Die Parteien nehmen Stellung zu den GGG-Wahlprüfsteinen
Im SH-Newsletter 18 hat die GGG-SH bildungspolitische Wahlprüfsteine für die Landtagswahl am 8. Mai 2022 veröffentlicht. Die politischen Parteien haben darauf geantwortet. Im Folgenden finden Sie die Antworten. Sie sind auch im Newsletter 19 und der Ergänzung dokumentiert.
SH-Newsletter 18 SH-Newsletter 19 ERGÄNZUNG: ANTWORT DER GRÜNEN
Frage 1: Eine gemeinsame Schule für alle
Wie stellt sich Ihre Partei zum Ziel des längeren gemeinsamen Lernens, welches die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG) vertritt, und was wird sie ggf. unternehmen, um dem Ziel der „einen Schule für alle“ in der kommenden Wahlperiode näherzukommen?
Die Antwort der CDU
1. Die Systemdebatten der Vergangenheit sind für uns überwunden. In der Gemeinschaftsschule soll vor allem auf alle Bildungsabschlüsse, insbesondere auch auf die duale Ausbildung, vorbereitet werden. Das Gymnasium ist und bleibt der Ort, an dem Schülerinnen und Schüler auf eine spätere akademische Ausbildung vorbereitet werden. Wir wollen diese beiden Schularten mit eigenständigen Profilen weiterentwickeln. Daneben haben auch die beruflichen Schulen eine wichtige Rolle in unserem Schulsystem. Statt einer Systemdebatte geht es uns darum, Lösungen dafür zu finden, dass sich unsere Welt stetig und immer schneller verändert: Die Anforderungen an Kinder und Jugendliche sind in den letzten Jahren – auch aufgrund der Digitalisierung – stetig gestiegen. Den Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Medienkompetenz müssen Fähigkeiten in digitalen Bereichen folgen.
Die Antwort der SPD
1. Die SPD hat in ihrer früheren Regierungsverantwortung mit der Neuformatierung des schleswig-holsteinischen Schulsystems, in der es nur noch zwei allgemeinbildende Schularten der Sekundarstufen gibt, einen sehr großen Schritt zur „Schule für alle“ unternommen. In den nächsten fünf Jahren wollen wir die Schulstruktur nicht grundsätzlich verändern, weil es für die Schüler*innen, die Lehrer*innen und die Eltern nicht zumutbar wäre, wenn es nach jedem Regierungswechsel eine erneute grundsätzliche Strukturreform gäbe. Wir werden deshalb auch die Frage von G8/G9 nicht erneut aufwerfen. Wir wollen aber die von der gegenwärtigen Landesregierung unternommene Schlechterstellung der Gemeinschaftsschulen gegenüber dem Gymnasium korrigieren. Nach unserem Verständnis ist z. B. die Inklusion Aufgabe aller Schularten, von der sich die Gymnasien nicht ausnehmen dürfen; ebenso ist auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen und Hochbegabungen auch Angelegenheit der Gemeinschaftsschulen.
Die Antwort der FDP
1. Wir Freie Demokraten treten für den Erhalt aller bestehenden Schularten ein, dies betrifft Gemeinschaftsschulen ebenso wie Gymnasien. Unterschiedliche Schularten bieten allen Schülerinnen und Schülern nach einer ersten gemeinsamen Lernphase in der Grundschule ab der Sekundarstufe I ein passendes Angebot, das den individuellen Lernleistungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler durch unterschiedliche Profile und Anforderungen gerecht wird. Jeder Mensch hat unterschiedliche Stärken und bringt sich vielfältig ein – dies sollte sich auch im Unterrichtsniveau und den erreichbaren und zu erzielenden Lernerfolgen in den verschiedenen Schularten widerspiegeln.
Die Antwort des SSW
1. Auch wenn wir das Ziel des möglichst langen gemeinsamen Lernens teilen, stehen für den SSW statt systemischer Fragen aktuell vor allem Unterrichtsversorgung und -qualität im Vordergrund. Um allen Schüler:innen die gleichen Chancen zu geben, müssen sämtliche Bildungseinrichtungen und -angebote inklusiv und modern gestaltet werden.
Daher fordern wir die angemessene Finanzierung eines inklusiven Bildungswesens auf allen Ebenen und Schulformen. Das umfasst neben mehr Zeitressourcen für die sonderpädagogische Förderung auch Raumkonzepte, die Schüler:innen, Lehrkräften und Eltern mehr Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Inklusion und inklusive Unterrichtsgestaltung müssen in Zukunft fester Bestandteil der Lehrkräfteausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung sein.
Inklusion soll konsequent über den Einsatz multiprofessioneller Teams an all unseren Schulformen verwirklicht werden.
Die Antwort der Linken
1. DIE LINKE möchte das Ziel der „einen Schule für alle“ in der kommenden Legislaturperiode verwirklichen. Wir wollen die gemeinsame Beschulung von 1-10, danach Wechsel in die Oberstufe oder die Berufsbildung. Als Schritte zur Umsetzung sind Fortbildungen zu inklusiver Pädagogik an den bisherigen Gymnasien vorgesehen, um die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule zu ermöglichen. Als Sofortmaßnahme wollen wir das Abschulen verbieten. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sollen an den Gymnasien einzelne Gemeinschaftsschul-Züge eingerichtet werden. Abschulungen sind dann nur noch als Klassenwechsel innerhalb der gleichen Schule möglich. Nach zwei Jahren soll die Umwandlung abgeschlossen sein, so dass in Jahrgang 5 alle Schülerinnen und Schüler zur Gemeinschaftsschule gehen.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
1. Bündnis 90/Die Grünen unterstützen das längere gemeinsame Lernen. Die Gemeinschaftsschulen zeigen mit ihrer Arbeit, dass Schüler*innen häufig bessere Schulabschlüsse erreichen als in der 4. Klasse prognostiziert. Dazu brauchen sie eine gute personelle Ausstattung. Wir sehen aber, dass auch die Gymnasien in unserem Land nachgefragt sind. Wir wollen deshalb in der kommenden Wahlperiode einen Schwerpunkt auf die inhaltliche Weiterentwicklung des Lernens an unseren Schulen legen. Schule soll stärker ein Raum werden, in dem die Schüler*innen ihre Stärken und Interessen entdecken und diese weiter ausbauen können, ein Raum mit offenen Lernformen und auch fächer- und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten. Dazu werden wir die Kontingentstundentafel auf den Prüfstand stellen und anpassen, um den Schulen mehr Freiräume bei der Umsetzung innovativer Konzepte zu geben und Bereiche wie informatische Bildung, WiPo, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Verbraucher*innenbildung zu stärken.
