Gemeinschaftsschulen fordern die Einlösung der Vorhaben aus dem Koa-Vertrag 2016
Von den im Koalitionsvertrag von 2016 vereinbarten Vorhaben wurde im Wesentlichen die Verankerung der Gemeinschaftsschule als Regelschulform im Berliner Schulgesetz umgesetzt. Die übrigen, die Gemeinschaftsschulen betreffenden Vereinbarungen harren noch weitestgehend der Realisierung.
Der derzeitige Zustand ist unbefriedigend. Das betrifft sowohl die strukturell-bildungspolitische Situation, Mängel bei der der Unterstützung von Schulentwicklung und Fortbildung als auch bei der räumlichen und personellen Ausstattung sowie Arbeitsbedingungen des pädagogischen Personals. Diese Situation veranlasst uns, einige Charakteristika der Gemeinschaftsschule erneut herauszustellen und Forderungen an Politik und Verwaltung – größtenteils wiederholt – zu formulieren.
Die Forderungen sind den bildungspolitischen Sprechern der demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus zugeleitet worden. Wir erwarten, eine - diesmal ernst gemeinte - Verankerung im kommenden Koalitions-Vertrag und Regierungsprogramm und vor allem ihre strikte Umsetzung .