„Integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht“ in den Bundesländern – Ergebnisse einer Umfrage im Überblick

 Im Zusammenhang mit der Planung der Herausgabe eines GGG Spezial Magazins zum integrierten naturwissenschaftlichen Unterricht haben wir uns gefragt, inwieweit ein solcher Unterricht bundesweit verankert ist. Um dies herauszufinden, hat Wilhelm Roer als Mitglied der Redaktion eine Anfrage an alle Bildungs- bzw. Kultusministerien der Bundesländer gestellt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 für eine Sonderausgabe des GGG – Magazins zum Thema „Integrierte Naturwissenschaften“ – naturwissenschaftlicher Unterricht in den Klassen 5 – 10, würden wir unseren Leserinnen und Lesern sehr gerne eine Übersicht des fächerübergreifenden Unterrichts in allen Schulformen in allen Bundesländern anbieten. Die Umfrage bezieht sich sowohl auf fachübergreifende Möglichkeiten, Fächerverbünde, den Lernbereich oder das Fach Naturwissenschaften im Unterricht Ihres Bundeslandes in den Klassen 5 bis 10 der Sek I. Ich wäre Ihnen daher sehr zu Dank verpflichtet, wenn Sie uns eine Rückmeldung auf die folgenden Fragen geben könnten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
    • im Kernbereich
    • im Wahlpflichtbereich
  2. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können.
  3.  Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?
  4.  Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?“

 

Erfreulich war, dass wir aus nahezu allen Ministerien Antworten erhalten haben. Wir haben diese zusammengefasst und stellen sie Ihnen hier zur Verfügung (durch klicken auf das jeweilige Bundesland öffnet sich ein Fenster mit den Informationen aus diesem Land):

Antwort aus dem Bildungsministerium Baden-Württemberg (10.03.2026)

Zu Beginn der 2000er Jahre wurden in Baden-Württemberg eine große Zahl an Fächerverbünden in allen weiterführenden Schularten eingeführt, welche auch die Gemeinschaftsschule übernommen hat. Diese hatten sich in der Praxis nicht bewährt. Nach einer negativen Evaluation des Landesinstituts für Schulentwicklung im Vorfeld der Bildungsplanreform 2016 wurden diese schrittweise aufgelöst. Der einzig verbliebene Fächerverbund „Biologie, Naturphänomene und Technik“ in den Klassenstufen 5 und 6 wurde letztmals im Schuljahr 2024/2025 angeboten.

Damit erfolgte kein Eingehen auf die gestellten Fragen.

 

Ergänzungen GGG:

Profilfach Naturwissenschaft und Technik (NwT)

An Gemeinschaftsschulen und an Gymnasien in den Klassen 8-10

Dazu Bildungspläne:

Gemeinschaftsschule: https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/NWTPROFIL

Gymnasium: https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/NWT

Einordnung Profilfach in Relation zum Wahlpflichtfach: Das Wahlpflichtfach ist an der Gemeinschaftsschule ein verpflichtend zu wählender Fachbereich mit Prüfungs- und Abschlussrelevanz, während das Profilfach ein zusätzlicher Schwerpunkt ab Klasse 8 ist, der stärker der Vertiefung von Interessen dient. (nach Perplexity 05.06.2026)

 

Information Universität Stuttgart (17.03.2026)

 

BW wird im Zuge der Bildungsreform „G9neu“ interdisziplinäre Fächer beibehalten, damit gehen jedoch die folgenden wichtigsten Änderungen im MINT-Bereich einher:

 

    * Einführung des einstündigen Fachs „Informatik und Medienbildung“ durchgängig in den

       Klassenstufen 5 – 9, 10 oder 11 an allen drei Schulformen (GMS, RS, Gymnasium)

    * Weiterentwicklung des interdisziplinären Fachs „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT)     

       zum interdisziplinären Fach „Naturwissenschaft, Informatik und Technik“ (NIT) als  

       alleiniges dreistündiges naturwissenschaftliches Profilfach in den Klassenstufen 8 – 11

       der gymnasialen Mittelstufe

    * Abschaffung des zweiten naturwissenschaftlichen Profilfachs „Informatik, Mathematik

       und Physik“ (IMP) am Gymnasium

    * Abschaffung des propädeutischen Fächerverbunds „Biologie-Naturphänomene-Technik“

       der Eingangsklassen 5 und 6 an allen drei Schulformen – das Fach Biologie behält seine

       Fachanteile bei (diese Maßnahme wird z. B. in einer Stellungnahme der GEW kritisiert)

 

In der gymnasialen Oberstufe wird NwT beibehalten und hat im dreistündigen Basisfach keinen Schulversuchsstatus mehr. Die Einführung des Fachs ist bereits für alle Gymnasien geöffnet. Das fünfstündige Leistungsfach befindet sich jedoch weiterhin im Schulversuch und wird zur Zeit nur an wenigen Gymnasien angeboten. Die universitäre NwT-Lehramtsausbildung bleibt bestehen (Fakulta für NIT und NwT) und neben KIT, Ulm, Stuttgart und Tübingen ist Freiburg nun als weiterer Ausbildungsstandort hinzugekommen.