Frage 2: Abbau der Kopplung von Sozialstatus und Bildungserfolg
2. Nachweislich zahlreicher Studien, insbesondere PISA, ist in Deutschland die Kopplung von sozialem Status der Eltern und dem Bildungserfolg der Kinder im Vergleich zu anderen Ländern nach wie vor extrem hoch. Was wird Ihre Partei tun, um dieser extremen Bildungsungerechtigkeit entgegenzuwirken?
Die Anwort der CDU
2. Wir haben das Programm "PerspektivSchulen" geschaffen. Damit unterstützen wir Schulen in besonderen sozialen Lagen. Das Programm ist so erfolgreich, dass es bundesweit ausgeweitet wird. Wir werden es evaluieren. In der Pandemie konnten wir alle bedürftigen Kinder mit digitalen Endgeräten ausstatten, das werden wir weiter tun. Durch zusätzliche Lehrkräfte und 100% Unterrichtsversorgung fällt weniger Unterricht aus. Wir möchten eine gute Verzahnung des Ganztags mit außerschulischen Organisationen. Dazu wollen wir Träger der Jugendhilfe, Partner der außerschulischen Bildung, des Sports und aus dem Vereinswesen mit in den Ganztag einbinden. Zudem wollen wir die Gemeinschaftsschule im Sinne der Chancengerechtigkeit stärken und besser auf die unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen ausrichten. Wir werden Schulsozialarbeit und Schulassistenz ausbauen. Wir wollen eine frühe Dokumentation von Stärken und Schwächen, um Förderbedarfe früh zu erkennen und durch Angebote auszugleichen.
Die Anwort der SPD
2. Corona hat uns bei der Einebnung sozialer Benachteiligungen zurückgeworfen, die das deutsche Schulsystem so stark kennzeichnen wie nur wenige andere. Deshalb haben wir darauf gedrängt, dass Schüler*innen aus sozial schlechter gestellten Familien nicht deswegen abgehängt werden, weil ihre Eltern keinen leistungsfähigen Computer anschaffen konnten. Auch deswegen werden wir allen Schüler*innen ab der 8. Klasse ein digitales Endgerät zur Verfügung stellen. Wir wollen in der kommenden Legislaturperiode sowohl die Ganztagsangebote als auch die gebundenen Ganztagsschulen erheblich ausweiten. Sie sind der beste Weg, Hindernisse in der Bildungskarriere, die auf die finanzielle Schwäche der Familien zurückzuführen sind, abzubauen. Vor einigen Jahren zeigte eine Untersuchung, dass Eltern im Schnitt gut 1.000 € jährlich für den Schulbesuch jedes ihrer Kinder ausgeben müssen; das erhöht sich durch die beschleunigte Digitalisierung deutlich. Deshalb wollen wir eine neue Kostenuntersuchung in Auftrag geben und auf ihrer Grundlage ein Förderprogramm auflegen.
Die Anwort der FDP
2. Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung und individuelle Bildungschancen. Dabei dürfen weder Herkunft, finanzielle Gründe, Religion oder Geschlecht über die Bildungschancen im Leben entscheiden. Die FDP Schleswig-Holstein will ein Bildungssystem, das allen Menschen einen gesellschaftlichen Aufstieg ermöglicht und in dem Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft gefördert und gefordert werden. Wir Freie Demokraten wollen unsere Schulen stärken – denn hier wird der Grundstein für den Bildungserfolg gelegt. Daher wollen wir die Wochenstundenzahl an den Grundschulen in den kommenden Jahren sukzessiv weiter anheben und an die deutlich höhere Stundenanzahl anderer Bundesländer angleichen. Wir werden Rahmenbedingungen schaffen, damit Unterricht verlässlich erteilt werden kann, so z.B. durch die Bereitstellung von zusätzlichen Stellen, die auch als Pool für Schulen in einer Region zur Verfügung stehen können. Auch wollen wir dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler als Teil der Lernmittelfreiheit Endgeräte erhalten, um somit auch Schulbücher, wo es sinnvoll ist, sukzessiv durch digitale Medien zu ersetzen. Auch den Ausbau der Ganztagsbetreuung sehen wir als wichtigen Schritt, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Dazu braucht es eine bessere finanzielle Ausstattung der Ganztagsschulen. Mittelfristig wollen wir eine Ausweitung der Ganztagsangebote auch auf andere Schularten, beginnend mit den Klassen 5 bis 10, vornehmen und an den Ganztagsschulen den Ausbau von Jugend- und Schulsozialarbeit bedarfsgerecht weiter vorantreiben.
Die Anwort des SSW
2. Neben der inklusiven Gestaltung des Bildungswesenssehen sehen wir vor allem Fragen der Kostenbeteiligung als besonders drängend an. Wir fordern kostenlose Bildungsangebote von der Krippe bis zur nachschulischen Betreuung, denn Bildungsgänge dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. In unseren Augen leisten Ganztagsschulen einen erheblichen Beitrag zur Chancengleichheit, weswegen wir den Ganztagsanspruch erweitern, die Zuschüsse des Landes für den Ganztagsschulausbau deutlich erhöhen und Möglichkeiten eines qualifizierten Betreuungsangebotes in den Ferien deutlich ausbauen wollen.
