Niedersachsen
Aktuell
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In Niedersachsen geht der weitere Auf- und Ausbau von Integrierten Gesamtschulen auch 2014 weiter. Wurden zum 01.08.2013 fünf weitere IGS genehmigt, werden es zum 01.08.2014 acht neue IGS sein. Hier zeigt sich, dass die in 2013 mit der Schulgesetznovellierung in Kraft getretenen neuen Gründungsbedingungen – Vierzügigkeit, d. h. konkret 96 Schüler/innen in einem Jahrgang, für die die Eltern einen Gesamtschulplatz wünschen, mit einer Prognose für 10 Jahre – eine wichtige Hilfe für die Schulträger ist, die Schulen bei zurückgehenden Schülerzahlen qualitativ weiterzuentwickeln. Die rechtzeitige Genehmigung zur Einrichtung von gymnasialen Oberstufen an einer Reihe von 2009 nach dem Gründungsverbot von 2003 bis 2008 eingerichteten IGS ist ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Entwicklung dieser Schulen.

Im April hat das Kultusministerium die schulrechtlichen untergesetzlichen Regelungen in das Anhörverfahren gegeben, die mit der Gesetzesentscheidung, dass die Abiturprüfung an Integrierten Gesamtschulen nur nach 9 Jahren abgelegt werden kann, erforderlich waren. Alle Erlasse und Verordnungen, die 2010 für das G 8 an den IGS verändert wurden, sollen wieder auf den Stand von 2010 gebracht werden; mit einer Ausnahme: in den Jahrgängen 7 und 8 wird die Pflicht zur äußeren Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik aufgehoben, d. h. die innere Fachleistungsdifferenzierung ist der Regelfall und muss nicht mehr von der Schule beantragt werden. Mit Zustimmung der schulischen Gremien können die Schulen allerdings auch die äußere Fachleistungsdifferenzierung praktizieren. Dem weitergehenden Wunsch der GGG, den Regelfall der inneren Differenzierung auch für die Jahrgänge 9 und 10 in den Organisationserlass aufzunehmen, ist das MK mit Hinweis auf die KMK-Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I nicht gefolgt. Hier sieht die GGG Niedersachsen einen deutlichen Handlungsbedarf, diese KMK-Vereinbarung von Anfang der 90er Jahre zu novellieren, und wünscht sich dafür eine Initiative des Landes Niedersachsen.

Insgesamt sieht die GGG Niedersachsen die beabsichtigten schulrechtlichen Veränderungen aber sehr positiv. Die Rückkehr zu einer Schulzeit von 13 Schuljahren gibt der pädagogischen Arbeit in den Jahrgängen 5 bis 10 der IGS einen Zeitraum zurück, der es den Schulen ermöglicht, sowohl effizient im Sinne eines erweiterten Kompetenzbegriffes zu arbeiten als auch möglichst langes gemeinsames Lernen zuzulassen. Außerdem wird an vielen Stellen der neuen Erlasse und Verordnungen eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule deutlich, was die GGG ausdrücklich begrüßt. Der Landesvorstand hat eine ausführliche Stellungnahme verabschiedet, die auf der Homepage der GGG Niedersachsen eingesehen werden kann. Sie ist dem MK, den Lehrerverbänden und allen Gesamtschulen in Niedersachsen zugegangen.

Im Mai wird ein neuer Gesamtschulerlass veröffentlicht, der die pädagogische Arbeit einer Ganztagsschule in eine aktuelle präzise schulrechtliche Form bringt. Der alte Erlass aus den 90er Jahren war nicht mehr zeitgemäß. Parallel dazu wird auch der Erlass über die Lehrerstundenzuweisung geändert. Alle Ganztagsschulen erhalten einen Schüler/innenbezogenen Lehrerstundenfaktor für die Teilnahme an den Ganztagsangeboten. Diese Regelung erlaubt nun auch endlich den ab 2009 gegründeten IGS das Konzept einer gebundenen Ganztagsschule mit 3 bis 4 verpflichtenden Nachmittagen umzusetzen. Zwar entspricht der Faktor für die Lehrerstundenzuweisung noch nicht dem Stand vor 2003, dennoch ist diese Neuregelung eine erhebliche Verbesserung. Die katastrophalen Rahmenbedingungen der „Lightversion“ von Ganztagsschulen, die die CDU/FDP-Regierung kreiert hatte, gehören nun endgültig der Vergangenheit an. Ganztagsschulen sind nicht mehr gezwungen, unsoziale und rechtlich problematische Verträge mit Honorarkräften zu schließen, um Angebote im Ganztagsbereich anbieten zu können. Auch zu diesen Erlassen gibt eine ausführliche Stellungnahme der GGG Niedersachen, die auf der Homepage eingesehen werden kann. Mit den vorgestellten Regelungen löst die Landesregierung SPD-Bündnis 90/Die Grüne ihre Versprechen aus dem Wahlkampf und den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages ein. Die GGG Niedersachsen sieht diese Entwicklung insgesamt positiv und begleitet den bildungspolitischen Prozess kritisch-konstruktiv.

Gerd Hildebrandt