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Länderbericht Niedersachsen 2020-10

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Anhörung zum neuen Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“ – die Meinung der GGG

In der Anhörung befindet sich eine Erneuerung des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule“. Die neue Fassung hat lange auf sich warten lassen, führt jedoch zu positiven Veränderungen in Bereichen der Leistungsbeurteilung und Fachleistungsdifferenzierung (FLK).

 

Für die Jahrgänge 7/8 wird die klasseninterne Zuweisung zu Leistungsniveaus in den Fächern Englisch und Mathematik die Regel, eine äußere FLK wird die Ausnahme sein. Die klasseninterne FLK kann auf Beschluss der Schule und mit Genehmigung des Ministeriums für die Jahrgänge 9/10 beibehalten bleiben. Eine Zuweisung zum jeweiligen Kursniveau erfolgt erst am Ende eines vorangegangenen Schulhalbjahrs.

Für diese Reglungen hat die GGG in Niedersachsen lange gekämpft. Für die Jahrgänge 7/8 wird so die frühere Ausnahme die Regel. Die Öffnung für die Jahrgänge 9/10 bietet einen Rahmen für Differenzierungsmodelle in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Naturwissenschaften, die in einigen Schulen bereits intern erprobt werden. Schon für die Jahrgänge 7/8 ist dies eine Abkehr von der Abbildung des gegliederten Systems innerhalb der Gesamtschule, und dies kann für die beiden Abschlussjahrgänge künftig ebenso gelten.

Natürlich“ bleiben die Abschlüsse insgesamt am gegliederten System orientiert. Es gibt keinen „mittleren Abschluss“, und Mindeststandards schon gar nicht.

Als weiteren Erfolg werten wir, dass die Lernentwicklungsberichte als Ersatz von Zensurenzeugnissen in den Jahrgängen 5-7 die Regel werden und diese Berichte auch ab Jahrgang 9 Bestandteil des Zeugnisses sein können, auch wenn hier Zensuren vorgeschrieben sind.

Nicht zufrieden ist der Verband mit der Festschreibung der Regelung, wonach die 2. Fremdsprache im Jahrgang 6 beginnen muss und nur Schulen, die dies jetzt wie bisher ab dem Jahrgang 7 angeboten haben, einen Bestandsschutz genießen.

Die GGG hält den Neubeginn der 2. Fremdsprache im 6. Jahrgang für verfrüht, vor allem, weil für die beiden Eingangsjahrgänge der gemeinsame Unterricht im Vordergrund stehen soll. Die Entscheidung vieler Gesamtschulen war jedoch leider eine andere. Zum Zeitpunkt der früheren Einführung der 2. Fremdsprache ging es um die Anpassung an einen achtjährigen Bildungsgang zum Abitur an Gymnasien, von dem heute niemand mehr spricht.

Insgesamt sieht die GGG in Niedersachsen jedoch den neuen Erlass als besseren Rahmen für eine Schule des gemeinsamen Lernens.

Aufgabenbeschreibung für eine Funktionsstelle „Inklusion“

Die GGG hat eine Aufgabenbeschreibung für eine Funktionsstelle „Inklusion“ an Gesamtschulen im Ministerium abgegeben. Wir sind gespannt, was das Kultusministerium aus unserer „Formulierungshilfe“ macht.

Zweigliedrigkeit und das Problem der Abschulung

Große Sorgen bereitet die sich ausbreitende Zweigliedrigkeit, zum Beispiel in den Bereichen Hannover und Göttingen, mit den bekannten Problemen der Abschulung von Gymnasien. In Hannover sollen so ab dem nächsten Schuljahr Plätze, die eigentlich für die gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen vorgehalten werden sollen, mit Rückläufern aus Gymnasien in der Sekundarstufe I besetzt werden.

RAIMUND OEHLMANN