Presseinformation: Empfehlungen zur Durchführung von Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21

Am 31.1.2021 werden sich die Kultusminister*innen treffen, um über bundeseinheitliche Vorgaben zur Durchführung von Abschlussprüfungen an den Schulen zu beraten.

Angesichts der Tatsache der nahezu schon ein Jahr lang andauernden Einschränkungen des Unterrichts an den Schulen und der Einschätzung zumindest noch zumindest bis zum Frühsommer mit weiteren starken Beeinträchtigungen rechnen zu müssen, sollte anerkannt werden, dass das Schuljahr 2020/2021 kein normales Schuljahr ist. Entsprechende Konsequenzen sind zu ziehen. Wunschvorstellungen helfen uns nicht weiter. Dies gilt insbesondere für die Abschlussprüfungen.

PM EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON ABSCHLUSSPRÜFUNGEN 2021-01

Die GGG fordert dazu auf, auf die Prüfungen zum Ersten- und zum Mittleren Schulabschluss zu verzichten und die Abschlüsse auf der Basis der Jahresleistung zu erteilen. Insbesondere treten wir der Auffassung entgegen, ein Abschluss, der ohne Prüfung vergeben wird, habe keinen Wert. Auch in Normalzeiten ist es so, dass die schulischen Abschlussnoten wesentlich durch vor den Prüfungen erbrachte Leistungen bestimmt werden.

Ein Zentralabitur in der gewohnten Form halten wir aus Gerechtigkeitsgründen und auch vor dem Hintergrund der aktuell außergewöhnlichen Belastungen für die Kolleginnen und Kollegen für nicht angebracht. Den Schulen sollte gestattet werden, aus einem vergrößerten Aufgabenpool Aufgaben für ihre Schüler*innen auswählen zu dürfen. Auf eine Zweitkorrektur sollte verzichtet werden.

Für den Fall, dass keine Verständigung auf einen Verzicht in Bezug auf Prüfungen für den Ersten- und Mittleren Schulabschluss möglich ist, schlagen wir vor, die Aufgabenstellungen für die schriftlichen Abschlussklausuren schulintern unter Einhaltung bisheriger Ansprüche erstellen zu lassen.

Prüfungen und Zeugnisse dieses Schuljahres dürfen keinesfalls negative Konsequenzen haben. D.h. Prüfungen, die nicht bestanden werden, sollten im Sinne einer Freiversuchsregelung nicht gezählt werden. Auf Sitzenbleiben und Abschulungen am Ende des Schuljahres sollte verzichtet werden, Wiederholungen einer Klassenstufe freiwillig sein und nicht auf die Verweildauer angerechnet werden.

Bei allen Belastungen, die die Pandemie mit sich bringt, ermutigen wir dazu, zuversichtlich zu bleiben. „Dieses Schuljahr ist außergewöhnlich in der Geschichte unseres Landes. Aber es ist nicht das erste außergewöhnliche Schuljahr und es wird nicht das letzte sein. Und immer haben junge Menschen ihren Lebensweg gefunden.“ (Zitat aus einem Schreiben von Karin Prien. der Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, vom 6.1.2021)

Für den Bundesvorstand
Dieter Zielinski
Schwentinental, den 18.1.2021