Dilemma Inklusion

Länderbericht Rheinland-Pfalz 2018/4

In RLP wird die Inklusion in der Sek. I von den Integrierten Gesamtschulen und Teilen der Realschule plus getragen. Das Konzept der Schwerpunktschule sieht vor, dass nicht alle Schulen sich der Aufgabe Inklusion zu stellen haben sondern nur ein Teil. Diese wiederum haben bis zu einem Anteil von 10% ihrer Schülerschaft Kinder mit sonderpädagogischen Fördergutachten aufzunehmen. Die Zuweisung an Personal (Förderlehrkräfte/pädagogische Fachkräfte) erfolgt auf der Grundlage der Schülerzahlen, die Klassenstärke bleibt dabei in der gleichen Größe wie in den Nicht-Schwerpunktschulen erhalten, d.h. in der IGS umfassen die Klassen in der Orientierungsstufe 28 SchülerInnen, ab der 7. Klasse 30.

 

An diesem Konzept regt sich derzeit Widerstand aus den IGSn. Sie kritisieren den verordneten hohen Anteil an Kindern mit Fördergutachten, der Voraussetzung für die ausreichende Personalzuweisung ist und fordern daher, den Anteil der Inklusions-Kinder regelhaft zu reduzieren. Diese Forderung kann von Seiten der GGG nur unterstützt werden. Das Konzept der Schwerpunktschule verschleiert einerseits, dass eine quasi neue Schulart geschaffen wurde, um Kinder mit sonderpädagogischen Gutachten an bestimmten Orten zusammenzufassen. Dies alles dient der Vermeidung von Kosten und der Vermeidung von Widerständen aus Kollegien. Die Schwerpunktschule ist mithin ein Instrument, die Inklusion besser zu verwalten.

Andererseits käme für ein System max. eine Quote von 4% zustande, würde der Anteil an Kindern mit Fördergutachten auf alle rheinland-pfälzischen Schulen gleichermaßen verteilt werden. Wenn man sich dann auch noch an der Empfehlung des niedersächsischen Rechnungshofes orientierte, der darauf hinweist, dass die Doppelstruktur die hohen Kosten der Inklusion verursacht und als Alternative die Auflösung der Förderschulen ins Spiel bringt, dann hätten die Schulen ausreichend Personal, um sich der Förderung aller Kinder widmen zu können.

Rosemi Waubert de Puiseau