Presseinformation des Gemeinschaftsschulverbandes Schleswig-Holstein
Die Planungen, in Moisling das achte Lübecker Gymnasium einzurichten, hören sich zunächst gut an: Die Abwanderung von Schüler*innen in andere Stadtteile soll gestoppt, weite Schulwege für Fünftklässler*innen sollen vermieden werden. Der Stadtteil Moisling soll eine Aufwertung erfahren; bestehende Gebäude lassen sich nutzen, und im Zeichen der Inklusion kann das Förderzentrum sich zur „Schule ohne Schüler*innen“ umgestalten. Überfüllte Gymnasien werden entlastet und die nächstgelegene Gemeinschaftsschule mit Oberstufe muss weniger Kinder abweisen.
Stichwort „Oberstufe“: Für das neue Gymnasium soll es sogar eine Kooperation mit einer benachbarten Gemeinschaftsschule geben, die bislang keine höheren Abschlüsse anbieten konnte. Obendrein scheint der finanzielle Rahmen überschaubar und die Kommunalpolitik ist, soweit zu hören, auch dafür. Warum also nicht einfach machen?
Bei näherem Zusehen zeigt der Plan allerdings seine Tücken. Zunächst einmal: Das neue Gymnasium soll lediglich zweizügig sein. Eventuell werden es in der Oberstufe dank der oben genannten Kooperation mehr. Aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen, findet der Co-Vorsitzende des Gemeinschaftsschulverbandes Johann Knigge-Blietschau: „Überall im Land wird die Einrichtung kleiner Oberstufen an Gemeinschaftsschulen verhindert. Ein Mini-Gymnasium ist aber auf einmal möglich?“
Falls es darum ginge, Kindern aus Moisling den Zugang zu höheren Abschlüssen zu ebnen – warum wurde dann nicht eine der bestehenden Gemeinschaftsschulen im Stadtteil mit einer Oberstufe versehen?
Der eingeschlagene Weg wird dazu führen, dass weniger Kinder mit Gymnasialempfehlung die Gemeinschaftsschulen besuchen, was auch die vorgeschlagene Oberstufen-Kooperation zu schwächen droht.
Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums dürften für Abitur oder Fach-Abi einfach an ihrer Bildungsstätte bleiben; für Gemeinschaftsschüler*innen wird hingegen ein Wechsel fällig. Ist das gerecht?
Oder sollten die Gymnasiumspläne sogar durch die Aussicht befördert worden sein, dass die Moislinger Förderschüler*innen nun in die Inklusion gehen? „Geht es darum, inklusionskritischen Eltern eine exklusive Schule anzubieten?“ fragt Knigge-Blietschau. Das wäre ebenfalls nicht gerecht; es wäre geradezu schäbig.
Am 23. April beraten in Lübeck erstmals die zuständigen Ausschüsse über das Vorhaben. Sie sollten sich dabei auch auf ihre Zuständigkeit für Bildungsgerechtigkeit besinnen!
Johann Knigge-Blietschau, Co-Vorsitzender des Gemeinschaftsschulverbands