Pressemitteilung vom 22. 04. 2020
Die Zeiten sind besonders und brauchen auch besondere Vorgehensweisen. Die GGG erkennt in den Schreiben des Ministeriums und in den Erlassen sehr wohl das Bemühen, die besonderen Umstände nicht zum Schaden der Schülerinnen und Schüler werden zu lassen. Dies trifft auf Anerkennung der GGG.
Allerdings sind einige Aspekte nicht konkret zu Ende gedacht und führen
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