Mit der fortschreitenden Digitalisierung ist es außerdem an der Zeit für eine Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit und höhere Landeszuschüsse für digitale Bildung. Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die Schüler:innen zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dies umfasst in einer sich digitalisierenden Welt auch digitale Endgeräte. Wir wollen die hierfür so niedrig wie möglich halten.
Die Anwort der Linken
2. Die „eine Schule für alle“ ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Erreichung von Bildungsgerechtigkeit, was sich z.B. an der sehr unterschiedlichen Belastung von Grundschulen zeigt. Das Perspektivschulprogramm halten wir aufgrund der geringen Zahl von geförderten Schulen, des geringen Mittelansatzes (2% des Budgets) und der Tatsache, dass es sich nicht auf die Lehrkräftezuweisung auswirkt, für unzureichend. Wir werden daher einen schulscharfen Sozialindex einführen, der durch Befragungen von Eltern und Schüler*innen, sowie Sozialdaten des Schuleinzugsgebietes die Ressourcen und Förderbedarfe der Schüler*innen in ein Stufenmodell einordnet. Über diese Einstufung sollen die zentralen Ressourcen gesteuert werden, insbesondere die Personalzuweisung. Dies betrifft sowohl die Lehrkräfte als auch weiteres pädagogisches und Schulverwaltungs-Personal. Wir befürworten die starke Ausweitung multiprofessioneller Teams an Schulen. Wir wollen die Ausweitung der freien Schulwahl, indem besondere Buslinien eingerichtet werden, die es Kindern in benachteiligten Wohngebieten ermöglichen, Schulen zu besuchen, die weiter entfernt liegen. Ein solches „Busing“-Programm hat in den USA den Bildungserfolg vieler Kinder nachhaltig gesteigert. Bildungsgerechtigkeit erfordert Ganztags-Bildung. Wir werden darum den Ausbau des gebundenen Ganztags ausweiten und Angebote des offenen Ganztags einem Qualitätsmonitoring unterziehen. Wir wollen die Unterstützung von Schüler*innen mit Deutsch als Zweitsprache ausweiten, auch in der Oberstufe.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
2. Bildungsgerechtigkeit ist einer der zentralen Ziele Grüner Bildungspolitik. Wir haben bereits in unserem letzten Wahlprogramm einen Bildungsbonus gefordert und im Jamaika-Koalitionsvertrag verankert. Zur Unterstützung von Schulen, die sich in einem besonders herausfordernden sozialen Umfeld befinden, haben wir 2019 das PerspektivSchul-Programm initiiert. Mit diesem Programm erhalten Schulen einen „Bildungsbonus“, der vielen Kindern und Jugendlichen mit Lern- und Lebenserschwernissen Rückenwind gibt. Dafür stellen wir für 62 PerspektivSchulen bis 2024 mehr als 50 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bildungserfolg unserer Schüler*innen, Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeit für Schulen, eigene Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden, sind uns wichtig. Wir wollen dieses Programm ausbauen und stärken.
Frage 3: Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
3. Wie stellt sich Ihre Partei zu Forderungen, weitere eigene Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einzurichten bzw. Oberstufenzentren oder –kooperationen anzubieten? Werden Sie die Möglichkeit geben, kleine Oberstufen zumindest im Rahmen von Schulversuchen zu erproben?
Die Anwort der CDU
3. Den Schulträgern steht es frei, für eine Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule die Genehmigung einzuholen und diese einzurichten, wenn die Voraussetzungen nach dem Schulgesetz (§ 43, Abs. 5) erfüllt sind und ein öffentliches Bedürfnis danach besteht (§ 58 SchulG). Bei kleinen Oberstufen ist das Kurs- und Unterrichtsangebot jedoch oftmals sehr eingeschränkt. Das kann eine Herausforderung darstellen. Grundsätzlich ist die CDU offen für Gedanken über verstärkte Kooperationen. Es fällt auf, dass es insbesondere an der Westküste weniger Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe gibt, als anderswo im Lande.
Die Anwort der SPD
3. Wir brauchen mehr Abiturient*innen und wollen deshalb im Dialog mit den Kommunen auch künftig neue Oberstufen an Gemeinschaftsschulen da einrichten, wo ein nachgewiesener Bedarf besteht. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz, dass wir durch die Einrichtung neuer Oberstufen keine bereits vorhandenen Oberstufen an anderen Gemeinschaftsschulen oder an Gymnasien in ihrem Bestand gefährden dürfen. In zahlreichen Fächern und in vielen Regionen und Standorten haben wir mit einem wachsenden Fachkräftemangel bei den Lehrer*innen zu kämpfen. Das zwingt uns dazu, die vorhandenen Lehrkräfte so rationell wie möglich einzusetzen. Das gewährt uns keinen Spielraum für Modelle mit zu kleinen Oberstufen, gegen die sich auch die kommunalen Schulträger wehren würden.
Die Anwort der FDP
3. Die Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen brauchen eine Mindestgröße, damit die Angebote der Fächer gesichert ist oder die Unterrichtserteilung in der Oberstufe nicht dazu führt, dass es zu einem reduzierten Unterricht in anderen Jahrgangsstufen kommt. Wir werden deshalb evaluieren, ob die bisherige Mindestgröße von Oberstufen an Gemeinschaftsschulen ein hinreichend qualitatives Unterrichtsangebot sichert. Anträge auf Errichtung weiterer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen werden wir kritisch prüfen, um eine ausreichende Möglichkeit zur Auswahl der geforderten Profile zu garantieren und um den Bestand allgemeinbildender Gymnasien und Beruflicher Gymnasien in der Region nicht zu gefährden. Darüber hinaus wollen wir die fachliche und pädagogische Zusammenarbeit von Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit allgemeinbildenden Gymnasien und Beruflichen Gymnasien fördern, um den Schülerinnen und Schülern schon bei Schuleintritt die Perspektive des möglichen Abiturerwerbs aufzuzeigen.