 

MINT-Exzellenzgymnasium in Bad Saulgau besitzt wiederum ein eigenständiges Curriculum und kombiniert MINT mit Wirtschaft. 

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/gymnasium/mint-exzellenzgymnasium-baden-wuerttemberg

https://www.mint-exzellenzgymnasium.de/schule/#faecher-und-unterricht

Eine gute FAQ-Übersicht zu „G9neu“ mit Stundentafeln und weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des MKJS-BW – öffnen Sie für den aktuellen Stand dort auch die PDF „Bildungsplanarbeiten“: 

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/faq-bildungsreform#c196094

Noch im Internet aufrufbar:

Informationen zum Fächerverbund „Naturwissenschaftliches Arbeiten“ (NWA) für die Klassen 8-10 in der Realschule einschließlich Handreichung:

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/naturwissenschaftliches-arbeiten-nwa

Landesbildungsserver Baden – Württemberg:

https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/mathematisch-naturwissenschaftliche-faecher

Übersicht für den Fächerverbund MNT: Materie – Natur – Technik

https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/mathematisch-naturwissenschaftliche-faecher/mnt

Fachportal NwT:

https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/mathematisch-naturwissenschaftliche-faecher/nwt

Rückmeldung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (03.03.2026)

Die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik werden in den verschiedenen Jahrgangsstufen an den Schulen gemäß der Stundentafel der jeweiligen Schulordnung unterrichtet:

Die zugehörigen Lehrpläne finden Sie unter https://www.lehrplanplus.bayern.de/.

Einzig an der Mittelschule werden die Fächer Biologie, Chemie und Physik unter dem Fach „Natur und Technik“ vereint. Die Erstellung von Unterrichtsmaterial liegt grundsätzlich nicht in der Verantwortung des Staatsministeriums. Um die Lehrkräfte dennoch bei der Umsetzung spezifischer Lehrplaninhalte zu unterstützen, wird eigens zum LehrplanPLUS entwickeltes Servicematerial, das Sie ebenfalls unter o. g. Link zum Lehrplan einsehen können, bereitgestellt.

Die Möglichkeit, fächerverbindende Projekte durchzuführen, besteht grundsätzlich in allen Schularten. Im Bereich der Gymnasien bietet sich hierfür beispielsweise die Wissenschaftswoche in Jahrgangsstufe 11 an.

Auf die gestellten Fragen wurde nicht weiter eingegangen.

 

Ergänzungen durch die GGG:

Der Unterricht im Fach „Natur und Technik“ an der Mittelschule findet in den Klassenstufen 5 – 10 statt. In den Klassenstufen 7 – 10 gibt es unterschiedliche Lehrpläne für die Regelklasse und Mittlere-Reife-Klasse.

Lehrplan Natur und Technik für die Mittelschule:

https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachprofil/mittelschule/nt

 

Lehrplan Natur und Technik für das Gymnasium:

https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachprofil/gymnasium/nt_gym

Rückmeldung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (23.02.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
  2. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können.
  3. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

 

Gemäß § 12 Schulgesetz können im Land Berlin Unterrichtsfächer nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne zu Lernbereichen zusammengefasst werden. In diesen Lernbereichen werden die Ziele und Inhalte mehrerer Fächer unter fächerübergreifenden Gesichtspunkten vermittelt.

https://schulgesetz-berlin.de/schulgesetz/paragraph-12_unterrichtsfaecher-lernbereiche-und-querschnittsaufgaben-lernfelder-ethik.php

Die Bildung von Lernbereichen ist schulindividuell sinnvoll, da den Schulen ermöglicht wird, ihren Bildungsauftrag flexibel an die spezifischen Rahmenbedingungen, schulindividuelle Schwerpunktsetzungen und die Heterogenität ihrer Schülerschaft anzupassen. 

Schulindividuelle Curricula werden auf der Grundlage der gültigen RLP abgeleitet. Lernbereiche werden in der Praxis an allen Schulformen gebildet.

Darüber hinaus gibt es verbindliche Vorgaben für den Unterricht im Lernbereich Naturwissenschaften a) in verpflichtenden Fächern (Kernbereich) und im b) Wahlpflichtbereich:

  1. a) Pflichtfächer:

Jahrgangsstufe 5/6 in der Grundschule, Gemeinschaftsschule und in grundständigen Gymnasien

Rahmenlehrplan Fachteil C Nawi 5/6 unter: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf

  1. b) Wahlpflichtfächer

Fach Wahlpflicht Naturwissenschaften 7-10 in allen weiterführenden Schularten

Rahmenlehrplan Fachteil C Wahlpflicht Naturwissenschaften 7-10 unter: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_7-10_2015_11_16.pdf

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Nawi 5/6 Handreichungen:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/nawi-5-6-unterrichten

Fachbriefe Sachunterricht und Nawi 5/6:

https://schulportal.berlin.de/get-data/ca10ddf0-9ef6-e443-99d3-9e7bcfdd45ef/Fachbrief_Naturwissenschaften_Grundschule_02.pdf

https://schulportal.berlin.de/get-data/c4c86765-89a1-cb40-a914-b4a7a3817027/Fachbrief_Naturwissenschaften_Grundschule_03_Programmieren.pdf

