Die integrierten Schulen in NRW werden von der schwarz-grünen Landesregierung widersprüchlich behandelt. Koalitionsstreit und wohlfeile Bekenntnisse zu den integrierten Schulen gibt es zahlreich, wenn deren besondere Bedingungen bei den Ressourcen ernst genommen werden müssten, bleibt die Unterstützung aus. Jüngste Entscheidungen zu den sog. PRIMUS-Schulen und zur Stellenbesetzung im kommenden Schuljahr machen diese Widersprüchlichkeit erneut deutlich.
Seit Bildung der schwarz-grünen Landesregierung in NRW werden die sich stark unterscheidenden schul- und bildungspolitischen Vorstellungen der die Koalition tragenden Parteien stets mühsam verdeckt. Nach außen Koalitionsfrieden – in der Regel zu Lasten der Grünen.
Neuregelung bei PRIMUS-Schulen
Der Streit hinter den Kulissen führte nun zu einem Novum in der Schulgesetzgebung in NRW. Ende Mai 2025 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt das 17. Schulrechtsänderungsgesetz veröffentlicht, mit dem folgende Festlegung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden sollte: „Wir werden nach erfolgreicher Evaluation des Schulversuchs die Primusschulen schulrechtlich absichern.“
Die versprochene schulrechtliche Absicherung war eine schlichte Bestandssicherung der geringen Zahl der PRIMUS-Schulen. Trotz erfolgreicher Evaluation verweigerte die CDU eine Ausweitung. In das Schulgesetz wurde damals folgende Formulierung aufgenommen: „Die Schulträger sind berechtigt, die Schulen, die am 1. August 2025 gemäß Absatz 1 am Schulversuch PRIMUS teilgenommen haben, über das Schuljahr 2025/2026 oder 2026/2027 hinaus als PRIMUS-Schulen fortzuführen, wenn sie zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben.“ (§ 132 b SchulG NRW)
Noch nie hatte eine Gesetzesneuregelung in NRW – ohne vorherigen Regierungswechsel – einen so kurzen Bestand. Die Grünen – unzufrieden mit der bloßen Bestandssicherung – sollten auch einmal einen schulpolitischen Erfolg vorweisen können und bekommen nun nach einem halben Jahr eine Nachbesserung bei den PRIMUS-Schulen.
Es gibt seit März 2026 einen Entwurf der Landesregierung für ein 19. Schulrechtsänderungsgesetz, in dem jetzt zumindest eine geringe Erhöhung der Zahl der PRIMUS-Schulen ermöglicht wird. Der § 132 b soll nun folgende Fassung erhalten: „Das Ministerium kann die Errichtung weiterer PRIMUS-Schulen bis zu einer Gesamtzahl von zehn Schulen genehmigen.“ Kein großer Wurf, aber immerhin etwas.
Die ministerielle Begründung ist kurz und inhaltsleer, die Kehrtwendung findet keine Erwähnung – es wird allein darauf hingewiesen, dass PRIMUS-Schulen ein Beitrag zu einem „differenzierten Beschulungsangebot“ in NRW seien. Das Schulministerium schreibt lapidar: „Die Ermöglichung der Errichtung weiterer PRIMUS-Schulen bis zu einer Gesamtzahl von zehn Schulen leistet ebenfalls einen Beitrag zu einem differenzierten Beschulungsangebot.“
Natürlich ist es schulpolitisch zu begrüßen, dass weitere Schulträger durch die aktuelle Reform nun die Möglichkeit erhalten, PRIMUS-Schulen zu gründen. Sie müssen dabei allerdings berücksichtigen, dass das Schulministerium in NRW zu dieser Reform „gezwungen“ werden musste … und diese integrierte Schulform letztlich ablehnt.
Vorgriffstellen – Verschlechterung der Bedingungen an integrierten Schulen
Auf die Verlängerung der Schulzeit am Gymnasium auf erneut 9 Jahre reagierte die Landesregierung durch Einrichtung sog. Vorgriffstellen. Sie sollten das Instrument sein, den zusätzlichen Stellenbedarf an den Gymnasien in dem 13. und „zusätzlichen“ Schuljahr 2026/27 zu decken. Lehrkräfte wurden „für die Gymnasien“ eingestellt und an andere Schulformen abgeordnet. In den vergangenen Jahren hatte das Land schrittweise insgesamt 3.000 sogenannte Vorgriffstellen zur Verfügung gestellt. Zu Beginn des laufenden Schuljahres waren es noch ca. 1.000 Stellen (490 an Grundschulen, 160 an Realschulen und ca. 400 an Gesamtschulen).
Zum Thema führte das Ministerium im November 2025 aus: „Mit der Beendigung des Modells der Vorgriffstellen geht das hierauf eingestellte Personal zum Schuljahr 2026/2027 an die jeweiligen Stammgymnasien über, da zu diesem Zeitpunkt durch das Wiederauftreten der dreizehnten Jahrgangsstufe auch die den Bedarf auslösenden Schülerinnen und Schüler die entsprechende Jahrgangsstufe an den Gymnasien besuchen werden. Hierdurch wird an den Abordnungsschulformen und -schulen ein Rückgang in der Personalausstattung im Umfang der Abordnungen zu verzeichnen sein. Derzeit werden Möglichkeiten für eine Kompensation des geschilderten Effekts geprüft; diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Eine vollständige Kompensation – gemessen am Umfang der Abordnungen auf Vorgriffstellen – wird jedoch nicht möglich sein.“
Nun ist klar, dass es de facto keine Kompensation geben wird und sich die Stellenbesetzung an integrierten Schulen mit Ansage und Anlauf zum kommenden Schuljahr spürbar verschlechtern wird. Für die ca. 1.000 „wegfallenden“ Stellen werden zum kommenden Schuljahr 300 Stellen zur Verfügung gestellt. Relevant ist zudem, dass Vorgriffstellen vor allem an Schulen mit schwierigen Standorten zum Tragen kamen. Dass Gegensteuern nur halbherzig versucht wurde, ist fatal.
Der Wechsel der betroffenen Kolleginnen und Kollegen an die Gymnasien hilft dort, der begrenzte Eifer der Landesregierung den Schulen zu helfen, die nun zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer verlieren werden, ist ärgerlich. Die GGG NRW hat in ihren Haushaltsstellungnahmen der letzten Jahre stets auf das Problem hingewiesen und gefordert, durch eine Erhöhung der Quote von Sek. II-Stellen die Stellenbesetzung an Gesamtschulen zu verbessern. Es geht, wenn man es will – wenn man es finanzieren will.
Michael Schulte, Mitglied im GGG-Landesvorstand NRW
PRIMUS-Schulen