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Länderbericht 2004/2

Das neue Schulgesetz ist seit 1. Februar 2004 in Kraft. Es trägt im Wesentlichen die Züge des Entwurfes der vormals regierenden großen Koalition und wurde trotz vielfacher Bemühungen um wesentliche Änderungen fast unverändert vom rot-roten Senat eingebracht und im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Die GGG Berlin kritisiert unter anderem die

Einführung der neuen verbundenen Haupt- und Realschule als Regelschule, äußerst problematisch ist die Zementierung der Einrichtung von 5. Klassen vermeintlich besonders Begabter an Gymnasien.

Am schwerwiegendsten für die Berliner Gesamtschulen dürfte sich jedoch die Festschreibung der äußeren Fachleistungsdifferenzierung auswirken, die über die restriktiven Bestimmungen der KMK noch hinausgehen.

Die insgesamt größere Autonomie der Schulen wird positiv bewertet, auch wenn aufgrund der schlechten äußeren Rahmenbedingungen, 32 Schüler pro Klasse und 26 Pflichtstunden pro Lehrer bei geringster finanzieller Ausstattung, nicht klar ist, welchen Nutzen sie bringen kann.

Die Berliner GGG begrüßt die Möglichkeit, an Gesamtschulen selbst zu entscheiden, ob künftig der Weg zum Abitur 12 oder / und 13 Jahre dauern wird, während dies für Gymnasien auf 12 Jahre festgeschrieben ist. Ebenfalls positiv ist, dass Schüler aus Realschulen mit entsprechend guten Leistungen auch an Gesamtschulen ohne Aufbauform das Abitur in Angriff nehmen können.

Die GGG setzt sich weiter mit dem neuen Schulgesetz auseinander, der Bericht wird fortgesetzt.

Lothar Sack