Am 20 01.2013 wird in Niedersachsen ein neuer Landtag gewählt. Für die vielen bildungspolitischen Gespräche im Rahmen des Wahlkampfs hat der GGG-Landesvorstand ein Themen- und Positionspapier zur Weiterentwicklung der Gesamtschulen in Niedersachsen erarbeitet.
Für die Neugründung von Gesamtschulen soll wieder die Untergrenze der Vierzügigkeit gelten, in Ausnahmen im ländlichen Bereich soll aufgrund der demografischen Entwicklung auch eine Dreizügigkeit möglich sein. Die von der CDU/FDP-Regierung willkürlich festgesetzte Fünfzügigkeit muss endlich fallen. Alle Gesamtschulen führen grundsätzlich eine Sekundarstufe II als gymnasiale Oberstufe. Gesamtschulen müssen im Schulgesetz auch wieder den Status einer Regelschule bekommen, damit sie die ersetzende Schulform im Bereich eines Schulträgers sein können und der Schulträger nicht gesetzlich verpflichtet ist, das drei- oder zweigliedrige Schulsystem vorzuhalten. Diesen schulgesetzlichen Status hatten die Gesamtschulen bis 2003. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Neuordnung der Ganztagsschule in Niedersachsen. Hier muss Schluss sein mit dem von der derzeitigen Landesregierung betriebenen Begriffsbetrug. Die „offene Ganztagsschule“ trägt den Titel Ganztagsschule zu unrecht. Sie ist – auch in der Terminologie anderer Bundesländer – eine Schule mit ganztägigen Angeboten, Ganztagsschulen haben für alle Schüler/innen ein verpflichtendes Nachmittagsangebot und erhalten dafür die entsprechende Lehrerstundenausstattung. Besonders für die fast 40 in den letzten vier Jahren neugegründeten Integrierten Gesamtschulen hat dieser Punkt eine existentelle Bedeutung. Die Zusammenfassung von Gesamtschulen und Gymnasien in einem schulaufsichtlichen Dezernat in der Landesschulbehörde bzw. Referat im Kultusministerium ist aus schulfachlicher Sicht total dysfunktional. Bei über 100 Gesamtschulen in Niedersachsen mit wohl steigender Tendenz in den nächsten Jahren ist hier ein eigenes Referat bzw. Dezernat, wie es von 1990 bis 2003 bestand, dringend erforderlich. Für die Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung fordert die GGG die Abkehr vom Modell der Klassenobergrenzen. Dieses Modell bevorzugt die sehr kleinen Schulen und benachteiligt die großen Systeme von Gesamtschule und Gymnasium. Die GGG fordert eine Zuweisung von Lehrerstunden, die auf der Basis eines Lehrerstundenfaktors pro Schüler/in erfolgt, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Ob die bis 1992 geltenden Werte hier noch tragfähig sind, muss überprüft werden. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule könnte dann die Schule selbst über die Klassenbildung und Lerngruppengröße entscheiden. Für die Einführung der Inklusion fordert die GGG einen Lehrerstundenfaktor pro I-Kind, der der aktuellen Lehrerstundenzuweisung für Förderschulen entspricht. Vom Grundsatz her führen alle Schulen – auch die Gymnasien – die inklusive Beschulung ein. Eine Festlegung auf bestimmte Schulformen lehnt die GGG ab. Für die innere Organisation einer Gesamtschule (Differenzierungsformen, Stundentafel, Struktur der Lernzeiten, Wege zu Abitur etc.) erhalten die Gesamtschulen große Freiräume, um die Qualitätsentwicklung der Einzelschule prägend zu gestalten. Für die Anerkennung der Abschlüsse und deren Vergleichbarkeit müssen die zentralen Abschlussprüfungen am Ende der Sekundarstufe I und das Zentralabitur orientiert an den Bildungsstandards aureichen. In der Frage der Schulstruktur positioniert sich die GGG Niedersachsen eindeutig durch die Ablehnung der Rolle der Gesamtschule als Teil einer Zweigliedrigkeit. Derartige Bildungskompromisse oder Schulfriedenskonzepte nach dem Vorbild anderer Bundesländer sind für die GGG in Niedersachsen nicht tragbar. Gesamtschule gibt es entweder als ersetzende Schulform oder als Alternative zu den gegliederten Schulen.
Gerd Hildebrandt