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Das tägliche Argument

Grundgesetz Art. 3, Abs. 3

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstam­mung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Eine Schule für alle – Argument 005

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