Rot-Rot-Grün hat am 16. November 2016 den Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2016-2021 vorgestellt. Neben vielen beachtlichen stadtpolitischen Vorhaben nimmt die Bildungspolitik eine prominente Position ein, auch in finanzieller Hinsicht.
Einige Schlaglichter:
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Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende Regelschule in das Schulgesetz aufgenommen. Die wissenschaftliche Begleitung der Gemeinschaftsschulen wird als Unterstützung der Schulentwicklung fortgesetzt und auf Grundstufe, Sek II sowie die Übergänge ausgedehnt. Neu zu errichtende Schulen sollen vorwiegend als Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden.
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Als Übergang zum inklusiven Schulsystem werden 36 inklusive Schwerpunktschulen eingerichtet. Der Haushaltsvorbehalt für die Einbeziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen in die Regelschule wird aufgehoben.
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Die Bezahlung der Grundschullehrer/innen wird schrittweise auf A13/E13 angehoben. Grundschulen erhalten einen Stundenpool (min. 6 Std.) für Schulentwicklung.
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Stundendeputate für Mentorentätigkeit (Referendare, Praktikanten, Quereinsteiger) werden eingeführt. Die Schulen erhalten professionelle IT-Betreuung und (wieder) Verwaltungsleiter.
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Die Koalition strebt mittelfristig die Lernmittelfreiheit an. Sie startet eine Bundesratsinitiative zur Absenkung des MwSt-Satzes für Schul- und Kita-Essen.
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Sanierung und Neubau von Schulen werden sich an modernen pädagogischen Erfordernissen orientieren und bedarfsgerecht in Angriff genommen werden. Der Sanierungsstau wird abgebaut.
Linke und Grüne stellten in den Verhandlungen die Probezeit an Gymnasien in Frage. Sie haben sich mit dieser Forderung nicht gegen die SPD durchgesetzt. So wird es ein Mysterium bleiben, wie mit exklusiven Schulen ein inklusives Schulsystem realisiert werden kann/soll. Der Koalitionsvertrag zielt im zentralen Punkt der Schulstruktur nicht wirklich auf die gemeinsame Schule für alle. Dennoch: Er eröffnet Chancen, unser Bildungssystem ein Stück in die richtige Richtung bewegen zu können.