GGG-Verbandstreffen-BB in Kooperation mit anderen Verbänden
Positionspapier zum Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz

Im Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetz* ist im §5 (1) ein 12-monatiger Vorbereitungsdienst ab 2019 festgeschrieben.
(* vom 18.12.2012, zuletzt geändert am 14.03.2014)

Hauptforderung:

Wir fordern eine sofortige Änderung des Lehrerbildungsgesetzes, mit der die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate zurückgenommen und dessen Länge auf mindestens 18 Monate festgeschrieben wird. Für Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten mit besonderem Entwicklungsbedarf muss die Möglichkeit bestehen, den Vorbereitungsdienst um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern.


Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate lehnen wir aus folgenden Gründen ab:

1. Durch eine Reduzierung der Ausbildungszeit auf 12 Monate sinkt die Qualität der Ausbildung in erheblichem Maße und es besteht die Gefahr, dass eine große Zahl berufseinsteigender Lehrkräfte unzureichend ausgebildet ist.
2. Die Anerkennung der brandenburgischen Abschlüsse für Lehrkräfte in anderen Bundesländern ist fraglich. Warum soll Brandenburg das einzige Bundesland mit einem 12-monatigen Vorbereitungsdienst sein – und das vor dem Hintergrund der in Berlin und Sachsen gemachten negativen Erfahrungen?


Den uns vorliegenden Entwurf des „Konzeptes für einen künftigen Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg“ lehnen wir aus folgenden Gründen ab:

1. Dieses Konzept ist im temporären Rahmen des 12-monatigen Vorbereitungsdienstes nicht umsetzbar.
2. Die Schule trägt die Hauptlast der Ausbildung.
3. Die Schulleiter und Schulleiterinnen tragen die Hauptverantwortung für die Beurteilung und Bewertung der Ausbildung und damit für den Abschluss der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten. Die in Aussicht gestellten Ressourcen stellen für die Ausbildungsschulen keine Motivation dar, um Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten aufzunehmen und auszubilden.
4. Die universitäre Ausbildung ist bundesweit ausgesprochen heterogen und stellt grundsätzlich keine ausreichende Eingangsqualifizierung für die 2. Phase sicher.
5. Durch die Heterogenität des universitären und individuellen Entwicklungsstandes der Lehramtskandidaten ist das im Konzept vorgesehene Coaching-System mit nur vier Pflichtstunden pro Woche nicht ausreichend für eine fundierte Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte.


Forderungen:

1. Zu der schulischen Beurteilung muss es weiterhin ein Regulativ seitens der Studienseminare geben.
2. Die Qualifikation und Weiterbildung der Ausbildungsbildungslehrer und Ausbildungslehrerinnen muss grundsätzlich in ausreichender Qualität und Quantität sichergestellt sein.
3. Die Ressourcen der Schulen müssen beachtet und funktional aufgestockt werden!
4. Die Expertise der Studienseminare muss auch im Prozess der schulpraktischen Ausbildung erhalten bleiben. Daher ist eine angemessene Anzahl von Entwicklungs- und Beurteilungshospitationen für jede Lehramtskandidatin und jeden Lehramtskandidaten sicherzustellen.