Die Anwort des SSW
3. Spätestens nach dem Gutachten des Frankfurter Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation im Januar 2022 wissen wir, dass in SH eine Schieflage bei der regionalen Oberstufenverteilung vorliegt. Von den 205 Gemeinschaftsschulen im Land haben derzeit nur 50 eine eigene Oberstufe. Wir müssen vor allem in Nordfriesland, Dithmarschen und Steinburg und auch in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Plön von einer Unterversorgung und damit weniger direkten Abituroptionen im Norden und Westen des Landes ausgehen.
Um für eine wirkliche Chancengerechtigkeit zu sorgen, muss sich hier dringend etwas tun. Wir unterstützen daher die Einrichtung weiterer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen oder Kooperationen untereinander.
In der nächsten Legislatur wollen wir eine Art Experimentierklausel im Schulgesetz angehen. Diese könnte (digitale) Zusammenlegungen von Kursen und Vernetzungen von Profilangeboten ermöglichen, um die Profile zu erhalten, wieder zu stärken oder neu einzurichten.
Die Anwort der Linken
3. Wir halten möglichst enge organisatorische Verbindungen zwischen Gemeinschaftsschulen und Oberstufen für sinnvoll. Ob dies in jedem Einzelfall eine eigene Oberstufe sein muss, ist eine Abwägung zwischen Schüler*innen-Zahlen, der Bandbreite von pädagogischen Angebote bei kleinen Schulen, kurzen Wegen und möglichst großer Durchlässigkeit zur Hochschulreife für alle Schülerinnen und Schüler. Solche Fragen sollten vor Ort erörtert und praktisch erprobt werden. Die Antwort lautet daher auf beide Fragen: ja.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
3. Wir wollen die bestehende Möglichkeit erhalten, neue Oberstufen an Gemeinschaftsschulen einzurichten. Der Einrichtung von Oberstufenzentren stehen wir offen gegenüber. Wir unterstützen ver-
stärkte Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe und Gymnasien oder berufsbildenden Schulen/RBZ. Wichtig ist, dass in allen Kreisen neben den Gymnasien eine weitere Schule mit Oberstufe in erreichbarer Nähe ist. Um den Bedarf an Schulplätzen besser planen zu können, brauchen wir eine verlässliche Schulentwicklungsplanung mit einer gemeinsamen Datenbasis von Kreisen und Kommunen.
Frage 4: Abschulungsverbot
4. Was wird Ihre Partei gegen die aus unserer Sicht pädagogisch verfehlte Praxis der zwangsweisen Abschulungen unternehmen – und was werden Sie dafür tun, damit Schulen für aufgenommene Schüler*innen während ihrer gesamten Bildungslaufbahn bis zu einem angemessenen Abschluss verantwortlich bleiben?
Die Anwort der CDU
4. Mit G9 haben wir mehr Zeit zum Lernen gegeben. Durch 100% Unterrichtsversorgung, über 2.000 neue Lehrkräftestellen und eine Aufstockung des Vertretungsfonds fällt weniger Unterricht aus und Schüler können mehr Förderung erhalten. Den Weg der Entlastung der Lehrkräfte, der den Schülern zu Gute kommt, wollen wir weitergehen. Durch die Wiedereinführung der schriftlichen Schulartempfehlung für die weiterführende Schule nach der Grundschule haben wir den Erziehungsberechtigten wieder eine klare Orientierungshilfe für die Schulentscheidung geben. Dank der professionellen Unterstützung der Lehrkräfte haben Eltern damit wieder einen besseren Blick auf die Leistungen und Möglichkeiten ihres Kindes sowie auf die Durchlässigkeit des Schulsystems. Das Letztentscheidungsrecht bleibt wie bisher bei den Erziehungsberechtigten. Den Begriff „Abschulung“ wollen wir uns nicht zu eigen machen. Massenhafte Versetzungen an andere Schulformen sind nicht die Regel.
Die Anwort der SPD
4. Aus unserer Sicht muss jede Schule Verantwortung für die ihr anvertrauten Schüler*innen übernehmen und sie zu den für sie bestmöglichen Schulabschlüssen führen. Es gehört zu den Voraussetzungen erfolgreichen Lernens, sich in der Lernumgebung wohl und sicher zu fühlen. Abschulungen gegen den Willen von Schüler*innen und Eltern sollte es nicht geben. Es war aus unserer Sicht richtig, die Möglichkeiten für obligatorische Klassenwiederholungen (Sitzenbleiben) deutlich zu reduzieren und Rückstellungen vom Schulbesuch grundsätzlich abzuschaffen. Das Sitzenbleiben ist eine weitgehend sinnlose Vergeudung von Lebenszeit und Ressourcen. Hier wird es mit uns keinen Rollback geben.
Die Anwort der FDP
4. Die Schrägversetzung vom Gymnasium an die Gemeinschaftsschulen folgt keiner verfehlten Praxis, sondern orientiert sich allein am Kindeswohl. Eine Abschulung ist dann erforderlich, wenn die erhofften Leistungspotentiale nicht mit den Ansprüchen an das Schulniveau in Einklang zu bringen sind. Wir Freie Demokraten wollen daher die für den Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule notwendige Schulartempfehlung stärken, um Enttäuschungen durch ein überforderndes Anforderungsniveau zu vermeiden und einen passenden Schulabschluss für jeden Schüler und jede Schülerin sicherzustellen. Wir setzen uns dafür ein, die für den Übergang von der Grundschule an eine weiterführende Schule notwendige Schulartempfehlung zu stärken und die Eltern über die Angebote und den Bildungsauftrag der allgemein- und berufsbildenden Schulen verlässlich bereits am Ende des dritten Schuljahres zu informieren.