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/fachbriefe_berlin/grundschule/Fachbrief_Naturwissenschaften_Grundschule_04_Wasser.pdf

iMINT-Akademie für alle Jahrgangsstufen:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/i-mint-akademie

Materialien im OER-Format: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/faecher/mathematik-naturwissenschaften/mint/i-mint-akademie/unterrichtsmaterialien-zum-download

Rückmeldung: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (13.05.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

 Das Schulgesetz im Land Brandenburg regelt unabhängig von der Schulform

    • Im § 10, dass mit Ausnahme der Bildungsgänge der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“  in allen anderen Schulen und Bildungsgängen jahrgangsstufen- und fächerübergreifend sowie fächerverbindend Unterricht nach Beschluss der Schulkonferenz erteilt werden kann.
    • im § 12, dass Unterrichtsfächer zu einem Lernbereich zusammengefasst und bewertet werden können.
  1. a) im Kernbereich:

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 (Primarbereich in Brandenburg) erfolgt der Unterricht in den Fächern Naturwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft. Für diese Fächer gibt es jeweils einen Fachteil als Bestandteil des Rahmenlehrplans 1-10

 

    • Zusätzlich entwickelt aktuell das Landesinstitut (LIBRA) einen Fachteil für Naturwissenschaften für die Jahrgangsstufen 7-10 als Grundlage für den Fachunterricht.
  1. b) im Wahlpflichtbereich:

In den Jahrgangsstufen 7-10 gibt es für den Wahlpflichtbereich einen Fachteil Naturwissenschaften:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_7-10_2015_11_16.pdf 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Es erfolgte keine Antwort.

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Siehe oben.

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

Es erfolgte keine Antwort.

Rückmeldung: Der Senator für Kinder und Bildung (24.02.2026)

 

Antworten: 

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
  2. a) im Kernbereich:

Im Land Bremen gibt es fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht: in den Oberschulen in den Jahrgängen 5 bis 8, in den Gymnasien in den Jahrgängen 5 und 6.

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

 Den Wahlpflichtbereich gestalten die Schulen selbst nach ihren Schwerpunkten und unterrichtlichen Möglichkeiten. Eine systematische Abfrage dazu wird nicht erhoben.

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Nein.

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

 Die Lehrpläne (in Bremen „Bildungspläne“) genannt finden sich auf der Homepage des Landesinstituts:

https://www.lis.bremen.de/schulqualitaet/bildungsplaene/sekundarbereich-i-21953

 

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

Leider nicht direkt zum fächerübergreifenden Unterricht. Beim Landesinstitut ist aber eine Seite für MINT eingerichtet:

https://www.lis.bremen.de/fortbildung/mint-24245

Rückmeldung: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (23.02.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
  2. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können.
  3. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

 

Gemäß § 12 Schulgesetz können im Land Berlin Unterrichtsfächer nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne zu Lernbereichen zusammengefasst werden. In diesen Lernbereichen werden die Ziele und Inhalte mehrerer Fächer unter fächerübergreifenden Gesichtspunkten vermittelt.

https://schulgesetz-berlin.de/schulgesetz/paragraph-12_unterrichtsfaecher-lernbereiche-und-querschnittsaufgaben-lernfelder-ethik.php

Die Bildung von Lernbereichen ist schulindividuell sinnvoll, da den Schulen ermöglicht wird, ihren Bildungsauftrag flexibel an die spezifischen Rahmenbedingungen, schulindividuelle Schwerpunktsetzungen und die Heterogenität ihrer Schülerschaft anzupassen. 

Schulindividuelle Curricula werden auf der Grundlage der gültigen RLP abgeleitet. Lernbereiche werden in der Praxis an allen Schulformen gebildet.

Darüber hinaus gibt es verbindliche Vorgaben für den Unterricht im Lernbereich Naturwissenschaften a) in verpflichtenden Fächern (Kernbereich) und im b) Wahlpflichtbereich:

  1. a) Pflichtfächer:

Jahrgangsstufe 5/6 in der Grundschule, Gemeinschaftsschule und in grundständigen Gymnasien

Rahmenlehrplan Fachteil C Nawi 5/6 unter: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_5-6_2015_11_16.pdf

  1. b) Wahlpflichtfächer

Fach Wahlpflicht Naturwissenschaften 7-10 in allen weiterführenden Schularten

Rahmenlehrplan Fachteil C Wahlpflicht Naturwissenschaften 7-10 unter: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/rahmenlehrplaene/Rahmenlehrplanprojekt/amtliche_Fassung/Teil_C_Nawi_7-10_2015_11_16.pdf

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Nawi 5/6 Handreichungen:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/nawi-5-6-unterrichten

Fachbriefe Sachunterricht und Nawi 5/6:

https://schulportal.berlin.de/get-data/ca10ddf0-9ef6-e443-99d3-9e7bcfdd45ef/Fachbrief_Naturwissenschaften_Grundschule_02.pdf

https://schulportal.berlin.de/get-data/c4c86765-89a1-cb40-a914-b4a7a3817027/Fachbrief_Naturwissenschaften_Grundschule_03_Programmieren.pdf

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/fileadmin/bbb/unterricht/fachbriefe_berlin/grundschule/Fachbrief_Naturwissenschaften_Grundschule_04_Wasser.pdf

iMINT-Akademie für alle Jahrgangsstufen:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/i-mint-akademie

