Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens e.V.

Landesverband Nordrhein-Westfalen
Landesverband
Nordrhein-Westfalen

19 statt 23 und 49 statt 32 – NRW blickt und fährt nach Hamburg

In der nordrhein-westfälischen Schulpolitik wird derzeit häufig nach Hamburg geblickt. Do-rothee Feller, NRW-Schulministerin, gibt vor, mit der datengestützten Schul- und Unter-richtsentwicklung ein zentrales Reformelement aus Hamburg zu übernehmen. Die SPD-Opposition rüstet sich für den Landtagswahlkampf 2027 unter dem Motto „Family first“.  Sie hält das Hamburger Zweisäulenmodell und das dortige Verfahren, Förderbedarfe vor der Einschulung frühzeitig zu erkennen und die Kinder dann bestmöglich zu fördern, für ein Vorbild für NRW. Zeit also, sich vor Ort zu informieren.

Drei Tage dauerte die Bildungsreise der Friedrich-Ebert-Stiftung NRW in die Hansestadt, an der Schul- und Bildungspolitiker*innen, gewerkschaftlich aktive Beschäftigte der Schulaufsicht, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter*innen, kommunal aktive Kolleg*innen und Mitglieder der GGG NRW Anfang Juli teilnahmen. Sie nahmen Gesprächstermine im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB), in der SPD-Bürgerschaftsfraktion, mit der Leitung des Amtes für Bildung und des IFBQ Hamburg sowie der GEW Hamburg wahr und besuchten die Stadtteil-schule „Helmuth Hübener“ (Schulleiterin Bianca Thies, auch Vorsitzende der GGG Hamburg) und die Grundschule „An der Burgweide“ (Schulleiterin Regine Seemann).

Klar wurde, dass es sich verbietet, schlicht einzelne Elemente der „Hamburger Schulpolitik“ zu übernehmen, um bessere Leistungen der NRW-Schüler*innen bei Schulleistungsstudien und mehr Chancengleichheit zu erreichen. Zentrale Elemente der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung zu übernehmen und die Schulstruktur sowie die Ressourcenausstattung und -steuerung zu tabuisieren, wird nicht funktionieren. Auch dann nicht, wenn es ministeriell verordnet wird. Und eine Schulstruktur zu übernehmen, die sich am Zweisäulenmodell orientiert, wird die gewünschten Erfolge nicht zur Folge haben, wenn die Ausgestaltung der Eigenverantwortung von Schulen sowie Struktur und Arbeitsweise der Schulaufsicht bzw. das System der Steuerung des Schulsystems nicht ebenfalls Gegenstand von Reformen werden. Keine „Rosinenpickerei“ bitte.

 

Zu vier Aspekten kurze ergänzende Hinweise:

  • Ein Zweisäulenmodell für NRW wäre ein Fortschritt und könnte Grundlage für mehr Chancengleichheit sein. Vor allem dann, wenn auch die Steuerung des Schulsystems und Struktur und Arbeitsweise der Schulaufsicht nicht so blieben, wie sie sind. Mit Blick auf die Ergebnisse der NRW-Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ hat z.B. Aladin El Mafaalani hier den dringendsten Reformbedarf in NRW ausgemacht.
  • Die Einführung einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung (in NRW der sog. Schulkompass NRW 2030) hat zwei zentrale Gelingensbedingungen, die aktuell in NRW nicht gegeben sind. Das derzeit „blockierte System“ braucht – nach Kai Maaz – eine Politik, die Diagnostik und individuelle Förderung systemweit und dauerhaft ausrichtet. Und Schulen bzw. Lehrer*innen müssen bestmöglich unterstützt und entlastet werden.
  • Die NRW-ABC-Klassen sind weit weniger geeignet, frühkindliche Diagnose und Förderung wie erforderlich zu verbessern als das Hamburger Verfahren. Wer sich in Hamburg informiert, kann nicht verstehen, warum die NRW-Politik das von der Enquetekommission vorgeschlagene Chancenjahr nicht realisiert und stattdessen gegen jeden Expert:innenrat mit den ABC-Klassen Wirtschaftsförderung für Transportunternehmen betreiben will, die fünfjährige Kinder mit Förderbedarf für zweimal zwei Stunden wöchentlich in Schulen und wieder zurück in die Kita bringen sollen. Erfolgversprechend ist dagegen ein Umfang und ein Organisationsmodell der Förderung wie in Hamburg.
  • Nicht zuletzt aber muss NRW seine „sozialindizierte Ressourcensteuerung“ dringend neu justieren. In NRW ist sie ein Add On, das Ungleiches völlig unzureichend ungleich behandelt. Die NRW-Teilnehmer*innen an der Bildungsreise der Stiftung konnten kaum glauben, dass es diese Vorgabe im Hamburger Schulgesetz gibt. „An Stadtteilschulen soll in den Jahrgangsstufen 5 und 6 keine Klasse größer sein als 23 Schülerinnen und Schüler, in den übrigen Jahrgangsstufen soll keine Klasse größer sein als 25 Schülerinnen und Schüler. An Gymnasien soll die Klassengröße von 28 Schülerinnen und Schülern nicht überschritten werden. Schülerinnen und Schüler an Grundschulen haben Anspruch auf Unterricht in Klassen, die nicht größer sind als 23 Schülerinnen und Schüler, an Grundschulen mit einer sozialstrukturell benachteiligten Schülerschaft auf Klassengrößen, die 19 nicht über-schreiten.“ Wenn man dann noch berücksichtigt, dass diese Vorgaben dazu führen, dass Grundschulen mit sozialstrukturell benachteiligter Schülerschaft (beispielhaft) über 49 Stellen statt über 32 verfügen und die Attraktivität der Metropolregion Hamburg die Besetzung von Lehrerstellen in einem für NRW derzeit schwer vorstellbaren Umfang ermöglicht, so wird endgültig klar, wie groß die Unterschiede und wie schwer Vergleiche sind.

 

Michael Schulte