Prof. Dr. Marcel Helbig ist Arbeitsbereichsleiter „Strukturen und Systeme“ am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBI).
Das Gespräch umfasste zwei Themen:
- Einschätzung der aktuellen Bildungspolitik und der Chancen für ein längeres gemeinsames Lernen auf der Grundlage der Studie „Von der Kita bis zur Uni“ von Prof. Dr. Marcel Helbig
- Bildungsverlaufsregister (BVR)
- Aktuelle Bildungspolitik und längeres gemeinsames Lernen
Marcel Helbig erläuterte, dass die Einführung eines längeren gemeinsamen Lernens keineswegs trivial sei, obwohl seine Studie erneut belege, dass das gegliederte Schulsystem soziale Ungleichheiten bereits in der frühen Kindheit produziere und diese im weiteren Bildungsverlauf nicht kompensiert sondern eher verstärkt würden.
Die Politik habe auf diese Befunde unter anderem mit dem Startchancen-Programm reagiert. Prof. Helbig ist an der Evaluation dieses Programm beteiligt. Dadurch verfüge er über einen tiefen Einblick in die Bildungspolitik sowie in die Datenstrukturen der einzelnen Bundesländer.
Seiner Einschätzung nach nehmen derzeit die Beharrungskräfte im Bildungssystem wieder zu. Während sich vor zehn bis zwölf Jahren insbesondere SPD, Bündnis 90/Die Grünen und offensiv DIE LINKE für längeres gemeinsames Lernen eingesetzt hätten, sei seit dem Hamburger Volksentscheid der Einfluss des privilegierten Bildungsbürgertums wieder deutlich stärker geworden. Ein Indiz hierfür sei die Wiedereinführung von G9 an Gymnasien in zahlreichen Bundesländern.
Ihm bleibe im Wesentlichen die Hoffnung, dass sich das bestehende System aufgrund seiner dysfunktionalen Entwicklung (z.B. Lehrkräftemangel vor allem an nicht-gymnasialen Schulen) langfristig ad absurdum führe. Die Einführung längeren gemeinsamen Lernens werde jedoch nicht kurzfristig erfolgen können. Als praktisches Hindernis nannte er unter anderem die Größe bestehender Schulgebäude. Diese Einschätzung wurde aufgrund vieler anderer Erfahrungen seitens der GGG nicht geteilt – wenn der Wille vorhanden sei und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt würden.
Von Seiten der GGG wurden ergänzend folgende Aspekte hervorgehoben:
- die zunehmende Bedeutung des Zwei-Säulen-Modells in vielen Bundesländern;
- für die Einführung längeren gemeinsamen Lernens fehlen nicht nur der politische Wille und ausreichende finanzielle Mittel, sondern auch eine entsprechende gesellschaftliche Unterstützung. Zudem müsse eine selektionsorientierte Haltung bei Teilen der Lehrkräfte überwunden werden;
- die GGG sollte ihre bildungspolitische Arbeit nicht allein auf die Bundesländer richten. Da regionale Spezifika besser berücksichtigt werden können, sei es auf der kommunalen Ebene zum Teil einfacher Schulen des gemeinsamen Lernens einzurichten; hierfür gebe es bereits erfolgreiche Beispiele.
Marcel Helbig unterstrich insbesondere selektionsorientierte Haltung vieler Gymnasiallehrkräfte und verwies darauf, dass die Überwindung auch eine Frage der Lehrkräftebildung sei.
Zum Zwei-Säulen-Modell stellte er fest, dass die Verringerung der Gliedrigkeit zwar einen Fortschritt darstelle, bislang jedoch keine wesentlichen Verbesserungen der Leistungsentwicklung bewirkt habe. Gleichwohl sei dieses Modell notwendig gewesen, um den negativen Folgen des Hauptschulsystems entgegenzuwirken.
Weitere diskutierte Handlungsansätze
- Voraussetzung sei die Gewinnung politischer Mehrheiten in den Parteien.
- Notwendig seien Maßnahmen, die den Übergang zum Gymnasium begrenzen. Marcel. Helbig verwies darauf, dass die Einführung der Schule für alle in den skandinavischen Ländern zu einer Zeit erfolgt sei, als der Anteil der Gymnasialschüler noch vergleichsweise gering gewesen sei.
- Die kommunale Ebene müsse stärker in Reformstrategien einbezogen werden.
- Die Lehrkräftebildung müsse zu einem Einheits-, mindestens zu einem stufenbezogenen Lehramt weiterentwickelt werden. In diesem Zusammenhang wurde auf die Bedeutung von Change-Management-Prozessen hingewiesen.
- Von Kanada könne nicht nur im Bereich der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Bildungsverlaufsdaten gelernt werden, sondern auch hinsichtlich der Organisation gemeinsamen Lernens. Dort spiele die regionale datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung eine zentrale Rolle.