Materialien im OER-Format: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/unterricht/faecher/mathematik-naturwissenschaften/mint/i-mint-akademie/unterrichtsmaterialien-zum-download

Rückmeldung: bisher keine

Ergänzungen durch die GGG:

Bildungsplan Stadtteilschule – Jg. 5 – 10 – Lernbereich Naturwissenschaften und Technik:

https://www.hamburg.de/resource/blob/798388/ce42b7add0ef79969800b00c0bccad09/lernbereich-naturwissenschaften-und-technik-data.pdf

Bildungsplan Gymnasium – Jg. 5 / 6 – Naturwissenschaften / Technik:

https://www.hamburg.de/resource/blob/798520/700d66232c2d07bad97d72b6e107e083/naturwissenschaften-technik-data.pdf

Fächerübergreifendes Lernen in Projekten in den Jahrgängen 5 bis 10   –   Max-Brauer-Schule:

https://li.hamburg.de/qualitaetsentwicklung-von-unterricht-und-schule/beratungsstellen/agentur-fuer-schulberatung/faecheruebergreifendes-lernen-in-projekten-in-den-jahrgaengen-5-bis-10-664700

 

Rückmeldung: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (13.03.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

 In Hessen haben Schulen in der Sekundarstufe I (Jahrgänge 5 – 10) die Möglichkeit, fächerübergreifenden, fächerverbindenden oder integrierten naturwissenschaftlichen Unterricht im Lernbereich „Naturwissenschaften“ (NaWi) anzubieten. Dies gilt einheitlich für die Schulformen Hauptschule (HS), Realschule (RS), Gymnasium (GYM), integrierte Gesamtschule (IGS) und kooperative Gesamtschule (KGS).

  1. Integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht:

Das Hessische Schulgesetz (HSchG) regelt in § 6 Absatz 2 HSchG explizit die Möglichkeit, die naturwissenschaftlichen Fächer Physik, Chemie und Biologie im Lernbereich „Naturwissenschaften“ zusammenzufassen. § 6 Absatz 3 HSchG fordert dabei die angemessene Berücksichtigung fachspezifischer Methoden, Ziele und Fertigkeiten gemäß den hessischen Bildungsstandards. Die Gesamtkonferenz entscheidet auf Basis eines curricular begründeten Konzepts der Fachkonferenz über die didaktische Umsetzung.

  1. a) im Kernbereich:

Im Pflichtunterricht ist integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht in allen Schulformen möglich.

  • Jahrgänge 5 und 6: Der Lernbereich NaWi ist ausdrücklich als fächerübergreifende/integrierte Alternative zu Biologie, Chemie und Physik vorgesehen (Stundenvolumen: je nach Bildungsgang 2 – 3 Wochenstunden).
  • Jahrgänge 7 – 10: Schulen können den integrierten NaWi-Unterricht fortsetzen (anstelle der Einzelfächer), sofern sie die Kerncurricula für die Sekundarstufe I nutzen und das Schulcurriculum dies vorsieht.
  1. b) im Wahlpflichtbereich:

Im Wahlpflichtunterricht gemäß § 2 Absatz 4 der Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I können Schulen in allen Schulformen fächerübergreifende/integrierte naturwissenschaftliche Angebote einrichten.

 Jahrgänge 5 – 10: Es existieren keine festen Vorgaben für die einzelnen Jahrgänge; die Schulen legen – auf Basis der Kerncurricula für die Sekundarstufe I – Umfang und Inhalte im Schulcurriculum fest.

  1. Fächerübergreifender naturwissenschaftlicher Unterricht 

 Hessische Schulen können fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht gemäß § 6 Absatz 1 HSchG einsetzen. Hier können die Lehrkräfte die Lerninhalte so gestalten, dass die Erkenntnisse aus verschiedenen Fächern angemessen einbezogen werden, um den Schülerinnen und Schülern ein umfassendes Verständnis komplexer Probleme zu vermitteln.

  1. Fächerverbindender naturwissenschaftlicher Unterricht

In Hessen ist fächerverbindender naturwissenschaftlicher Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 – 10 aller Schulformen gemäß § 6 Absatz 3 HSchG möglich. Hier können mehrere Lehrkräfte in enger Zusammenarbeit didaktisch abgestimmte Lernbereiche entwickeln, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu bieten, Probleme aus unterschiedlichen Fachperspektiven zu analysieren.

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Keine weiteren Informationen.

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?
  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

Keine weiteren Informationen.

Rückmeldung: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung (05.03.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
  2. a) im Kernbereich:

Siehe dazu § 1 und § 7 der Stundentafelverordnung für die allgemein bildenden Schulen vom 26. Juli 2024 (Mecklenburg-Vorpommern – StdTafVO M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Gesamtausgabe | Verordnung über die Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen (Stundentafelverordnung – … | gültig ab: 01.08.2025).

 In den anderen Stundentafeln der weiterführenden Schulen werden unter dem Naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld die Fächer Biologie, Physik und Chemie ausgewiesen. Dies entspricht dem Kernbereich.

