Die geplante Veränderung der Lehrerbildung schlägt in Schleswig – Holstein hohe Wellen. Typisch dafür ist die Begrifflichkeit, die die Landespresse, die Opposition und die dieser nahestehenden Organisationen verwendet: Hu, der „Einheitslehrer“ kommt.
Der Philologenverband sieht das Gymnasium in seinen Grundfesten erschüttert, er fühlt das Gymnasium im „Fadenkreuz“ der Küstenkoalition. Die Kieler Universität fürchtet um ihre Lehrerbildung, wenn gleichberechtigt in Flensburg die Lehrerbildung adäquat ausgebaut wird. Kostenschätzungen werden sich um die Ohren gehauen, die Opposition fordert den Rücktritt der Bildungsministerin.
Egal wie das Ganze ausgeht, die Idee, eine Ausbildung für die Lehrkräfte der Sek I und II zu schaffen, so dass diese sowohl an Gymnasien als auch an Gemeinschaftsschulen mit und ohne Oberstufen eingesetzt werden können, halte ich für ausgesprochen sinnvoll. Dass dies auch Folgen für die Besoldungshierarchie haben muss, halte ich für selbstverständlich. Dazu gehört auch, dass die Grundschullehrkräfte nach einem 10-semestrigen Studium gleich bezahlt werden müssen.
Die Fachanforderungen für Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften sind jetzt in der fachdidaktischen Anhörung, anschließend sollen die Verbände gehört werden.
Die zur Schulgesetzänderungen notwendigen Verordnungsänderungen sind jetzt in der Anhörungsphase. Aus der Sicht der GGG gibt es kleinere Punkte, die u. E. geändert werden müssten: In der Grundschule können jetzt bis zur Klasse 4 kompetenzorientierte Berichtszeugnisse geschrieben werden. Die Schulkonferenz kann entscheiden, dass für Klasse 3 und 4 oder nur für Klasse 4 Notenzeugnisse erteilt werden. Das gleiche gilt für die Gemeinschaftsschulen von der Klasse 5 bis 7.
Hier heißt es:
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schüler/innenin oder der Schüler/innen Zeugnisse in Form eines Berichtszeugnisses. Die Schulkonferenz kann hiervon abweichend beschließen, dass Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt werden. Ab der Jahrgangsstufe 8 erhält die Schüler/innenin oder der Schüler/innen ein Notenzeugnis mit einem schriftlichen Hinweis auf den zu erwartenden Abschluss in der Sekundarstufe I oder den möglichen Übergang in die Oberstufe auf der Grundlage ihres oder seines Leistungsstandes. Ein weiterer Punkt: Schüler/inneninnen und Schüler/innen, die nach zweimaliger Wiederholung am Gymnasium dieses verlassen müssen, können eine Prüfung zum MSA machen – und wo? An einer Gemeinschaftsschule!
Es ist zu befürchten, dass die Diskussion in den Schulen, insbesondere in den ehemaligen Realschulen, wieder Gräben aufreißt.
Klaus Mangold