Schleswig-Holstein
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Länderbericht Schleswig-Hostein 2017-03

Am 7. Mai 2017 wird in Schleswig-Holstein ein neuer Landtag gewählt. Die Parteien haben sich in ihren Wahlprogrammen auch bildungspolitisch positioniert. Während die Regierungskoalition (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW) einen Schulfrieden erklärt, dessen wesentlicher Inhalt darin besteht, die Strukturfrage in der nächsten Legislaturperiode nicht auf die Agenda zu setzen, versucht der CDU-Herausforderer Daniel Günther mit der Forderung nach Rückkehr zum G9 an Gymnasien zu punkten. Als Bündnispartner hat er in dieser Hinsicht lediglich den Philologenverband und die Linken hinter sich. Dabei darf allerdings nicht unerwähnt bleiben, dass „Die Linke“ die einzige Partei ist, die sich für eine sofortige Umwandlung von Gymnasien in Gemeinschaftsschulen ausspricht.

Auch wir gehen davon aus, dass die privilegierte Stellung der Gymnasien in der aktuellen gesellschaftlichen Situation nicht haltbar ist. Dazu sind die von den Schulen zu bewältigenden Aufgaben zu gewaltig. Die Inklusion von Schüler/-innen mit Handicaps, die Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen Elternhäusern obliegt weitgehend den Gemeinschaftsschulen. Erfreulicherweise befinden sich jetzt in einigen Wahlprogrammen Hinweise, dass in dieser Hinsicht besonders heraus geforderte Schulen künftig zusätzliche Ressourcen über einen zu etablierenden Sozialindex erhalten sollen.

Ein Blick auf die Unterrichtung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen macht deutlich, wie schwierig sich die Situation für die Schulen gestaltet. Nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen eine Sprachförderung durch freie Träger erfolgt, werden die Schülerinnen und Schüler in einem sog. DaZ-Zentrum (DaZ= Deutsch als Zweitsprache) in der sog. Basisstufe unterrichtet. Jedes DaZ-Zentrum ist entweder einer Grundschule oder einer weiterführenden Schule, meist einer Gemeinschaftsschule, zugeordnet. Soweit es der Sprachstand erlaubt, können die Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Teilintegration am Unterricht der Regelklassen teilnehmen. An die Basisstufe schließt sich die Aufbaustufe an, in der die Schülerinnen und Schüler altersgemäß im vollen Umfang am Unterricht von Regelklassen teilnehmen und zusätzlich Sprachunterricht von bis zu sechs Wochenstunden erhalten. Danach findet eine vollständige Integration bei sprachsensiblem Unterricht in allen Fächern statt.

Bei einem an sich schlüssigen Konzept müssen die unzulänglich bereitgestellten Ressourcen (insbesondere erscheint uns eine Klassengröße von in der Regel mindestens 16 Schülerinnen und Schülern in der Basisstufe wesentlich zu groß und die Angabe der in der Aufbaustunde zu gebenden DaZ-Stunden mit bis zu sechs als zu vage angegeben) und Entscheidungsverfahren kritisiert werden. Für uns nicht hinzunehmen sind die mangelnden Beteiligungsmöglichkeiten der Einzelschulen bei Entscheidungen über die Einrichtung von DaZ-Zentren, die ungleiche Verteilung der DaZ-Zentren auf die unterschiedlichen Schulformen, aber auch eine nicht erfolgende Steuerung der Verteilung der Schülerinnen und Schüler in der Aufbaustufe auf die Schulen. Wir befürchten, dass es hier zu einseitigen Belastungen für eine Reihe von Schulen kommen wird. Schon jetzt deutet sich an, dass deutsche Eltern solche Schulen für ihre Kinder meiden werden.

DIETER ZIELINSKI