Anmerkungen GGG:

In der schulartübergreifenden Orientierungsstufe kann in den Jahrgängen 5/6 das Fach Naturwissenschaft alternativ zu den Fächern Biologie und Physik unterrichtet werden.

An den Integrierten Gesamtschulen wird nach Stundentafel in Jahrgang 7 im Fach Naturwissenschaft unterrichtet. Eine Aufspaltung in die Fächer Biologie, Chemie und Physik ist möglich.

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

Siehe § 4 Stundentafelverordnung (Mecklenburg-Vorpommern – StdTafVO M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Gesamtausgabe | Verordnung über die Stundentafeln an den allgemein bildenden Schulen (Stundentafelverordnung – … | gültig ab: 01.08.2025)

 Angaben, an welchen Schulen welcher Wahlpflichtunterricht angeboten wird, würde eine Abfrage bei allen weiterführenden Schulen des Landes erforderlich machen und ist mit einem erheblichen, nicht zumutbaren Aufwand verbunden. Deswegen sehen wir davon ab.

 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Weitere Informationen zu den Rahmenplänen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: Rahmenpläne für die allgemein bildenden Fächer:

https://www.bildung-mv.de/unterricht/rahmenplaene/rahmenplaene-fuer-die-allgemein-bildenden-faecher/

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Keine Antwort.

Anmerkungen GGG:

https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/.galleries/dokumente/unterricht/rahmenplaene/RP_NaWi_OS.pdf

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Keine Antwort.

Rückmeldung: Niedersächsisches Kultusministerium (23.03.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
  2. a) im Kernbereich:

Integrierte Gesamtschule (IGS) 5–10 Verbindlicher integrierter Unterricht im Fach Naturwissenschaften.

Möglichkeit zur Zusammenführung von Biologie, Chemie und Physik zu einem Fach Naturwissenschaften an Haupt-, Real- und Oberschulen (mit der Novellierung der Grundsatzerlasse grundsätzlich mind. bis Sjg. 8) im Freiräumeprozess bereits ermöglicht per Einzelerlass (ab 2025) mit Anzeige auch in 9/10.

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

 Integrierte Gesamtschule: NW als Wahlpflichtfach regulär ab Jg. 7

Oberschule/Realschule/Hauptschule: Schule entscheidet über WP-Kursangebot.

Gymnasium v.a. 9/10. Jahrgang: Im WP-Bereich II vertiefende NW-Angebote

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Bildungsportal Niedersachsen – Naturwissenschaften:

https://bildungsportal-niedersachsen.de/unterricht-mehr/unterrichtsfaecher/sekundarbereich-i/naturwissenschaften

Naturwissenschaftliche Fächer – Überblick:

https://bildungsportal-niedersachsen.de/allgemeinbildung/unterrichtsfaecher/naturwissenschaftliche-faecher

NiBisS Bildungsserver:

http://www.nibis.de/

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

IGS: Kerncurriculum Naturwissenschaften (5-10):

https://bildungsportal-niedersachsen.de/unterricht-mehr/unterrichtsfaecher/sekundarbereich-i/naturwissenschaften

Oberschule: Kerncurriculum Naturwissenschaften (5-10):

https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=download&upload=30

Alle Schulformen: Allgemeine Lehrplanübersicht (MK):

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/rechts_und_verwaltungsvorschriften/lehrplane/lehrplane_allgemein_bildende_schulen/lehrplaene-allgemein-bildende-schulen-6378.html

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Siehe 2.

Anhang zum Download: Fächerübergreifender naturwissenschaftlicher Unterricht in Niedersachsen (Klassen 5–10)

Rückmeldung: Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen (13.03.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

 

  1. im Kernbereich:

Gesamtschulen und Sekundarschulen können nach Entscheidung der Schulkonferenz entweder fächergetrennten oder integrierten naturwissenschaftlichen Unterricht erteilen, integriert aber nur bis einschließlich der 8. Klasse, danach müssen die Fächer Biologie, Chemie und Physik getrennt unterrichtet werden.

 

Am Gymnasium besteht im Lernbereich Naturwissenschaften in den Klassen 5 und 6 die Möglichkeit, die Fächer integriert zu unterrichten, wenn die vollständige Erfüllung der Stundentafel sowie die Erreichung aller in den Kernlehrplänen Biologie und Physik sowie ggf. Chemie ausgewiesenen Kompetenzen sichergestellt sind. Hierzu erarbeitet die Schule ein fachliches und organisatorisches Konzept für die unterrichtliche Umsetzung, das nach Entscheidung der betroffenen Fachkonferenzen sowie der Lehrer- und der Schulkonferenz der Schulaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt wird.

 

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

An Hauptschulen kann die Schule im Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 erweiterte Angebote im Lernbereich Naturwissenschaften machen, die auch fächerübergreifend ausgestaltet sein können.

 

An Gymnasien kann die Schule im Wahlpflichtunterricht der Sekundarstufe I ein Fach oder eine Fächerkombination aus dem naturwissenschaftlichen Lernbereich anbieten. Hierbei kann die Schule auf Grundlage des hierfür erarbeiteten schulinternen Lehrplans den Unterricht fächerübergreifend ausgestalten.