Die Anwort des SSW
4. Wir wollen vermeiden, dass Schüler:innen überhaupt in die Situation der zwangsweisen Abschulung oder des ungewollten Schrägversetzens kommen. Ein Wechsel dieser Art zwischen den Schulformen wird für die betroffenen Schüler:innen ein Scheitern bedeuten und bildet somit keinen guten Start an der neuen Schulform.
Was wir brauchen, ist keine Auslese an den Schulen, sondern individualisierte und wirksame Förderprogramme und intensive Beratungsgespräche zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler:innen.
Die Anwort der Linken
4. Wir werden die Abschulungen sofort verbieten, bzw. auf Klassenwechsel innerhalb von Gymnasien in Umwandlung zur Gemeinschaftsschulen beschränken. Nach einer Übergangsphase von zwei Jahren soll es auch diese Klassenwechsel nicht mehr geben.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
4. Die Zahl der Schrägversetzungen von Gymnasien zu Gemeinschaftsschulen ist sehr unterschiedlich. Viele Gymnasien beraten Schüler*innen und Eltern bei der Aufnahme in die 5. Klasse verantwortungsbewusst und fördern ihre Schüler*innen auch so, dass nur eine geringe Anzahl die Schulart wechselt. An anderen Gymnasien gibt es viele Schrägversetzungen.
Wir wollen prüfen, wie wir das Personalzuweisungsverfahren so nachsteuern, dass die Lehrkräftestunden den tatsächlichen Schüler*innenzahlen entsprechend an den Schulen ankommen.
Frage 5: Stufenbezogene Lehrkräfteausbildung
5. Wie stellt sich Ihre Partei zur generellen Einrichtung einer Ausbildung zur Sekundarstufenlehrkraft mit der Befähigung, an allen Schularten von Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur zu unterrichten? Wie werden Sie diese Ausbildung in der neuen Legislaturperiode konkret gestalten?
Die Anwort der CDU
5. Gut ausgebildete und engagierte Lehrkräfte sind das Fundament unserer Schulen. Sie sorgen mit einer guten Ausbildung dafür, dass unseren Schülerinnen und Schülern Wissen und Wer te vermittelt werden. Bei wieder wachsenden Schülerzahlen brauchen wir auch weiterhin hervorragend aus-, fort- und weitergebildete Lehrkräfte, die auf die Herausforderungen der Zeit optimal vorbereitet sind. Daher wollen wir die Bemühungen zur Lehrkräftegewinnung und zusätzlich die Fort- und Weiterbildung mitUnterrichtsentlastung von Lehrkräften weiter intensivieren. Die Lehramtsausbildung ist eng mit den Hochschulen in Kiel, Flensburg und Lübeck verknüpft und mit ihrer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Standorten durch ein kooperatives Klima der Hochschulen geprägt. Dies ist von großer Bedeutung, da die Lehrkräfte, und damit auch die Lehramtsausbildung, sich mit vielen neuen Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert sehen. Wir setzen weiterhin auf die Mehrgleisigkeit bei der Lehrkräfteausbildung.
Die Anwort der SPD
5. Die von der Jamaika-Koalition durchgesetzte Reform der Lehrkräftebildung hat zum Teil falsche Weichen gestellt, weil sie die Lehrerbildung wieder verstärkt schulartbezogen gestaltet hat. Wir wollen, dass Lehrkräfte für die Sekundarstufe sowohl an Gemeinschaftsschulen wie an Gymnasien eingesetzt werden können. Wir wollen gemeinsam mit den Hochschulen den universitären Ausbildungsteil auf den Prüfstand stellen und gemeinsam mit dem IQSH den Vorbereitungsdienst optimieren, was personelle Ausstattung und Inhalte angeht. Aus unserer Sicht muss die Pädagogik den zentralen Teil der Ausbildung ausmachen. Auch die Fortbildung der Lehrkräfte ist reformbedürftig – hier brauchen wir mehr Verbindlichkeit, mehr Planung von Seiten der Schulen und mehr Team- als Einzelfortbildungen.
Die Anwort der FDP
5. Wir bekennen uns zum zweigliedrigen Schulsystem und den Anforderungen, die sich daraus für die Lehrerausbildung ableiten. Die Angleichung und Nivellierung bei den Schularten und der Anspruch an lebenslanges gemeinsames Lernen in einheitlichen Gruppen halten wir nur für begrenzt umsetzbar. Die schulische Ausbildung auf das unterschiedliche Niveau der Schülerinnen und Schüler auszurichten, halten wir für zentral für den Bildungserfolg. Wir wollen daher auch die Kernkompetenz des Gymnasiums, einen sowohl pädagogisch als auch fachlich qualitativ hochwertigen Unterricht, ausbauen und werden uns ganz klar zum Konzept des Fachunterrichts bekennen, dessen Grundlage eine qualitativ hochwertige fachwissenschaftliche und schulartorientierte Lehrerausbildung ist.
Die Anwort des SSW
5. Wir befürworten es nach wie vor, dass angehende Lehrer:innen in Schleswig-Holstein gemeinsam auf „Sekundarschullehramt“ studieren und damit für verschiedene Schularten als Lehrkraft befähigt werden. Weder eine räumliche noch eine inhaltliche Trennung halten wir für zielführend. In unserem Schulsystem, in dem Gemeinschaftsschulen wie Gymnasien bis zum Abitur führen, wäre es nur folgerichtig, wenn die Lehrkräfte gleich ausgebildet würden. Momentan bereitet das Studium für gymnasiale Lehrkräfte weniger auf heterogene Lerngruppen pädagogisch vor.
