GGG LV Niedersachsen begrüßt die veröffentlichte Anhörungsfassung und den konstruktiven Beteiligungsprozess
Der GGG LV Niedersachsen begrüßt die nun veröffentlichte Anhörungsfassung der neuen Verordnung zur gymnasialen Oberstufe und Abiturprüfung. Die Neuregelung ist aus Sicht des Landesverbandes ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen, flexibleren und stärker an den individuellen Bildungswegen der Schülerinnen und Schüler orientierten Oberstufe.
Besonders positiv bewerten wir den Arbeits- und Beteiligungsprozess, der der neuen Verordnung vorausgegangen ist. Als Verband waren wir frühzeitig und kontinuierlich in den Austausch über die Reform eingebunden. Die Perspektive der Gesamtschulen konnte dadurch unmittelbar in die Entwicklung der neuen Regelungen einfließen.
Der Landesverband sieht darin ein gutes Beispiel für eine konstruktive und dialogorientierte Gestaltung von Bildungsreformen. Die Erfahrungen aus der schulischen Praxis und die Perspektiven der Verbände wurden ernst genommen und konnten in den Entwicklungsprozess eingebracht werden. Die nun vorliegende Anhörungsfassung zeigt an verschiedenen Stellen, dass die Diskussionen und Anregungen aus diesem Prozess Wirkung entfaltet haben.
Mehr individuelle Wege statt starrer Schwerpunktstrukturen
Im Zentrum der Reform steht für das GGG LV Niedersachsen die stärkere individuelle Profilbildung. Die bisherigen starren Schwerpunktstrukturen werden zugunsten größerer Wahlmöglichkeiten aufgelöst. Schülerinnen und Schüler können damit ihre Oberstufenlaufbahn stärker an ihren Interessen, Stärken und Zukunftsperspektiven ausrichten.
Das entspricht einem zentralen Anliegen der GGG: Bildung muss unterschiedliche Bildungswege ermöglichen und individuelle Entwicklung unterstützen. Gerade an Gesamtschulen treffen in der gymnasialen Oberstufe Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Bildungsbiografien und Interessen zusammen. Eine Oberstufe, die diesen unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung trägt, ist deshalb ein wichtiger Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule bleiben pädagogische sowie an Lebenswelt orientierte Schwerpunktsetzungen in den Schulen möglich.
Auch die neue Struktur der Einführungsphase mit Pflichtbereich sowie Wahlpflichtbereichen eröffnet zusätzliche Möglichkeiten für individuelle Schwerpunktsetzungen.
Weniger Klausuren und neue Formen der Leistungsbewertung
Der GGG LV Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Reduzierung der Klausurbelastung. Dass insbesondere in den Grundkursen künftig deutlich weniger Klausuren geschrieben werden beziehungsweise in weiteren Grundkursen ganz auf Klausuren verzichtet wird, schafft Raum für andere Formen des Lernens und eine zeitgemäße Prüfungskultur.
Besonders positiv bewertet der Landesverband die Einführung der Kombinierten Leistungsnachweise (KLN). Sie ermöglichen es, schriftliche, mündliche, produktive und reflexive Elemente miteinander zu verbinden und damit unterschiedliche Kompetenzen stärker in den Mittelpunkt der Leistungsbewertung zu rücken.
Auch die stärkere Bedeutung mündlicher Prüfungsformate und die Weiterentwicklung der bisherigen Präsentationsprüfung zu einer Kolloquiumsprüfung weisen aus Sicht des GGG LV Niedersachsen in die richtige Richtung.
Die Reduzierung von Klausuren sollte dabei nicht allein als Entlastung verstanden werden. Sie eröffnet vielmehr die Chance, Unterricht und Leistungsbewertung stärker an den Kompetenzen auszurichten, die junge Menschen für Studium, Ausbildung und gesellschaftliche Teilhabe benötigen.
Mehr Wahlfreiheit braucht mehr Beratung
Mit den erweiterten Wahlmöglichkeiten wächst zugleich die Verantwortung der Schulen. Schülerinnen und Schüler benötigen Unterstützung dabei, aus den neuen Möglichkeiten einen für sie passenden Bildungsweg zu entwickeln.
Das gilt insbesondere für den Übergang von der Sekundarstufe I in die gymnasiale Oberstufe. Gerade an Gesamtschulen wechseln Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Bildungsbiografien, Interessen und Voraussetzungen in die Einführungsphase. Die Entscheidung über Fächerbelegungen, Prüfungsfächer und individuelle Schwerpunktsetzungen wird mit der neuen Oberstufenstruktur komplexer und zugleich bedeutsamer.
Mehr Wahlfreiheit ist deshalb nur dann ein echter Gewinn, wenn sie mit verlässlicher und professioneller Beratung verbunden ist.
GGG LV Niedersachsen fordert also weiterhin: Oberstufenkoordination für alle Oberstufen.
Das GGG LV Niedersachsen verbindet seine grundsätzlich positive Bewertung der Reform deshalb mit einer klaren Forderung an das Land:
Jede gymnasiale Oberstufe braucht eine Oberstufenkoordinatorin bzw. einen Oberstufenkoordinator – unabhängig von der Größe der Oberstufe.
Die neue Oberstufe bedeutet mehr individuelle Wahlmöglichkeiten und damit auch einen höheren Beratungs- und Koordinationsbedarf. Laufbahnentscheidungen müssen begleitet, Schülerinnen und Schüler beim Übergang aus der Sekundarstufe I beraten, Fächerangebote geplant und individuelle Bildungswege koordiniert werden.
Gerade kleinere Oberstufen dürfen dabei nicht strukturell benachteiligt werden. Die Qualität der Beratung darf nicht von der Größe eines Jahrgangs abhängen.
Die Forderung nach einer Oberstufenkoordinatorin bzw. einem Oberstufenkoordinator unabhängig von der Schülerzahl in Jahrgang 11 gehört deshalb bereits zu den bildungspolitischen Forderungen des GGG LV Niedersachsen.
Die neue Oberstufe kann ihre Möglichkeiten nur dann entfalten, wenn das Land die Schulen auch mit den notwendigen personellen Ressourcen ausstattet.
Der GGG LV Niedersachsen sieht in der neuen Oberstufenverordnung insgesamt einen wichtigen und grundsätzlich richtigen Schritt. Mehr individuelle Profilbildung, weniger starre Vorgaben, eine geringere Klausurbelastung und zeitgemäßere Leistungsformate schaffen neue Möglichkeiten für eine Oberstufe, die Schülerinnen und Schüler stärker in den Mittelpunkt stellt.
Der GGG LV Niedersachsen wird sich deshalb auch im weiteren Anhörungsverfahren konstruktiv einbringen. Ziel muss eine Oberstufe sein, die individuelle Bildungswege ermöglicht, Bildungsgerechtigkeit stärkt und unter den unterschiedlichen Bedingungen der niedersächsischen Schulen tatsächlich umsetzbar ist.