 

An Gesamtschulen und Sekundarschulen umfasst das Angebot für den Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 auch den Lernbereich Naturwissenschaften. Hierbei ist fächerübergreifender naturwissen-schaftlicher Unterricht gemäß dem Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach Naturwissenschaften verbindlich vorgesehen.

 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Informationen zur Ausgestaltung des fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterrichts an Gesamt- und Sekundarschulen finden sich auf den Seiten des Lehrplannavigators unter:

https://lehrplannavigator.nrw.de/sekundarstufe-i/gesamtschule/naturwissenschaften und https://lehrplannavigator.nrw.de/sekundarstufe-i/gesamtschule/wp-naturwissenschaften-gesamtschule.

 

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Kernlehrplan für die Gesamtschule – Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen: Naturwissenschaften; Biologie, Chemie, Physik:

 https://lehrplannavigator.nrw.de/system/files/media/document/file/klp_ge_nw.pdf

Kernlehrplan für die Gesamtschule/Sekundarschule in Nordrhein-Westfalen: Wahlpflichtfach Naturwissenschaften:

https://lehrplannavigator.nrw.de/system/files/media/document/file/klp_ge_wp_naturwissenschaften.pdf

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

https://lehrplannavigator.nrw.de/sekundarstufe-i/gesamtschule/naturwissenschaften

 

Rückmeldung: Ministerium für Bildung (20.02.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

 

  1. a) im Kernbereich:

In Rheinland-Pfalz wird das Fach Naturwissenschaft in allen Schularten in der Orientierungsstufe integriert unterrichtet.

Rahmenlehrplan Naturwissenschaften siehe unter:  https://bildung.rlp.de/lehrplaene/seite/2

 

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

Im Wahlpflichtbereich können Integrierte Gesamtschulen und Realschulen plus schuleigene Profile bilden. Integrierter naturwissenschaftlicher Unterricht kommt dabei häufig vor.

Darüber hinaus gibt es landeseinheitliche Lehrpläne für die Wahlpflichtfächer „Technik und Naturwissenschaft“ sowie „Ökologie“ an Integrierten Gesamtschulen.

Rahmenlehrplan Realschule plus: https://bildung.rlp.de/lehrplaene/seite/3

Zu finden unter: Oekologie_LP_WPF_2019%20(3).pdf

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Handreichungen zum Rahmenlehrplan Naturwissenschaften:

https://bildung.rlp.de/lehrplaene/seite/2

HANDREICHUNG ZUR UMSETZUNG DES RAHMENLEHRPLANS

NATURWISSENSCHAFTEN Gestaltungsmöglichkeiten für das Fach Naturwissenschaften in der Orientierungsstufe (unter Inhalte der Handreichung):

https://bildung.rlp.de/lehrplaene/seite/2

 

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Rahmenlehrplan Naturwissenschaften siehe unter:  https://bildung.rlp.de/lehrplaene/seite/2

 

Rahmenlehrplan Realschule plus: https://bildung.rlp.de/lehrplaene/seite/3

Ökologie an Integrierten Gesamtschulen:  Zu finden unter: Oekologie_LP_WPF_2019%20(3).pdf

 

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

Keine weitere Antwort.

Rückmeldung: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland (25.02.2026)

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

 

  1. a) im Kernbereich:

An Gymnasien werden in den Klassenstufen 5 und 6 die Fächer Biologie, Chemie und Physik im Fach „Naturwissenschaften“ zusammengefasst unterrichtet. Ab Klassenstufe 7 erfolgt dann der Unterricht in den einzelnen Fächern getrennt (Biologie und Physik ab Klasse 7 und Chemie ab Klasse 8).

An Gemeinschaftsschulen wird durch die Zusammenfassung der Einzelfächer Chemie, Biologie und Physik zum interdisziplinären Fach Naturwissenschaft die Möglichkeit von fächerverbindendem und/oder projektorientiertem Unterricht gefördert. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler zu vernetztem und ganzheitlichem Denken befähigt. Für den naturwissenschaftlichen Unterricht gilt, dass die integrative Unterrichtung des interdisziplinären Faches „Naturwissenschaft“ bis Ende der Klassenstufe 8 erfolgt.

 

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

Ein Wahlpflichtfach kann je nach dem Angebot des jeweiligen Gymnasiums gewählt werden.

Der Profilbereich als Ausformung des Wahlpflichtbereiches an Gemeinschaftsschulen dient der Ergänzung und Verstärkung des Pflichtbereiches sowie der Entfaltung individueller Interessen, Begabungen und Befähigungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten ein „standortspezifisches Angebot der Schule“ wählen. Unter den „Standortspezifische Angeboten der Schulen“ befinden sich auch Angebote aus dem Bereich der Naturwissenschaften wie zum Beispiel „Natur und Umwelt“, „Mint“ oder „Sport und Gesundheit“.

