Stellungnahme: Falsches Zeichen zur falschen Zeit

Am 31.05.2026 veröffentlichte die taz den Artikel „Herr Heckel und die AfD“ (Neutralitätsdebatte in der Schule: Herr Heckel und die AfD | taz.de).

Darin lautet es:
„ ,In Stendal gibt es eine Schule‘, erzählt er (Ulrich Siegmund, AfD-Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt, Oktober 2025 im Landtag, Anm. d. Verf.), ‚an der es einen extrem linken Lehrer gibt.‘ Eine Mutter habe sich an seine Partei gewandt und erzählt, wie dieser Lehrer über die AfD rede. Und er persönlich, Ulrich Siegmund, will, dass das Konsequenzen hat. Die Partei habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg gebracht, Siegmund spricht schnell, fast atemlos, nun will er wissen: ‚Wie ist der aktuelle Stand zu unserer Dienstaufsichtsbeschwerde?‘
Antwort erhält Siegmund vom Bildungsminister, Jan Riedel von der CDU. Er sei in den Fall nicht involviert, aber er habe sich unterrichten lassen. Es sei korrekt, die Lehrkraft habe sich im Unterricht ‚eindeutig gegen die AfD positioniert‘. Und er sagt: ‚Das Landesschulamt hat dies disziplinarisch eingeordnet.‘
Da steht also der rechtsextreme Spitzenkandidat im Landtag und beschwert sich über einen Lehrer. Und der Bildungsminister antwortet: ,Der Lehrer wird abgemahnt.’“

Der Lehrer, um den es geht, heißt Max Heckel. Er unterrichtet an einer Sekundarschule in Stendal, hauptsächlich Werken, aber auch Deutsch. Das Schulamt Halle hat ihn bestraft, weil er gegen die „Neutralitätspflicht“ verstoßen habe. Es wirft ihm vor, dass er seine Schü­le­r*in­nen politisch überwältigt habe. Dass er seinen angeblich unpolitischen Werkunterricht genutzt habe, um seine Schü­le­r*in­nen von seiner Meinung zu überzeugen.

Die Details werden in dem Artikel beschrieben. Nun gut, man war in den Situationen nicht dabei und die genaue Wortwahl des Lehrers kann man an dieser Stelle nicht beurteilen.

Der Skandal liegt aber darin, dass ein Lehrer im Sinne des Beutelsbacher Konsenses gehandelt hat und es keine „Neutralitätspflicht“ gibt. Dies muss in dem Kontext gesehen werden, dass es an seiner Schule keinen Sozialkundeunterricht gibt, dass er ein engagierter, um Schüler:innen bemühter Kollege ist und dass er von zwei Schülern am Ende des Unterrichts nach seiner Meinung gefragt wurde, warum er nicht die AFD wähle.
Der Skandal liegt darin, dass das Landesamt einer Denunziation durch eine Mutter und der darauf folgenden von der AfD eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde nachgeht und das Ganze als Disziplinarverfahren einstuft.
Der Skandal liegt weiterhin darin, dass der Bildungsminister Jan Riedel von der CDU im Landtag einfach über den Sachstand berichtet, ohne dabei Position zum Beutelsbacher Konsens zu beziehen oder gar vorher in den Ablauf des Disziplinarverfahrens eingegriffen hat. Immerhin verteidigt der Minister offenbar das Verfahren nicht mehr ausdrücklich und im Gespräch mit der taz macht er deutlich, welche Gefahren von der AfD ausgehen.

Glücklicherweise gibt es in Deutschland Bildungsministerien, in denen offensiv der Beutelsbacher Konsens vertreten wird und Jan Riedel mit seinem Verhalten allein dasteht.

Aber wenn sich schon ein CDU-Minister so verhält (Denunziation und daraus folgend Disziplinarverfahren), dann lässt sich Böses ahnen, was passiert, wenn die AfD mit ihrem Regierungsprogramm in der Regierung in Sachsen-Anhalt wäre. Lehrer:innen sind dem Beutelsbacher Konsens verpflichtet – dies sollte auch für Schulamtsmitarbeiter:innen und vor allem für Bildungsminister:innen gelten!

 

Andreas Meisner
für den Bundesvorstand der GGG