Das neue Schulgesetz ist im Landtag verabschiedet worden. Damit ist das Zwei-Säulenmodell für Schleswig-Holstein Wirklichkeit geworden. Die wesentlichen Veränderungen sind ja an früherer Stelle schon beschrieben worden, neu ist, dass der Begriff Berufsbildungsreife durch den Begriff erster allgemeiner Schulabschluss ersetzt worden ist. Nun heißen die Abschlüsse also: nach der 9. Klasse erster allgemeiner Schulabschluss, nach der 10. Klasse Mittlerer Bildungsabschluss, am Ende der Oberstufe Allgemeine Hochschulreife. Der Begriff gymnasiale Oberstufe ist endgültig aus dem Gesetz verschwunden. Am Gymnasium bilden die Klassen 5 und 6 die Orientierungsstufe. Im Schulgesetz § 9 ist der Auftrag der Orientierungsstufe deutlich beschrieben und bekommt dadurch mehr Gewicht. Ab der 7. Klasse ist dann keine Querversetzung mehr möglich. Über die Regelungen für die Gemeinschaftsschulen ist die Verordnung noch in Bearbeitung. Die Regionalschulen werden unter bestimmten Voraussetzungen zu Gemeinschaftsschulen oder geschlossen.
Als wichtigste Veränderung ist die Abschaffung der Lehrpläne in den Jahren 2014 und 2015 zu sehen. Fachkommissionen bearbeiten (unter der Federführung des Bildungsministeriums) die „Fachanforderungen“ für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Nawi. Diese ersetzen die bisherigen Lehrpläne. Die Fachanforderungen für die Sekundarstufe I gelten für beide Schularten und werden für jedes Fach in einem Heft zusammen mit den Fachanforderungen für die Sek. II herausgegeben. Nach Anhörung unterschiedlicher Gremien und fachdidaktischer Begutachtung werden die Fachanforderungen veröffentlicht und treten am 01.08.2014 in Kraft.
Im Entwurf für den allgemeinen Teil werden die Fachanforderungen wie folgt beschrieben:
„Grundlegendes Prinzip der Fachanforderungen ist die Orientierung an Kompetenzen und Bildungsstandards. In den Fachanforderungen ist festgelegt, welche abschlussbezogen fachlichen Anforderungen als Kompetenz- bzw. Leistungserwartungen verknüpft mit verbindlichen Inhalten und Wissensbeständen zu erreichen sind. Die Fachanforderungen sind auf zentrale Kompetenzen und Inhalte konzentriert und verzichten auf sequenzierte und kleinschrittige Detailvorgaben. Sie enthalten orientierende Vorgaben für die Verteilung von Unterrichtsthemen auf die Jahrgangsstufen unter Berücksichtigung der Gestaltungsfreiheiten der Schulen im Rahmen der Kontingentstundentafel. Die Vorgaben der Fachanforderungen werden von den Fachkonferenzen unter Berücksichtigung der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätze in schulinternen Fachcurricula für die einzelnen Klassenstufen konkretisiert.“
Problematisch ist noch immer die Systematik der Fächer Nawi und Weltkunde. Auf jeden Fall bedeutet diese Veränderungen eine Zäsur für die Arbeit in den Gemeinschaftsschulen. Besonderer Wert wird bei der Erstellung der Fachanforderungen auf die Formulierung der Kompetenzen für die Anschlussfähigkeit an die Oberstufe gelegt. Es gibt keine jahrgangsbezogenen Zuordnungen – zusammengefasst werden die Kompetenzen für die Jahrgangsstufe 5 und 6, die Jahrgangstufe 7-9 und die Jahrgangsstufe 10. Die anderen Fächer folgen im Jahre 2015. Vier weiteren Gemeinschaftsschulen sind die Oberstufen genehmigt worden. Damit haben insgesamt 40 Gemeinschaftsschulen eine Oberstufe. (Es gibt in S-H 99 Gymnasien).
Am 8. März veranstaltete die GGG in Bargteheide zusammen mit den Landeselternbeiräten der Regionalschulen und Gemeinschaftsschulen einen Elterntag. Der Tag stand unter dem Motto: Gemeinsames Lernen als gemeinsame Aufgabe. In verschiedenen Workshops wurden die zurzeit aktuellen Themen behandelt (z. B. Inklusion, neues Schulgesetz, Elternarbeit, wie funktioniert eine Gemeinschaftsschule u. ä.)
Klaus Mangold