- Angesichts der katastrophalen Bildungsentwicklungen reagierten zunehmend Bundesländer mit der Einführung einer Kita-Pflicht beziehungsweise einer Absenkung der Elternbeiträge.
- Grundschulen und Oberstufen sollten flexibler gestaltet werden.
- Annedore Stein kündigte an, dass ihr Verein „Politik gegen Aussonderung“ sich für die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Bildungsnotstand einsetzen werde. Marcel Helbig bewertete dies als öffentlichkeitswirksame Initiative, äußerte jedoch Zweifel an einer entsprechenden politischen Resonanz.
- Die Forderung, die Abschulungsquote am Gymnasium zu senken, beurteilte Marcel Helbig skeptisch. Schüler*innen, die dauerhaft am Gymnasium verbleiben müssten, obwohl die Schulform sie nicht behalten möchte, erweise man dadurch keinen Gefallen.
- Die Unterstützung längeren gemeinsamen Lernens innerhalb der Wissenschaft schätzte er eher zurückhaltend ein: Unter Soziolog*innen liege die Zustimmung über 50 %, aus der Erziehungswissenschaft komme vergleichsweise wenig Unterstützung.
- Zum Thema Privatschulen bestätigte Marcel Helbig deren problematische Wirkung für die Bildungsgerechtigkeit. Zugleich verwies er darauf, dass deren Bedeutung insbesondere auch aufgrund des auch Privatschulen treffenden Lehrkräftemangels teilweise wieder zurückgehe. Dies sei einer seiner aktuellen Forschungsschwerpunkte und tiefergehend zu betrachten.
- Bildungsverlaufsregister (BVR)/ Bildungsverlaufstatistik
Marcel Helbig betonte, dass die öffentliche Diskussion häufig verschiedene Themen vermische und dadurch Missverständnisse entstünden. Viele Beteiligte erweisen der Debatte einen Bärendienst, weil sie die Bildungsverlaufsstatistik mit datengestützter Schul- und Unterrichtsentwicklung vermischen. Das BVR sei ausdrücklich nicht für Schulen oder Lehrkräfte konzipiert. Diese benötigten vielmehr Instrumente der datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung. Es sei eigentlich auch nichts, um das die GGG sich kümmern müsste!
Ziel des Bildungsverlaufsregisters sei es nicht, neue Daten zu erheben, sondern bereits vorhandene Bildungsdaten aus den Ländern und unterschiedlichen Datenquellen zusammenzuführen. Erst dadurch werde es möglich, tatsächliche Bildungsverläufe wissenschaftlich zu untersuchen. Valide Erkenntnisse über Bildungsverläufe fehlten bislang weitgehend.
Marcel Helbig äußerte Zweifel, ob das Vorhaben kurzfristig umgesetzt werden könne. Bereits Mitte der 2000er Jahre habe die Kultusministerkonferenz entsprechende Beschlüsse gefasst (individualstatistischer Kerndatensatz), ohne dass diese in allen Ländern verwirklicht worden seien. Erschwert werde die Umsetzung unter anderem dadurch, dass einzelne Länder bislang nicht über eine individualstatistische Datenerfassung verfügen.
Andere Register, etwa das seit 1973 bestehende Arbeitsmarktregister, hätten nach seiner Einschätzung keine datenschutzrechtlichen Probleme bzw. Datenpannen verursacht. Zugleich bestätigte er, dass die Politik bislang nicht ausreichend transparent über Ziele und Vorgehensweise des Projekts informiere.
Eine Erhebung individueller Leistungsdaten für ein bundesweites Bildungsverlaufsregister sei derzeit nicht vorgesehen, werde jedoch gelegentlich ins Gespräch gebracht. Geplant sei zunächst lediglich ein Kerndatensatz mit grundlegenden Merkmalen. Hamburg und Bremen erheben darüber hinaus Daten zur Kompetenzentwicklung; diese seien aus seiner Sicht besonders wertvoll.
Marcel Helbig sprach sich dafür aus, das Projekt künftig als „Erhebung von Bildungsverlaufsdaten“ zu bezeichnen und auf die Begrifflichkeit „Schüler-ID“ zu verzichten. Register und ID erzeugten schnell Abwehrreaktionen.
Weitere Überlegungen, etwa die Verknüpfung mit Daten anderer Register – wie sie beispielsweise in Österreich erfolgt –, sind bisher noch Zukunftsmusik.
Abschließend wies Marcel Helbig darauf hin, dass im Jahr 2032 der nächste Zensuserhebung in Deutschland stattfinde. Nach EU-Vorgaben müsse bis dahin eine Umstellung von Einzelerhebungen auf einen Rückgriff von vorhandenen kontinuierlich erhobenen Registerdaten erfolgt sein. Bis dahin sollte/müsse das BVR nach seiner Einschätzung idealerweise eingeführt sein.
Anna Ammonn – nach Rücksprache mit Prof. Helbig