Fällen weitgehend wirkungslos.
  4. Die GGG Berlin begrüßt den Antrag der Fraktionen von SPD und CDU zur bußgeldverbundenen Teilnahmeverpflichtung an der Sprachstandsfeststellung. Es wird damit besser gelingen, Kindern die benötigte individuelle Förderung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Allerdings müssen Schulen unabhängig von den 40%-Regelungen (Anteil ndH und sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler) die nötigen personellen Mittel für Sprachförderung zugewiesen werden. Dies geschieht bisher nicht im erforderlichen Umfang.
  5. Die GGG Berlin regt an, klare Formulierungen zur Frequenzsenkung im Falle verschiedener Grade und Formen von Behinderungen von Schülern und Personal in das Schulgesetz aufzunehmen oder mit diesen entsprechende Nachfolgeregelungen zu ermöglichen.

Wir danken für die Möglichkeit unsere Positionen darzustellen und sind auch künftig bereit, die Arbeit des Parlamentes zu unterstützen.

Für den Vorstand der GGG Berlin
Robert Giese

Berlin, 12.02.2014
Landesverband der GGG-BERLIN
c/o Robert Giese Fritz-Karsen-Schule, Onkel-Bräsigstr. 76-78, 12359 Berlin