Die Anwort der Linken
5. Die Ausbildung von Sekundarstufenlehrkräften halten wir auch im bestehenden zweiSäulen-Modell für die beste Möglichkeit, alle Schulen mit qualifizierten Lehrkräften zu versorgen. Sekundarstufenlehrkräfte sollten sowohl in Kiel als auch in Flensburg ausgebildet werden. Ihre Lehrbefähigung sollte inklusive Anteile, insbesondere Binnendifferenzierung, Deutsch als Zweitsprache und sonderpädagogische Grundlagen, umfassen als auch die Abiturprüfungsberechtigung in mindestens einem Fach.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
5. Wir hatten in der 18. Wahlperiode die Lehrkräfteausbildung zur Sekundarschullehrkraft eingeführt und unterstützen dies weiterhin. Damit die Ausbildung kompatibel mit den KMK-Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehramtsbefähigung ist, muss für die Anerkennung als Lehrkraft für die Sek. II im Referendariat auch in einer Oberstufe unterrichtet worden sein.
Frage 6: Personalversorgung der Schulen
6. Was gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um die Versorgung aller Schulen mit qualifizierten Lehrkräften zu gewährleisten? Diese Forderung gilt insbesondere für Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe, aber auch Grundschulen und Förderzentren.
Die Anwort der CDU
6. Mit dem Lehrkräftebedarfsprognosetool haben wir erstmals eine belastbare Übersicht über die Lehrkräftebedarfe der kommenden Jahre erhalten. Wir haben ein Konzept zur Lehrkräftegewinnung geschaffen. Kernpunkte sind: Stärkung der aktiven Lehrkräfte, Stärkung der Ausbildung angehender Lehrkräfte und des Kontaktes mit dem Lehrerberuf sowie die Stärkung der gesellschaftlichen Anerkennung von Lehrkräften. Mit der Einführung von A13 für Grundschullehrkräfte haben wir die Attraktivität des Berufs gesteigert. Die Lehrkräftegewinnung und die Bindung von Lehrkräften insbesondere an Grund- und Gemeinschaftsschulen bleiben eine Aufgabe, der wir mit der Allianz für Lehrkräftebildung und mit modernen und attraktiven Arbeitsbedingungen begegnen werden. Die Allianz wird umfassende und bundesweit neue Maßnahmen zur Versorgung mit Lehrkräften auf den Weg bringen. Mit einer besseren Unterrichtsversorgung und einer Entlastung von zusätzlichen Aufgaben wollen wir das Berufsfeld weiter attraktiv gestalten.
Die Anwort der SPD
6. Es ist der derzeitigen Landesregierung aufgrund hervorragender Einnahmen gelungen, an den allgemeinbildenden Schulen (leider nicht an den berufsbildenden) eine Unterrichtsversorgung von nominell über 100 % zu erreichen. Es ist aber wenig damit gewonnen, wenn Stellen zur Verfügung stehen, wenn man aber keine Menschen hat, mit denen man diese Stellen besetzen könnte. Auch bei der Verteilung der Lehrkräfte im Land kommt der Regierung eine Verantwortung zu. Wir haben einen akuten Fachkräftemangel in einer Reihe von Mangelfächern, aber auch in etlichen Regionen des Landes. Unsere Hochschulen stellen mit den derzeitigen Studierendenund Absolventenzahlen den Bedarf der Schulen nicht sicher. Es muss deshalb im Rahmen der Berufsorientierung an den Schulen eine verstärkte Werbung für den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers geben. Wir werden prüfen, ob es im Rahmen des Besoldungsrechtes Möglichkeiten gibt, fach- oder ortsbezogen nachzusteuern. Die jetzige „Buschzulage“ wird offenbar nur wenig in Anspruch genommen.
Die Anwort der FDP
6. Alle Bundesländer klagen über einen gravierenden Lehrermangel. Dies gilt im besonderen Maße für Schleswig-Holstein, da wir für fast alle Fächer und Fachrichtungen zusätzlich auf Bewerber aus anderen Bundesländern angewiesen sind. Ein besonders hoher Mangel besteht für die naturwissenschaftlichen Fächer Chemie und Physik, für Mathematik, Informatik und für die Fächer Musik und Kunst. Noch gravierender ist der Mangel beim Lehramt für Berufsbildende Schulen in vielen Fachrichtungen. Mit der Allianz für Lehrkräftebildung haben wir erstmals ein Programm auf den Weg gebracht, um gezielt und in Absprache mit allen Beteiligten und unseren Hochschulen neue Bewerber für den Lehrerberuf zu begeistern und bedarfsgerecht zu gewinnen. Wir werden darüber hinaus die Studienmöglichkeiten erweitern und gezielte professionelle Werbeaktionen starten. Durch ein Bündel von Maßnahmen wollen wir die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verbessern und damit die Attraktivität dieses Berufs stärken, z.B. durch den stärkeren Einsatz von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen, um so den Lehrkräften mehr Raum für ihre zentrale Aufgabe, den Unterricht, zu verschaffen.
Die Anwort des SSW
6. Wir müssen die Kapazitäten für Lehramtsstudienplätze und Vorbereitungsdienst erhöhen, um auf lange Sicht mehr Menschen für diese berufliche Laufbahn zu gewinnen. Außerdem wollen wir das FSJ-Schule ausbauen, um mehr junge Menschen für das Lehramt zu begeistern.
Wir haben bereits eine frühere Umsetzung von A13 für Grundschullehrkräfte gefordert, da diese zu langsam kommt.
Wir fordern daher kurzfristig eine Aufwertung der Infrastruktur an den Schulen und verbesserte Rahmenbedingungen vor Ort. Die Arbeitssituation muss sich bessern, damit mehr Menschen als Lehrkräfte arbeiten wollen. Dafür wollen wir den Lärm im Schulalltag reduzieren und Termin- und Leistungsdruck verringern. In unserem Wahlprogramm fordern wir die stärkere Beteiligung des Bundes an Schulbauvorhaben und einen Schulbaufond für innovative Schullandschaften. Diesen wollen wir für Umbauten der Klassenzimmer nutzen und mehr Arbeitsplätze für Lehrkräfte an den Schulen einrichten, um Inklusion und Ganztagsschule gerecht zu werden.
