Am 12.02.2015 haben wir neben Vertreterinnen und Vertretern von ca. 50 Verbänden an einer Anhörung zum Inklusionskonzept im Landtag teilgenommen. Die Anhörung wurde als Fachtag durchgeführt. Trotz vieler interessanter Beiträge gab es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Das Hauptproblem für Schleswig-Holstein dürfte die schwierige Finanzsituation des Landes sein, die es wegen der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse nicht erlaubt, die für das vorgelegte Konzept erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.
In der Fortsetzung unserer Gespräche mit den bildungspolitischen Akteuren in Schleswig-Holstein trafen wir uns am 11.03.2015 mit dem Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen in der SPD und tauschten mit diesem unsere Positionen aus. Immerhin hat sich die SPD in Schleswig-Holstein in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012 für die Überwindung des gegliederten Schulsystems und für die eine Schule für alle ausgesprochen. Vor dem Hintergrund des schleswig-holsteinischen Zweisäulenmodells (die SPD spricht von einem Zweiwegemodell) diskutierten wir darüber, wie die Gemeinschaftsschulen weiter gestärkt werden können (Probleme gibt es u.a. bei der Lehrkräfteversorgung mit gymnasial ausgebildeten Lehrkräften und der Einrichtung von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen) und welche Entwicklung die Gymnasien künftig nehmen sollten. Hervorzuheben ist, dass die AfB den aus unseren Reihen entwickelten Vorschlag zur Abschaffung der 3-jährigen Probephase für neuerrichtete gymnasiale Oberstufen an Gemeinschaftsschulen übernimmt und als Antrag für den Landesparteitag der SPD einbringen wird (wo er übrigens auf große Zustimmung bei den Mitgliedern stieß und nach intensiver Diskussion angenommen wurde).
Weitere Gespräche fanden mit der Schulaufsicht für Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe im Schulministerium sowie mit dem Vorstand der Landesschülervertretung für Gemeinschaftsschulen statt. Erfreulich ist, dass sich mit der Landesschülervertretung eine Zusammenarbeit anbahnt. In einem ersten Schritt haben wir eine gemeinsame Stellungnahme zu einer Initiative der Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages zur Steigerung der Wahlbeteiligung abgegeben.
Im Rahmen eines Aktionsbündnisses für Humane Bildung, dem auch die GEW, die Aktion Humane Schule, die Gesellschaft für das hochbegabte Kind und der Verbund Blick über den Zaun angehören, engagieren wir uns zur Zeit mit Informationsveranstaltungen und Aufklärungspapieren, um für Alternativen zur Zensurengebung zu werben. Hintergrund ist, dass die ehemalige Bildungsministerin Wara Wende für die Grundschulen in Schleswig-Holstein einen neuen Zensurenerlass herausgegeben hat, mit dem sie diesen ermöglicht, bis einschließlich Klasse 4 keine Zensuren mehr geben zu müssen. Die Vergabe von Zensuren in den Klassen 3 und 4 ist nur noch mit einem ausdrücklichen Beschluss der Schulkonferenz möglich. Dies ist ganz im Sinne der Gemeinschaftsschulen, die bis einschließlich Klasse 7 auf die Vergabe von Zensuren verzichten können. Gegen den Zensurenerlass für Grundschulen hat die FDP eine Volksinitiative unter der Bezeichnung „Pro Noten an Grundschulen“ gestartet, mit der Zielsetzung, alle Grundschulen wieder zur Notenvergabe zu verpflichten.
Für weitere Aufregung sorgte zuletzt der Entwurf eines neuen Lehrkräftebesoldungsgesetzes. In Anpassung an das neue Lehrkräftebildungsgesetz, das künftig eine einheitliche Ausbildung aller Lehrkräfte für ein Grundschul- und ein Sekundarschullehramt vorsieht, sollen die nach diesem Lehrkräftebildungsgesetz ausgebildeten Sekundarschullehrkräfte im Eingangsgehalt künftig in die Besoldungsgruppe A13 eingestuft werden. Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für zwei Oberstufenfächer erwerben, erhalten eine Zulage. Ausgenommen bleiben mit Blick auf die erheblichen finanziellen Anstrengungen zur Umsetzung dieses Gesetzes zunächst die Grundschullehrkräfte, die weiterhin nach A12 bezahlt werden sollen, und die bisher in den Sekundarstufen eingesetzten noch schulartbezogen ausgebildeten Hauptschullehrkräfte, denen eine Besserstellung ihrer Besoldung erst nach einer Wartezeit von acht Jahren und verpflichtenden Fortbildungen ermöglicht werden soll.
Dieter Zielinski