Stellungnahme zum Bericht der Landesregierung
"Einführung eines Bildungsbonus für Schulen in Schleswig-Holstein"
1. Es wird Zeit – es brennt bereits!
2. Die vorgesehenen Maßnahmen sind notwendig, aber nicht hinreichend
Die GGG begrüßt, dass die Landesregierung endlich ein Konzept vorgelegt hat, in dem sie darlegt , wie auch in Schleswig-Holstein Schulen mit besonderen Herausforderungen mit einem „Bildungsbonus“ unterstützt und somit in die Lage versetzt werden können, diesen Herausforderungen gerecht zu werden.
Zusammenfassende Betrachtung:
Aus unserer Sicht, die sich auf die Sekundarstufe I bezieht, ist die zugrunde gelegte Situationsanalyse zutreffend, aber unvollständig. Systembedingte Ursachen werden nur am Rande erwähnt bzw. bleiben weitgehend unberücksichtigt. Folglich sind die abgeleiteten Maßnahmen unzureichend. Im Zusammenhang mit dem Bildungsbonus Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozesse in den Schulen zu befördern, halten wir dagegen für richtig.
Die dargelegten Ziele sind erstrebenswert, perspektivisch jedoch zu bescheiden angesetzt. Im Interesse aller betroffenen Schülerinnen und Schüler kann es unseres Erachtens nicht angehen, dass letztlich der einzelnen Schule eine Entscheidung darüber überlassen wird, ob sie an dem Programm teilnimmt oder nicht. In diesem Zusammenhang halten wir es für nicht angebracht, Schulen, die in ihrem Entwicklungsprozess nach zwei Jahren nicht erfolgreich sind, die Mittel zu streichen. Unverständlich ist für uns, warum nicht schon allein auf Basis der Sozialdaten grundsätzlich eine Unterstützung der Schulen erfolgt.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Finanzierungsbedarfs und einer fehlenden Finanzbedarfsanalyse haben wir Zweifel daran, dass die vorgesehenen Mittel ausreichen. Hinzu kommt, dass die Unterstützungsmaßnahmen für die Schulen viel zu langsam anlaufen. Nach dem dargelegten Plan können diese erst im Jahr 2020 mit erheblichen Zuweisungen rechnen. Viele der betroffenen Schulen haben seit Jahren Konzepte im hier vorgestellten Sinne ausgearbeitet, deren vollständige Umsetzung an nicht ausreichenden Ressourcen gescheitert ist. Für diese Schulen wäre eine sofortige Hilfe zum Beispiel in der Bereitstellung von mehr Leitungs- und Systemzeit sowie zusätzlichen personellen Kapazitäten erforderlich und im Zusammenwirken mit der Schulaufsicht auch verantwortlich umsetzbar.
Erfreulich ist, dass eine Evaluation des Gesamtverfahrens vorgesehen ist. Wir erwarten, dass das Konzept als Entwicklungsprozess umgesetzt und fortlaufend auch politisch bewertet und entsprechend nachjustiert wird.
Begründungen: