Die Themen unserer Vehandlungspositionen:
1. Ü7-Verfahren,
2. Ü11-Verfahren,
3. Schulwechsel-Durchlässigkeit,
4. Intensivierungskurs (Gost)
5. Versetzung in die Qualifikationsphase (Gost)
6. Stundenplanung Einführungsphase
7. Anrechnungsstunden für Schulleitung
Verband der Gesamtschulen im Land Brandenburg
- Geschäftsstelle - Mai 2014
Übersicht der Verhandlungspositionen
Situation | Vorschlag | Begründung |
Ü7 Verfahren | §53, Abs.3, Satz 7 BbgSchulG i. V. m. §32 Sek I-Verordnung ändern und Aufnahme von bis zu 50% AHR- Bewerber ermöglichen |
- zunehmender Elternwunsch nach AHR-Bildungsgang an einer Gesamtschule (quantitativ sehr hohe Nachfrage an GeS) - Quote der AHR-Eignungen an Grundschulen nach Klasse 6 steigt |
Ü11 Verfahren | Rechtsgrundlage für ein Auswahlverfahren bei Übernachfrage schaffen, z.B. durch den Vorrang der Eignung (Auswertung des Abschlusszeugnisses 10) | - Anzahl der Bewerber von Oberschulen steigen - ebenso nehmen die Bewerber von Gymnasien, die das Abitur in 13 Jahren absolvieren wollen, zu - einige Gesamtschulen stoßen an Kapazitätsgrenze |
Schulwechsel- Durchlässigkeit | §103, Abs.4, Satz 1 BbgSchulG streichen und damit die Höchstgrenze der Klassen im Jahrgang 7 von 30 Schülern | - volle Klassen verhindern Aufnahme von Zuzüglern und Schulwechslern, häufig Zuweisung durch die Schulämter und dadurch quantitativ hohe Klassenfrequenzen - Erhöhung der Durchlässigkeit gem. §7 BbgSchulG |
Gymnasiale Oberstufe | Gesamtschulen sollen durch Beschluss der Konferenz der Lehrkräfte Möglichkeit erhalten: | |
Intensivierungskurs | - den Intensivierungskurs zu benoten | - Anerkennung von Leistungsbereitschaft der Schüler |
Versetzung in die Qualifikationsphase | - die Leistungen des ersten Halbjahres in die Versetzungsentscheidung inkludieren | - Erhöhung der Relevanz des ersten Halbjahres der Einführungsphase |
Stundenplanung Einführungsphase | - die Kurse auf erhöhtem Niveau ganzjährig dreistündig anzubieten | - Reduzierung des Stundenplanungsaufwandes - Erhöhung der Kontinuität im Stundenplan |
Anrechnungsstunden für Schulleitung | Erhöhung der Grundanrechnung für Schulleitungstätigkeiten gem. Nr. 2, VV Anrechnung | - bisherige Regelung vom 30.05.2008 - seit dieser Zeit zunehmende Übertragung von Aufgaben (Arbeitsschutz, „1-Euro-Jobs“, Fahrten- und Vertretungsbudget, Dienstreisen, Beurteilungen, Einstellungen (Moses-Schulen)) |