Inzwischen gibt es in Schleswig-Holstein 134 Gemeinschaftsschulen, davon haben 25 eine gemeinsame Oberstufe. Die Größe der Schulen schwankt zwischen 6-7 Zügigkeit und knapper 3-Zügigkeit. Die Regionalschulen haben bis auf wenige Ausnahmen große Schwierigkeiten, Schüler/innen zu bekommen, um die Mindestzahlen zu erreichen. Ihre Zukunft ist ungewiss. Nach dem erwarteten Regierungswechsel werden diese wohl Gemeinschaftsschulen werden. Dabei wird das Konstrukt Gymnasium mit angegliederter Regionalschule ein besonderes Problem werden. Nachdem einige Gemeinschaftsschulen beschlossen hatten, abschlussbezogene Klassen einzurichten, sah sich das Ministerium gezwungen (schweren Herzens wahrscheinlich), die Rechtslage klarzustellen.
Hier der Erlass:
Die Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände an Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein gemäß §§ 43 i. V. m. 63 SchulG stellt eine Änderung des pädagogischen Konzeptes dar, die das MBK zu genehmigen hat. Dabei sind folgende Verfahrenshinweise zu beachten:
1. Über die Änderung des pädagogischen Konzepts entscheidet die Schulkonferenz. Der von ihr zu fassende Beschluss bedarf erstens der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder und zweitens auch der Mehrzahl der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte.
2. Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet diesen Beschluss und die dazu erforderlichen Unterlagen unverzüglich dem Schulträger zu und bittet diesen um Stellungnahme binnen 4 Wochen. Zeitgleich sind das MBK und die untere Schulaufsicht zu informieren.
3. Nach Vorliegen der Stellungnahme des Schulträgers informiert die Schulleiterin oder der Schulleiter die Mitglieder der Schulkonferenz über deren Inhalt und leitet die Stellungnahme im Original zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung der Änderung des pädagogischen Konzeptes auf dem Dienstweg an das MBK (eine Kopie des Gesamtvorganges sollte in der Schule verbleiben).
4. Über den Antrag auf Genehmigung der Änderung des pädagogischen Konzeptes und damit über die Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände entscheidet das MBK.
5. Genehmigt das MBK die Änderung des pädagogischen Konzeptes, so kann die Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen, d.h. die Änderung des pädagogischen Konzeptes und damit die Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände betrifft grundsätzlich nur die Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/13 in die Gemeinschaftsschule aufgenommen werden bzw. - bei organisatorischen Verbindungen mit einem Grundschulteil - in den Gemeinschaftsschulteil überwechseln (Bestandsschutz). Für die bestehenden Jahrgänge gilt das bisherige pädagogische Konzept unverändert fort. Ausnahmen hiervon werden in Ziffer 7 geregelt.
6. Die Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände in den Jahrgangs- stufen 5 und 6 ist nicht zulässig.
7. Hat die Schule die Absicht, zum neuen Schuljahr (d. h. ab 01.08.2012) abschlussbezogene Klassenverbände ab Jahrgangsstufe 7 einzurichten, so hat sie zuvor alle betroffenen Eltern eines Jahrgangs schriftlich zu befragen und kann
a) die ausnahmslose Einrichtung abschlussbezogener Klassenverbände nach dem neuen pädagogischen Konzept für die an der Schule befindlichen Schülerinnen und Schüler nur dann vornehmen, wenn alle Eltern des jeweils betroffenen Jahrgangs zustimmen, oder
b) in einem Jahrgang parallel neben der Fortführung des bisherigen pädagogischen Konzepts auch abschlussbezogene Klassenverbände einrichten, wenn dafür so viele Eltern ihre Zustimmung erteilt haben, dass dabei eine ressourcenneutrale effektive Klassenbildung bis zum Erreichen der Abschlussklassen gewährleistet werden kann. Die Schule hat in jedem Fall sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die vor der Änderung des pädagogischen Konzeptes in einen der bestehenden Jahrgänge aufgenommen worden sind, auf Wunsch ihrer Eltern auch weiterhin ein entsprechendes Unterrichtsangebot erhalten.
Ein weiteres großes Problem war die Einrichtung der Wahlpflichtfächer. Viele Schulen konnten oder wollten nicht die bewährte Praxis der Gesamtschulen übernehmen (2. Fremdsprache Französisch, Spanisch, Latein, dazu Technik, Wirtschaft und Gestalten). Deswegen entstanden teilweise abenteuerliche hausgemachte Fachcurricula, die in vielen Fällen den Ansprüchen, die an diesen Wahlpflichtunterricht zu stellen sind, nicht genügen. Ein aufwendiges und langwieriges Prüfungsverfahren, viele Stunden Arbeit der Kolleg/innen und ein wenig zufriedenstellendes Ergebnis. Nach zwei Jahren kam dann ein klärendes Papier, in dem die alte Praxis der Gesamtschulen quasi als Maßstab genommen werden soll. (Basis: ein genehmigter Lehrplan.) Bisher genehmigte Curricula bleiben in Kraft. Auch hier ein ziemliches Desaster.
Größte Probleme bereiten den Schulen Leistungsmessungen und die Rückmeldungen dazu – (Zeugnisordnung bzw. die FAQs dazu sind katastrophal) und die praktische Umsetzung der Individualisierung. Insgesamt ist aber bei vielen das ernsthafte Bemühen um Veränderungen zu beobachten. Die Situation der Schulen ohne Oberstufen bzw. die Einrichtung der Oberstufen wird in naher Zukunft eine spannende Frage werden. Es gibt dabei unterschiedliche Auffassungen zwischen Grünen und SPD. Die SPD sieht die Möglichkeit, an weiteren ca. 30 Gemeinschaftsschulen Oberstufen einzurichten, die Grünen favorisieren eher Oberstufenzentren.
Im November 2011 fand in Bad Oldesloe eine Veranstaltung mit Alfred Hinz (ehemaliger Leiter der Bodenseeschule) statt, die ausgesprochen gut besucht war (ca. 200 Teilnehmer). Diese Veranstaltung war organisiert worden von SINUS, gemeinsam mit dem IQSH (Lehrerbildungsstätte Schleswig-Holstein) und der GGG. Der Erfolg hat dazu geführt, dass wir (die drei Veranstalter) übereingekommen sind, weitere „Pädagogische Gespräche“ durchzuführen. Das letzte Gespräch fand am 02.02.2012 ebenfalls in Bad Oldesloe statt. Zwei weitere sind für 2012 in anderen Orten geplant. Damit soll sich eine feste Veranstaltungsreihe etablieren, die von SINUS, IQSH und GGG gemeinsam finanziert wird.
Der Landesvorstand ist übereingekommen, seine Arbeit im Landesvebandzu intensivieren. Erste Schritte dazu sind die Herausgebe eines Mitgliederinformationsblattes und Gespräche des Vorstandes in Schulen. Dabei soll mit der Schulleitung und anderen Lehrkräften und Eltern auch aus anderen nahegelegenen Schulen gesprochen werden. Wir erhoffen uns dadurch, dem Mitgliederschwund zu begegnen. Der Landesverband hat zwar weitere Schulen als Mitglieder gewinnen können, verliert aber Einzelmitglieder.
Klaus Mangold