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Niedersachsen – Gesamtschulland!

In Niedersachsen hat sie die Anzahl der Gesamtschulen seit 2009 fast verdoppelt. Es gibt 116 staatliche Gesamtschulen, weitere 4 werden zum Schuljahr 2015/16 starten. Bei vielen Neugründungen, besonders der letzten Jahre, handelt es sich um Umwandlungen bestehender Haupt-und Realschulen bzw. Oberschulen. Trotz sinkender Schülerzahlen verzeichnen die Gesamtschulen immer noch Zuwächse in den Anmeldezahlen.

Neuer Kurs in der Bildungspolitik

Wenige Wochen nach der Regierungsübernahme von Rot-Grün in Niedersachsen zeichnen sich erste deutliche Konturen einer neuen Bildungspolitik ab. Mit einer Schulgesetznovellierung, die Mitte April in den Landtag eingebracht wurde, will die neue Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zwei zentrale Versprechen aus dem Wahlkampf umsetzen:

Im März 2012 hat der Niedersächsische Landtag eine Novellierung des Schulgesetzes beschlossen, der die inklusive Beschulung an allen Schulen des Landes einführt. Eltern von beeinträchtigten Kindern haben jetzt grundsätzlich das Recht, die Schule für ihr Kind zu wählen, die sie für richtig halten. Durch das parallele Vorhalten von Förderschulen und allgemein bildenden Schulen für die Beschulung der sog. I-Kinder wird sich die Ressourcenfrage stellen. Hier ist zu befürchten, dass die allgemein bildenden Schulen nicht mit einer ausreichenden Anzahl von Lehrerstunden und Förderschullehrkräften für die inklusive Beschulung ausgestattet werden. Hier sollte das Kultusministerium schnell für Klarheit sorgen. Heftig kritisiert von der Landtagsopposition, der GGG und GEW ist ein Schulgesetzparagraf, der die zwangsweise Abschulung von I-Kindern an Förderschulen ermöglicht. Zum Schuljahr 2012/13 soll die Inklusion an den Grundschulen, zum Schuljahr 2013/14 an den Sek-I-Schulen starten.

Trotz erheblicher Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der Oppositionsparteien des Landtages, des Landeselternrates, des Landesschülerrates und der Mehrzahl der Lehrerverbände hat die CDU/FDP-Landesregierung ihr umstrittenes Oberschul-Modell durch eine Schulgesetznovelle eingeführt.

Die Gesamtschulen in Niedersachsen bleiben nach Einführung der „inklusiven Schule“ die Nummer Eins für Eltern, wenn es um inklusiven Unterricht geht (siehe auch: Länderbericht 2/2016). Die Forderungen der GGG an die Landespolitik bleiben auch deshalb bestehen: Gleichstellung für alle Lehrämter, also auch und vor allem die Möglichkeit für Förderlehrkräfte, eine Gesamtschule als Stammschule zu haben und nicht nur abgeordnet zu werden sowie das Recht auf Bewerbung für eine Funktionsstelle. Hier scheint es im politischen Bereich Bewegung zu geben. Das Beamtenrecht soll verändert werden.