Im März 2012 hat der Niedersächsische Landtag eine Novellierung des Schulgesetzes beschlossen, der die inklusive Beschulung an allen Schulen des Landes einführt. Eltern von beeinträchtigten Kindern haben jetzt grundsätzlich das Recht, die Schule für ihr Kind zu wählen, die sie für richtig halten. Durch das parallele Vorhalten von Förderschulen und allgemein bildenden Schulen für die Beschulung der sog. I-Kinder wird sich die Ressourcenfrage stellen. Hier ist zu befürchten, dass die allgemein bildenden Schulen nicht mit einer ausreichenden Anzahl von Lehrerstunden und Förderschullehrkräften für die inklusive Beschulung ausgestattet werden. Hier sollte das Kultusministerium schnell für Klarheit sorgen. Heftig kritisiert von der Landtagsopposition, der GGG und GEW ist ein Schulgesetzparagraf, der die zwangsweise Abschulung von I-Kindern an Förderschulen ermöglicht. Zum Schuljahr 2012/13 soll die Inklusion an den Grundschulen, zum Schuljahr 2013/14 an den Sek-I-Schulen starten.