Hessen
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Lehrplandatenbank der KMK

Rechtsnormendatenbank der KMK

Quellen zum Hessischen Schulrecht
Schulrechtsseiten des Hessischen Kultusministeriums (HKM)

Die rechtlichen Grundlagen der Gesamtschulen finden sich im Hessischen Schulgesetz (HSchG) und den nachgeordneten Vorordnungen.

Hessisches Schulgesetz (HSchG)

Die Entwicklung der Gesamtschulen in Hessen

Seit den 50er Jahren wurden in Hessen Schulzentren mit allen Schulzweigen und teilweise mit Förderstufen eingerichtet, die später additive (heute kooperative) Gesamtschulen wurden. Die ersten 4 integrierten Gesamtschulen wurden 1969 aus additiven Gesamtschulen umgewandelt. Bis 1974 entstanden 54 integrierte Gesamtschulen der ersten Generation. Danach gab es bis 1978 einen Errichtungsstopp für integrierte Gesamtschulen. In dieser Zeit entstanden zahlreiche additive Gesamtschulen. Seit 1980 wurden wieder integrierte Gesamtschulen als Schulen nach Elternwunsch („öffentliches Bedürfnis" für die Schulentwicklungsplanung der Schulträger) eingerichtet. Diese Gesamtschulen der 2. Generation konkurrieren mit dem Angebot der traditionellen Schulformen in ihrem regionalen Umfeld, was sie zu einer verstärkten pädagogischen Profilierung als alternatives Schulangebot nötigt. Wo die einzelnen Gesamtschulen diesen Profilierungsweg nicht gehen, sind sie selbst in der Versuchung, sich als traditionelles Schulangebot darzustellen bis hin zu Umwandlungen von integrierten in kooperative Gesamtschulen oder zur Aufteilung von kooperativen Gesamtschulen in getrennte Gymnasien und Haupt- und Realschulen.

Seit dem Regierungswechsel 1999 in Hessen sind mit Gesetzesänderungen die Rahmenbedingungen für die Gesamtschulen noch stärker den Schulformen bzw. Bildungsgängen angepasst worden. Es liegt bei den Einzelschulen, ob sie sich eher als Gesamtschule mit einem gemeinsamen Förderauftrag für alle Schülerinnen und Schüler verstehen oder ob sie die geänderten rechtlichen Voraussetzungen zum Anlass für die Verstärkung einer internen Dreigliedrigkeit oder zur Umwandlung in schulformbezogene Zweige bzw. Aufspaltung in getrennte Schulformen nehmen.