Mitglieder im GGG-BB sind:

Nr. Name der Schule Ort Ergänzende Informationen
1 Leonardo-da Vinci-
Gesamtschule
14471
Potsdam
SL: Frau Schmollack
Mail: s113426(at)schulen.brandenburg.de
Tel: 03312897540
2 Gesamtschule
"Wilhelm Conrad
Röntgen" Zepernick
16341
Panketal OT
Zepernick
SL: Herr Flegel
Mail: kontakt(at)wcrg.de
Tel: 030- 94 44 345
3 Gesamtschule Am
Schilfhof
14478
Potsdam
SL: Frau Spickermann
Mail: Spickermann(at)gesamtschule-schilfhof.de
Tel: 03312897260
4 Regine-Hildebrandt-
Gesamtschule
16547
Birkenwerder
SL: Frau Voigt
Mail: info(at)hildebrandtschule.de
Tel: 03303 294690
5 Käthe-Kollwitz-
Gesamtschule
Mühlenbeck
16567 Mühlenbecker
Land
OT
Mühlenbeck
SL: Frau Haase
Mail: kaethe_kollwitz_os(at)gmx.de
Tel: 033056 407200
6 Torhorst-
Gesamtschule mit
gymnasialer
Oberstufe

16515

Oranienburg

SL: Frau Brüssow
Mail: Torhorstschule(at)web.de
Tel: 03301 582008
7 Voltaire-
Gesamtschule
14467
Potsdam
SL. Frau Pölk
Mail: karen.poelk(at)voltaireschule.de
Tel: 03312898000
8 Friedrich-Wilhelmvon-
Steuben-
Gesamtschule
14480
Potsdam
SL: Herr Brandt
Mail: Schulleiter(at)steuben-gesamtschule.de
Tel: 0331 2898100
9 Gesamtschule "Peter
Joseph Lenné"
14473
Potsdam
SL: Frau Roßland
Mail: postmaster(at)lenne-schule.de
Tel: 0331 2897780
10 Sportschule Potsdam
"Friedrich Ludwig
Jahn"
14471
Potsdam
SL: Herr Ziemer
Mail: Sekretariat(at)sportschule-potsdam.de
Tel: 0331 2898200
11 Maxim-Gorki-
Gesamtschule
14532
Kleinmachnow
SL: Frau Dziewulski
Mail: Gesamtschule-klm(at)t-online.de
Tel: 033203 8774600

Brandenburg

Im Februar 2016 organisierte die GGG-BB ein Treffen mit allen schulischen Verbänden Brandenburgs, ministeriellen Vertreter/innen und bildungspolitischen Sprecher/innen der Landtagsfraktionen. Das Lehrerbildungsgesetz sieht ab 2018 eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate vor. Alle Verbände forderten vom Bildungsministerium, den bisherigen 18-monatigen Vorbereitungsdienst beizubehalten.

Lehramtskandidat/innen, die aus anderen Bundesländern kommen, haben mitunter keine ausreichende Praxiserfahrung (wie z.B. das Praxissemester). Nach dem neuen Ausbildungskonzept sollen sich außerdem die Hauptseminarleiter/innen ganz und die Fachseminarleiter/innen zum Teil aus den Schulen zurückziehen.Die Verbände kritisierten, dass damit die Ausbildung der Referendar/innen und Quereinsteiger/innen den Schulen zusätzlich alsprimäre Aufgabe übertragen wird. Abschließende Entscheidungen sind noch nicht gefallen.

Die GGG fokussiert für die Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und dem Bildungsministerium folgende Schwerpunkte:

  • Die Schulaufsicht müsste Standards für die Zusammenarbeit mit den Schulleitungen definieren und auf wertschätzenden Umgang mit Schulleiter/innen und auf einen funktionalen Umgang mit Elternbeschwerden achten.
  • Es fehlt Transparenz über die zur Verfügung stehenden Fortbildungsgelder für die Gesamtschulen.
  • Umfang der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben der Kolleg/innen muss erhöht werden, da es in Brandenburg weder Funktionsstellen für Fachbereichsleiter/innen oder Fachleiter/innen gibt noch Beförderungsmöglichkeiten außerhalb der Funktionsstellen der Schulleitung.
  • Funktionsstellen für Fachbereichsleitungen und Fachleitungen müssen zur Verfügung gestellt werden, um den neuen Rahmenlehrplan zu implementieren.
  • Umfang der Anrechnungsstunden für die Schulleitung muss erhöht werden, da immer mehr Verwaltungsvorgänge auf die Schulleitungen übertragen werden (z.B. Schulfahrtenbudget, Vertretungsbudget etc.).
  • Gesamtschulen im Aufbau müssen stärker unterstützt werden.
  • Die Stundenzuweisungen für den gemeinsamen Unterricht müssen im Rahmen einer erfolgreichen Inklusion unbedingt erhöht werden.
  • Ganztag und Inklusion erfordern, die ministerielle Raumplanungsempfehlung von 2003 zu ändern, da bisher keine Räume für das temporär begrenzte separate Lernen von inklusiven Schüler/innen in kleineren Lerngruppen vorgesehen sind, ebenso gibt es keinen Platz für Ganztagsprojekte, Arbeitsgemeinschaften etc.; um die Lernstruktur und Lernkultur in der Sek. I erfolgreich zu verändern, werden personelle und räumliche Ressourcen benötigt.

Die GGG-BB hält an ihrer Position fest, dass die Gesamtschule eine Schule für alle ist. Hierfür ist eine funktionale Mischung der Schüler/innen aller Bildungsgangempfehlungen bei der Aufnahme erforderlich. Es gibt sehr hohe Anmeldezahlen von Schüler/innen mit dem Elternwunsch Allgemeine Hochschulreife (AHR). Für die Aufnahme von Schüler/innen fordern wir eine Quote von bis zu 50% AHR-Schüler/innen im Auswahlverfahren. Perspektivisch sollen die differenzierten Begabungen aller Kinder durch Profilierungsmöglichkeiten in der Schullandschaft und in den Schulen mehr gefördert werden.

Die Eingliederungsverordnung ist wegen der Integration von Flüchtlingskindern dringend zu überarbeiten: Die Bildungsgangempfehlung muss beim Schulbesuch geflüchteter Schüler/innen deutlich differenzierter und flexibler angewendet werden. Gesamtschulen (es gibt in Brandenburg nur 22 - inklusive der privaten GeS, aber fast 80 Gymnasien und 120 Oberschulen) sind mit Schüleranmeldungen extrem ausgelastet. Sie haben kaum noch Kapazitäten, Geflüchtete aufzunehmen. Die entstandenen Engpässe führen zu einer Verlagerung auf die Oberschulen. Die Gymnasien integrieren wegen ihrer Aufnahmevoraussetzungen fast keine geflüchteten Schüler/innen. Probeunterricht müsste eventuell verändert und die Zugangsvoraussetzungen spezifiziert werden. Hier sehen wir dringenden ministeriellen Handlungsbedarf.

Karen Pölk

BB: Neues aus Brandenburg (Aug. 2016)

GGG - Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule -
Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

GGG-Bundesgeschäftsstelle
Huckarder Str. 12
44147 Dortmund
Fon: +49 (0) 231 58694727
Fax: +49 (0) 231 147942
E-Mail: geschaeftsstelle(at)ggg-web.de

Als gemeinnützig anerkannt:
FA Dortmund 314/5704/7198
Freistellungsbescheid vom 19.07.2023

Bankverbindung: Dortmund
BLZ: 440 501 99 - Kontonummer: 1143794
IBAN: DE41 4405 0199 0001 1437 94 - BIC: DORTDE33XXX


Vorstand

Das Ziel der GGG ist es, das auslesende Schulsystem in Deutschland zu überwinden. Wir wollen

eine gemeinsame Schule
für alle Kinder und Jugendlichen.