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

 

https://www.saarland.de/mbk/DE/schwerpunktthemen/gems-vo

 

 

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

 Lehrpläne Gymnasium: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/Lehrpl%C3%A4ne/Lehrplaene_Gymnasium/NW/NW_5und6_Gym_2012.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Gemeinschaftsschule Saarland Lehrpläne:

https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/bildungsthemen/lehrplaenehandreichungen/lehrplaeneallgemeinbildende/gemeinschaftsschule.lehrplaene/gemeinschaftsschulen.lehrplaene_node

 

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Im Themenfeld „Arbeiten im naturwissenschaftlichen Unterricht“ werden über nachfolgenden OSS-Kurs, welcher als Open Educational Resource frei zugänglich ist, Materialien zur Verfügung gestellt:

https://online-schule.saarland/unterrichten/offene-bildungsmaterialien/

Rückmeldung: Staatsministerium für Kultus (03.03.2026)

In Sachsen bieten sich in allen Jahrgangsstufen der Klassen 5 bis 10 Möglichkeiten zum vernetzten Arbeiten zwischen den Fächern, die in den Lehrplänen auch erkennbar sind. Der Begriff fächerverbindender Unterricht verweist auf eine ursprünglich verbindliche Lernsequenz von zwei Wochen auch für den naturwissenschaftlichen Unterricht am Gymnasium, die in den Fachlehrplänen ausgewiesen ist. Die Abgrenzung des fachübergreifenden Arbeitens zum fächerverbindenden wird dabei thematisiert. Beispiele der Themenfindung und Konzeption sind in den Fachlehrplänen hinterlegt. Nach diesen Festlegungen werden Ziele, Inhalte und geeignete Organisationsformen in den einzelnen Oberschulen und Gymnasien bestimmt. Aktuell ist diese Konzeption in Überarbeitung. Eine Übersicht, die alle Möglichkeiten des fächerübergreifenden und fächerverbindenden Lernens in den naturwissenschaftlichen Fächern der Sekundarstufe I auflistet, kann aufgrund des Umfangs deshalb von uns nicht erstellt werden. Für die Umfrage kann ich Ihnen einen Link zur Übersicht der Lehrpläne für die naturwissenschaftlichen Fächer im Gymnasium, der Ober schule und dem Förderschulbereich zur Verfügung stellen: Sächsische Lehr plan-Datenbank. Damit erhalten Sie Zugriff auf alle relevanten Informationen der Fächer in den verbindlichen Lernzielen oder auch für den Wahlbereich.

Antworten: 

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

s.o. 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können.

s.u.

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

entfällt

 

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

Die sächsischen Lehrkräfte nutzen eine dynamische Lehrplandatenbank, die in den Lehrplänen Links zu weiterführenden Arbeitsmaterialien verschiedener Medien (auch fächerübergreifend) enthalten. Daneben gibt es auch für die Schularten Handreichungen, die gegenwärtig im gymnasialen Bereich. Hier kann das aktuell gültige Dokument eingesehen werden:

 

https://www.sachsen.schule/~nw/tc/files/bg_lp_fachuebergreifender_und_faecherverbindender_unterricht.pdf

 

Gezielte Fortbildungen werden durch das Landesamt für Schule und Bildung und die Fachberatungen der Fächer gewährt. Auch in der Phase 2 der Lehramtsausbildung werden inhaltliche und organisatorische Schwerpunkte vermittelt. Mit der Strategie Bildungsland 2030 Sachsen werden aktuell noch stärker Möglichkeiten des vernetzten Arbeitens etabliert. Das Ziel 2 Lernen beinhaltet dabei konkrete Orientierung: Bildungsland 2030 Sachsen – Bildungsland 2030 – sachsen.de.

 

https://www.bildungsland2030.sachsen.de/

 

Rückmeldung: Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt (03.03.2026)

Antworten: 

In Sachsen-Anhalt findet in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen fächerübergreifender Unterricht statt. Der naturwissenschaftliche Unterricht wird in Sachsen-Anhalt nach dem fachwissenschaftlichen Prinzip und gemäß der „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ (Beschluss der KMK vom 03.12.1993 i.d.F. vom 07.10.2022) fachkonkret unterrichtet. Fächerverbünde oder integrierende Fächer gibt es in diesem Bereich nicht.

In den weiterführenden Schulen erfolgt der Unterricht in den einzelnen naturwissenschaftlichen Fächern fachbezogen. In den Sekundar-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen sowie den Gymnasien sind die Naturwissenschaften in den Stundentafeln einzeln gelistet, wenngleich das Stundenvolumen für die Sekundar- und Gemeinschaftsschule für die naturwissenschaftliche Fächergruppe insgesamt und teilweise jahrgangsübergreifend angegeben ist. Hinzu kommen weitere Stunden in dieser Schulform für den sogenannten fächerübergreifenden Pflichtstundenpool/DaZ (siehe 2.4 des entsprechenden Unterrichtsorganisationserlasses). Diese Stunden sind zur Erfüllung lehrplanbezogener Anforderungen einzusetzen. Bei Bedarf können sie auch dem fachbezogenen Unterricht zugeordnet werden.

Für die weiterführenden Schulformen sind im jeweiligen Grundsatzband fächerübergreifende Themen insgesamt gebündelt ausgewiesen und in den Fachlehrplänen Biologie, Chemie und Physik finden sich dann entsprechende Bezüge zu den Themen wieder.

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?
  2. a) im Kernbereich:
  3. b) im Wahlpflichtbereich:

Die Gesamtschulen können im Wahlpflichtbereich einen Kurs „angewandte Naturwissenschaften“ anbieten. 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Keine weitere Antwort.

