Gemeinschaftsschule in Sachsen e.V.
Gastbeitrag Sachsen 2024-06
Matthias Ritter und Florian Berndt
Die Gemeinschaftsschule wurde (als erste integrierte Schulform in der Sekundarstufe I) in Sachsen 2020 durch eine Gesetzesänderung ermöglicht. Die Gesetzesvorlage basiert auf einem Volksantrag, welchen der Verein „Länger gemeinsam Lernen“ grundlegend mit initiiert und als Koordinator eines Bündnisses von Initiativen, Gewerkschaften und Parteien begleitet hat. Zu dem nächsten Schritt eines Volksbegehrens mit möglichem anschließendem Volksentscheid, wonach insgesamt 450.000 Unterschriften notwendig sind (Sachsen 2020), hat sich das Bündnis nicht entschlossen.
Die damals sich im Herbst 2019 konstituierende Regierungskoalition hat die Vorlage des Bündnisses genutzt und mit der Änderung des sächsischen Schulgesetzes von Juli 2020 in Sachsen nicht nur die neue Schulart Gemeinschaftsschule (§7a SächsSchG), sondern auch die Oberschule+ (§6(6) SächsSchG) auf den Weg gebracht. An beiden Schulen wird längeres gemeinsames Lernen im Rahmen der Konzeption möglich. Die Bedingungen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen beiden Schulformen werden hier ausführlich dargelegt. Als zentraler Punkt der Konzeptionen ist herauszustellen, dass die Gemeinschaftsschule mit den Klassenstufen 1-12 oder 5-12 als mindestens vierzügige Schule im städtischen Raum und die Oberschule+ mit den Klassenstufen 5-10 als höchstens zweizügige Schule in ländlichen Gebieten existieren kann. Der Anschluss an die Sekundarstufe II (Gemeinschaftsschulen) sowie die Gewährleistung aller Bildungsangebote und die Standortsicherheit weiterer Schulen im ländlichen Raum waren für die notwendige Zügigkeit der Schulformen die zentralen (politischen) Argumente.
Stand 2024 existieren in Sachsen lediglich zwei staatliche Gemeinschaftsschulen und drei Oberschulen+, daneben gibt es zwei freie Gemeinschaftsschulen.
Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Gemeinschaftsschule in Sachsen zu werben und unterstützt hierzu Initiativen insbesondere in Form von Tagungen und Beratungsangeboten. Die Anpassung der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung wird nicht nur vom Verein als eine Notwendigkeit angesehen, um Lehrkräfte auf die Anforderungen im Umgang mit Heterogenität und Binnendifferenzierung vorzubereiten und so das Anliegen des längeren gemeinsamen Lernens zu stärken.
Der Gastbeitrag erschien in Die Schule für alle 2024/2.