Der Kampf um die gemeinsame Schule für alle währt mittlerweile über 200 Jahre. 1919 wurde die damals einheitlich für die ganze Republik geforderte Schule für die Demokratie nur im Bereich der Grundschule durchgesetzt. Das in Deutschland noch immer vorhandene selektierende Schulsystem entspricht vordemokratischen, ständischen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts. Bei fast allen europäischen Nachbarn wurde ein solches System unterschiedlich wertiger Schulen auch für das Jugendalter schon vor etlichen Jahrzehnten erfolgreich umgewandelt zu einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen besuchen. So ermöglichen sie jedem die erfolgreiche Entwicklung seiner Fähigkeiten und Interessen, deutlich weniger abhängig von der Herkunft. Auch in Deutschland sind viele Menschen, Schulen und andere Institutionen dem Ziel der einen gemeinsamen Schule für alle verbunden. Ihnen bietet die GGG als

Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens

eine Vernetzungs-Plattform und vertritt diese Idee in der politischen Auseinandersetzung.
Dabei streiten wir uns nicht über den „richtigen“ Namen: Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Sekundar-, Stadtteil-, Oberschule oder anders. Wichtig ist die verbindende Zielsetzung der einen gemeinsamen Schule für alle, die jedem Kind, jedem Jugendlichen die optimale Entwicklung seiner personalen, sozialen und fachlichen Kompetenzen ermöglicht. In diesem Sinne sind uns alle förderlichen Ideen und Realisierungen willkommen, ob es reformpädagogische Ansätze sind, sie sich am Einheitsschulgedanken orientieren, sich auf die polytechnische Oberschule beziehen, der (klassischen) Gesamtschule verbunden sind oder sich der neueren Namen wie Gemeinschaftsschule bedienen.

Die GGG setzt sich ein,

I. für eine Schule für alle:
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Schule für alle – eine Schule der Inklusion – bis zum Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht besuchen und das tradierte gegliederte Schulsystem auch in Deutschland überwunden wird.

II. für eine Schule der Menschenrechte:
Ziel ist, dass Menschen- und Kinderrechte insbesondere auf Bildung für jedes Kind und jede(n) Jugendliche(n) eingelöst werden.

III. für eine Schule der Chancengleichheit
Ziel ist, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche gleiche Bildungschancen und insbesondere ungehinderten Zugang zu jeder Form schulischer Bildung hat.

IV. für eine Schule der optimalen individuellen Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung:
Ziel ist, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche in der Schule die Anerkennung und Unterstützung erhält, die das Erreichen eines bestmöglichen Bildungsstandes und Schulabschlusses gewährleistet.

V. für eine Schule der Demokratie:
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine der demokratischen Gesellschaft angemessene Schule besuchen. Sie muss demokratiestiftend, also eine gemeinsame Schule für alle sein, in der Demokratie gelebt und gelernt wird.

Um diese Ziele zu erreichen setzt sich die GGG ein für eine Bildungspolitik, die den Übergang von einem gegliederten Schulsystem zu einem integrierten und inklusiven Schulsystem konsequent verfolgt, unterstützt alle Bemühungen und Schritte, die Schule für alle zu befördern, neue derartige Schulen einzurichten und ihre Zusammenarbeit zu fördern. Sie unterstützt bestehende Schulen des gegliederten Systems bei ihrer Umwandlung.

I. Die GGG unterstützt alle Bemühungen und Schritte, die Schule für alle zu befördern, neue derartige Schulen einzurichten und ihre Zusammenarbeit zu fördern.
II Die GGG unterstützt bestehende Schulen des gegliederten Systems bei ihrer Umwandlung.
III. Die GGG vertritt die Interessen der bereits bestehenden Schulen für alle in der Öffentlichkeit.
IV. Die GGG fördert und versachlicht die öffentliche Diskussion um die Schule für alle u.a. durch eigene Publikationen und Veranstaltungen.
V. Die GGG macht die an Schule Beteiligten mit Theorie und Praxis der Schule für alle vertraut und trägt zur Bildung von Lehrkräften und anderen pädagogisch Tätigen u.a. durch eigene Aktivitäten und Veranstaltungen bei.
VI. Die GGG arbeitet zusammen mit Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen, Schulträgern, Parteien, Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen, berät und unterstützt sie bei Gründung, Aufbau und Organisation von Schulen für alle.
VII. Die GGG unterstützt Forschung und Lehre in allen Fragen, die die Schule für alle betreffen.>
(Auszug aus § 1 der Satzung)

In den Beiträgen unter GGG-POSITIONEN, insbesondere in der Grundsatzposition von 2015 und in der Satzung finden Sie mehr.