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Keine weitere Antwort.

 

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Unterrichtsorganisationserlass für die Sekundarschule/die Gemeinschaftsschule:

https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Unterrichtsorganisation_an_den_Sekundarschulen_und_an_den_Gemeinschaftsschulen.pdf

Unterrichtsorganisationserlass für die Gesamtschule:

https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Unterrichtsorganisation_an_den_Gesamtschulen.pdf

Unterrichtsorganisationserlass für die Gymnasien:

https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Unterrichtsorganisation_an_den_Gymnasien_und_Schulen_des_zweiten_Bildungsweges__Abendgymnasien_un.pdf 

 

Grundsatzband und Fachlehrpläne Sekundarschule:

https://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/sekundarschule/schulformbezogene_informationen/lehrplan.htm

Grundsatzband Gemeinschaftsschule:

https://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gemeinschaftsschule/lehrplan.htm

Grundsatzband und Fachlehrpläne Gymnasium:

https://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/lehrplan.htm

Rückmeldung: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (21.02.2026)

Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf unsere Kontingentstundentafel Kontingentstundentafeln für die Grundschule, für die Gemeinschaftsschule und für das Gymnasium (Sekundarstufe I) sowie auf die Fachanforderungen Naturwissenschaften des Landes Schleswig-Hollstein Naturwissenschaften – IQSH Fachportal  und den Erlass zur Änderung von Verwaltungsvorschriften für das Fach Naturwissenschaften, den ich Ihnen anhänge.

Kontingentstundentafel: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/Kontingentstundentafeln_2025_quer.pdf?__blob=publicationFile&v=3

IQSH Fachportal: https://fachportal.lernnetz.de/sh/fachanforderungen/naturwissenschaften.html

Der Erlass zur Änderung von Verwaltungsvorschriften für das Fach Naturwissenschaften steht zum Download auf der Website der GGG.

Ergänzungen durch die GGG:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt? 
  1. im Kernbereich:

 

In Gemeinschaftsschulen ist integrierter NaWi-Unterricht in Jg. 5/6 verpflichtend. Es darf dort aber bis Jg. 10 unterrichtet werden. An Gymnasien darf in Jg. 5/6 Nawi unterrichtet werden. 

  1. im Wahlpflichtbereich:

Das Fach „Naturwissenschaften“ kann in Gemeinschaftsschulen in den Jg. 7-10 vierstündig angeboten werden. Die Schulen müssen dafür ein Fachcurriculum vorweisen.

Ein Fachcurriculum „Angewandte Naturwissenschaften“ ist entwickelt und mit passenden Themenmappen und ganztägigen Fortbildungen für jedes der 16 Themen untermauert. Daher ist es weit verbreitet. Das Curriculum ist vom Ministerium genehmigt worden. 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Fachportal Schleswig-Holstein:

https://fachportal.lernnetz.de/sh/faecher/naturwissenschaften.html

Kontingentstundentafel für die Grundschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Downloads/Erlasse/Downloads/Kontingentstundentafeln_2025_quer.pdf?__blob=publicationFile&v=3

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Fachanforderungen Naturwissenschaften:

https://fachportal.lernnetz.de/sh/fachanforderungen/naturwissenschaften.html

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

Siehe: https://fachportal.lernnetz.de/sh/faecher/naturwissenschaften/materialien-und-links-2.html

Rückmeldung: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR (23.03.2026)

 

Antworten:

  1. In welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen der Klassen 5 – 10 findet in Ihrem Bundesland fächerübergreifender oder fächerverbindender oder integrierter usw. naturwissenschaftlicher Unterricht statt?

 

  1. a) im Kernbereich:

 In den Klassenstufen 5 und 6 findet das Fach Mensch-Natur-Technik als Pflichtfach in der Sekundarstufe statt (Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien).

 

  1. b) im Wahlpflichtbereich:

 An den Gymnasien findet im Wahlpflichtbereich das Fach Naturwissenschaften und Technik in den Klassenstufen 9 und 10 statt.

 

An den Gemeinschaftsschulen findet in den Klassenstufen 7 bis 10 das Fach Naturwissenschaft und Technik im Wahlpflichtbereich statt.

 

An den Gesamtschulen und Regelschulen findet in den Klassenstufen 7 bis 10 das Fach Natur und Technik im Wahlpflichtbereich statt.

 

  1. Gibt es einen oder mehrere „Links“ mit Seiten im Internet, wo die Leserinnen und Leser mehr darüber erfahren können?

Keine Antwort. 

  1. Zu welchen Schulformen und Jahrgängen gibt es dazu Lehrpläne und wie lauten hier die „Links“ zum Weiterlesen?

Die Lehrpläne, die sich aktuell in Überarbeitung befinden, und weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Schulportals: https://www.schulportal-thueringen.de/lehrplaene.

 

  1. Gibt es Internetseiten Ihres Hauses oder Landesinstituts wo die Leserinnen und Leser Handreichungen, Unterrichtsmaterialien, Fortbildungsmaterialien, Hinweise für den Unterricht bzw. weitere nützliche Hinweise für den fächerübergreifenden naturwissenschaftlichen Unterricht finden?

 

Es erfolgte keine weitere Antwort.