Die Anwort der Linken
6. Der Mangel an Lehrkräften ist ausgesprochen ungleich über die Schularten verteilt. Insbesondere an den Grund- und Gemeinschaftsschulen bleiben immer mehr Stellen unbesetzt. An Berufsschulen werden zu viele Lehrkräfte befristet über Projekte finanziert. Wir wollen insbesondere die Neueinstellungen an den Sozialindex koppeln. Die Ausbildung für die Sekundarstufe muss rasch reformiert werden, damit alle Lehrkräfte für den Einsatz in inklusiven Schulformen qualifiziert sind. Weiterhin müssen Lösungen gefunden werden, wie auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die eine Abiturprüfungsberechtigung anstreben, wenigstens teilweise an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe ausgebildet werden können. Die Qualifizierung von Quer- und Seiteneinsteiger*innen ist notwendig, aber keine systematische Lösung. Den Einsatz von Hilfskräften auf unterbezahlten Stellen in verantwortlichen Positionen (eigenständiger Unterricht, Klassenlehrkraft) lehnen wir ab.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
6. Der Fachkräftemangel ist ein Problem in vielen Berufsfeldern. Auch die Gewinnung von Lehrkräften ist seit mehreren Jahren vor allem an den von Ihnen genannten Schularten nicht ausreichend. Wir haben in den letzten Jahren die Studienplätze für Grundschullehrkräfte und Sonderpädagog*innen ausgebaut, um dem Bedarf gerecht zu werden. Außerdem haben wir einen Gehaltszuschlag für das Referendariat in Kreisen mit besonderem Lehrkräftemangel eingeführt. Mit der Entwicklung des Lehrkräftebedarfsprognosetools und der Einrichtung der Allianz für Lehrkräftebildung haben wir die Grundlagen für die inhaltliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung geschaffen und erwarten hier kurzfristig erste Vorschläge, um den Lehrkräftebedarf zu decken. Wir befürworten eine Flexibilisierung des Referendariats, um auch Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe mit ausreichend Lehrkräften auszustatten.
Frage 7: Inklusion
7. Wie gedenkt Ihre Partei das Gebot der schulischen Inklusion, das sich auch aus der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt, a) mit Hilfe multiprofessioneller Teams und voller Integration der Förderlehrkräfte noch konsequenter umzusetzen b) an allen Schulen zu verwirklichen
Die Anwort der CDU
7. Menschen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf haben in SchleswigHolstein gute Bildungschancen. Schleswig-Holstein ist neben Bremen und Berlin das Bundesland mit der höchsten Inklusionsquote. In den Jahren 2018 bis 2024 schaffen wir in Schleswig-Holstein insgesamt 490 neue Stellen für Sonderpädagogen. Seit dem Schuljahr 2018/19 findet jedes Jahr ein Aufwuchs von 70 zusätzlichen Stellen für Sonderpädagogen statt. Auch den entsprechenden Studiengang in Flensburg haben wir 2018 personell verstärkt. Die Schulassistenzen sollen fester Bestandteil multiprofessioneller Teams und landesseitig ausgeweitet werden. Wir wollen verbindliche Standards für inklusive Maßnahmen und konkrete Arbeitsplatzbeschreibungen einrichten und die Qualität durch Netzwerkbildung und Austauschformate zwischen einzelnen Standorten und Fortbildungsangeboten erhöhen. Auch eine angemessene Berücksichtigung für Abstimmungszeiten erscheint uns zweckmäßig.
Die Anwort der SPD
7. Schleswig-Holstein gehört seit langem zu den Bundesländern mit der höchsten Inklusionsquote. Es geht jetzt nicht mehr vorrangig darum, diese Quote zu steigern, sondern darum, die Inklusion in ihrer Qualität zu verbessern. Inklusion von Kindern mit Behinderung ist eine Aufgabe aller Schulen, nicht nur der Grundund Gemeinschaftsschulen, ebenso wie die Inklusion Hochbegabter nicht auf die Gymnasien begrenzt werden darf. Wir müssen und werden die Förderzentren beibehalten, die in ihrer doppelten Funktion unverzichtbar sind, die allgemeinen Schulen mit Lehrkräften und Beratung im inklusiven Unterricht zu unterstützen sowie den einzelnen Schüler*innen und deren Eltern zur Seite zu stehen, als auch diejenigen Kinder und Jugendlichen, die im inklusiven Unterricht (noch) nicht ausreichend gefördert werden können, zu unterrichten. Dazu brauchen die allgemeinbildenden Schulen multiprofessionelle Teams, für die wir eine Entlastung durch Kooperationszeiten anstreben.
Die Anwort der FDP
7. Die FDP Schleswig-Holstein wird die Möglichkeiten für einen inklusiven Unterricht dort unterstützen, wo die erforderlichen Rahmenbedingungen stimmen. Eine Erhöhung der Inklusionsquote auf dem Rücken der Lehrkräfte darf es nicht geben. Inklusion ist aus unserer Sicht nur dann erfolgreich möglich, wenn die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Dies wollen wir gewährleisten. Wir streben die richtige Schule für jeden Einzelnen an und bekennen uns daher auch für die Förderschulen. Wir wollen, dass Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbst entscheiden können, wie ihr Kind unterrichtet werden soll. Für eine erfolgreiche Inklusion sind Diagnostik und Prävention in unseren Kindertagesstätten wichtig, um sonderpädagogischen Förderbedarf rechtzeitig zu erkennen. Diese Diagnostik und frühe Prävention wurden aus unserer Sicht bisher nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt, auch, weil es einen gravierenden Mangel an Sonderpädagogen gibt. Wir wollen deshalb das bisherige Konzept der inklusiven Beschulung hinsichtlich seiner Wirksamkeit evaluieren, um so Kriterien für eine zukunftsfähige und qualitätssichernde Lösung zu finden.
Die Anwort des SSW
7. Zusätzlich zu den unter Frage 1 angesprochenen Aspekten, wollen wir Schulen, die im Bereich der Inklusion oder der Integration geflüchteter Jugendlicher und Schüler:innen mit besonderen Bedarfen gefordert sind oder in sozialen Brennpunkten liegen, durch zusätzliche Personalressourcen unterstützen.
Um die Qualität der Inklusion an den Schulen zu sichern, fordern wir eine fortlaufende Evaluierung von Seiten des Landes.
Die Anwort der Linken
7. Wir wollen das Recht auf Inklusion konsequent umsetzen. Dieses Recht unterliegt nach unserer Auffassung keinem Ressourcen-Vorbehalt. Eine reine Elternentscheidung für oder gegen inklusive Beschulung halten wir für problematisch, da sie das Recht des Kindes auf inklusive Beschulung durchbricht. Ob es für eine optimale Förderung in besonderen Fällen noch Förderzentren geben muss, wäre zu prüfen. In jedem Falle lehnen wir die Zuweisung von Kindern in Förderzentren durch externe Gutachter ab. Wir wollen eine Grundqualifikation aller Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung. Diese sollen aber durch Förderlehrkräfte an der Schule unterstützt werden.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
7. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen muss selbstverständlich sein. Dafür braucht es gute personelle, sächliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Wir werden bis zum Jahr 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen zur Verfügung gestellt haben. Wir haben die Studien- und Referendariatsplätzen ausgebaut. Es braucht aktuell außerdem den Quer- und Seiteneinstieg und weitere Modelle.
Wir wollen multiprofessionelle Teams und die Schulsozialarbeit stärken. Angehende Lehrer*innen werden wir mit weiteren Angeboten zur inklusiven Didaktik in der pädagogischen und fachdidakti-
schen Grundausbildung noch besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereiten. Außerdem wollen wir weitere Pool-Modelle aus Schulbegleitung und Schulassistenz, ermöglichen, sodass sie nach Bedarf in den Klassen eingesetzt werden können. So profitieren mehr Schüler*innen und wir ermöglichen Kontinuität und Professionalisierung der Schulbegleitungen.
Frage 8: Ausstattung orientiert an Sozialindex
8. Wie stellt sich Ihre Partei zur Forderung eines Sozialindex, auf dessen Basis die bedarfsgerechte Ausstattung von Schulen geregelt wird: z.B. im Sinne zusätzlicher System-, Beratungs- und Betreuungszeit?
Die Anwort der CDU
8. Mit dem Programm ‚PerspektivSchulen‘ des Landes Schleswig-Holstein werden Schulen in Umfeldern mit besonderen Herausforderungen zusätzlich gefördert. Die Schulen wurden mittels eines eigens erstellten Sozialindexes ausgewählt. Den wir als Beurteilungskriterium ganz neu geschaffen haben. Das Programm läuft erstmal bis 2024 und ist mit über 50 Millionen Euro ausgestattet. Damit können die Schulen zusätzliche neue Projekte, Kooperationen und Personal sowie bereits laufende Aktivitäten finanzieren. Das Programm wollen wir in der nächsten Legislaturperiode evaluieren und anschließend weiter stärken und ausbauen. Eine Ausweitung des Sozialindex wäre eine gut denkbare Möglichkeit, Schulen ihren Bedarfen gemäß weiter zielgerichtet zu unterstützen. Schleswig-Holstein war mit seinem erfolgreichen Perspektivschulprogramm übrigens Blaupause für das Startchancen-Programm der Ampel-Koalition auf Bundesebene.
Die Anwort der SPD
8. Mit der Anerkennung einer Reihe von Schulen als sogenannte „Perspektivschulen“ wurde bereits ein Einstieg in einen Sozialindex unternommen. Wir werden die bisherigen Erfahrungen bei der Förderung dieser Schulen auswerten und sowohl die Liste der „Perspektivschulen“ erweitern als auch die Fördermaßnahmen für die Schulen, die Lehrkräfte und die Schülerinnen im Bedarfsfall stärken. Dabei setzen wir auf die Unterstützungsmaßnahmen, die der Bund den Ländern gewährt hat. Auch der Aspekt von Schulen in sozialen Brennpunkten muss eine wichtige Rolle bei dem von der neuen Bundesregierung geplanten Bildungsgipfel spielen. Gerade diese Schulen brauchen zusätzliche Ressourcen und Ausgleichsstunden für die Schulentwicklung und für die pädagogische Betreuung und Beratung ihrer Schüler*innen und deren Eltern.
Die Anwort der FDP
8. Mit dem Perspektiv-Schulprogramm unterstützen wir seit dem Schuljahr 2019/2020 insgesamt 60 Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen. Diese Herausforderungen wurden anhand eines neu geschaffenen Perspektiv-Schul-Indexes identifiziert, der unterschiedliche soziale Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel den Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Deutsch als Zweitsprache oder den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Insgesamt fließen 50 Millionen Euro in das Programm, bei denen die ausgewählten Schulen möglichst frei darüber entscheiden können, wo die Mittel vor Ort am dringendsten benötigt werden. Wir werden den Erfolg dieser Maßnahmen evaluieren und dann über eine Verlängerung und Ausweitung des Programms auf weitere Schulen entscheiden
Die Anwort des SSW
8. Wir finden es richtig, wenn Schulen mit besonderen Herausforderungen gestärkt werden und befürworten daher eine Weiterführung und Ausweitung des Perspektivschulprogramms.
Die Antwort von Bündnis90/Die Grünen
8. Wir halten die Erarbeitung eines Sozialindex als Basis für eine bedarfsgemäße Zuteilung der Mittel für sehr wichtig. Wir werden uns deshalb für die Entwicklung eines regelmäßig zu aktualisierenden Sozialindex einsetzen, um die Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu verteilen. Aus dem Startchancen-Programm des Bundes erhoffen wir uns weiteren Rückenwind.