Bildung&Politik Beiträge – RP und mehr

  • Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)

    Zur schulischen Situation von Flüchtlingskindern (2015)

    Stellungnahme des Bundesvorstandes der GGG im Auftrag der Mitgliederversammlung vom 14. November 2015 auf Basis der Vorlage des Landesverbandes Hessen. Siehe auch Erklärung zur inklusiven Bildung der GGG vom 17. September 2011

    Die Inklusion von Flüchtlingskindern ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht davon abhängig gemacht werden darf, welchen rechtlichen Status das Kind bzw. seine Familie nach einem mitunter Jahre dauernden Anerkennungsverfahren hat. Sie muss auf der Grundlage der menschenrechtlichen Konventionen erfolgen und erfordert die aktive Einbeziehung des gesamten Le­bens­umfeldes der Kinder und Jugendlichen. Gefordert sind hier also viele professionelle und private Begleiter aus der Umgebung der Betroffenen.

  • GGG-Grundsatzposition (2015)

    GGG-Grundsatzposition (2015)

    Einstimmiger Beschluss der GGG-Mitgliederversammlung am 15. November 2008 in Herford, aktualisiert auf Grund der satzungsändernden Beschlüsse der Mitgliederversammlungen am 15. November 2014 in Mannheim und 25. April 2015 in Langenhagen.

    Die GGG setzt sich ein,

    für eine Schule für alle:
    Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen eine gemeinsame Schule für alle – eine Schule der Inklusion – bis zum Ende ihrer allgemeinen Schulpflicht besuchen und das tradierte gegliederte Schulsystem auch in Deutschland überwunden wird.

  • Erklärung zur Schulbaukultur (2013)

    Erklärung zur Schulbaukultur

    Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. Nov. 2013 in Bielefeld

    Wie Schulen geplant und gebaut werden, wie sie aussehen, welches Ambiente sie ausstrahlen, wie sie genutzt werden können und wie sie tatsächlich genutzt werden, ist Ausdruck des Wertes, den die Gesellschaft der Jugend und damit ihrer eigenen Zukunft beimisst.

  • Erklärung zur inklusiven Bildung (2011)

    Erklärung zur inklusiven Bildung (2011)

    Einstimmig beschlossen hat das Plenum des 32. Bundeskongresses der GGG sowie die GGG-Mitgliederversammlung am 17.09.2011 in Hildesheim die folgende Erklärung:

    Für die GGG ist Inklusion das selbstverständliche Zusammenleben aller Menschen im Sinne einer gleichberechtigten selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von individuellen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Fähigkeiten und Behinderungen. Daraus erwächst die Verantwortung aller, sich für dieses Menschenrecht einzusetzen und an seiner Realisierung mitzuwirken. Für die Schule bedeutet dies: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf das gemeinsame Lernen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, unabhängig von sozialer, kultureller und ethnischer Herkunft, unabhängig von unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen. In den Schulen müssen hierfür angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

  • GGG Einschätzung bildungspolitischer Entwicklungen (2010)

    GGG-Einschätzung bildungspolitischer Entwicklungen (2010)

    Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13. November 2010

    Die Situation

    Nach längerer Abstinenz in Fragen der Schulstruktur, ist in jüngster Zeit (Stand Herbst 2010) erhebliche Be­we­gung in die bildungspolitische Debatte gekommen. Dabei gestalten sich die Entwicklungen in den Bun­des­ländern uneinheitlich und unübersichtlich. Eine starke Un­gleich­zeitigkeit sowie Unterschiede bei Einzel­regelungen und beim verwendeten Vokabular prägen die Situation. Dennoch sind gemein­sa­me Tenden­zen zu erkennen, u.a.:

  • J. Lohmann 2010: Ende des deutschen Sonderweges

    Dr. Joachim Lohmann, ehemaliger Bundesvorsitzender der GGG, ehem. Stadtschulrat in Kiel
    und Finanzstaatssekretär in Schleswig-Holstein a.D. analysiert in seinem Artikel
    "Ende des deutschen Sonderweges"
    die Sekundarstufen I und II und entwickelt einen Vorschlag für ein Strukturkonzept.

    Erschienen in "Vorgänge" Heft 4/2009

    In seinem Beitrag
    "Von der Zweigliedrigkeit zur gemeinsame Schule für alle"
    beschreibt er die Zweigliedrigkeit als strategischen Zwischenschritt zu einer gemeinsame Schule für alle.

    "Die gemeinsame Schule für alle ist nur über den Weg einer Zweigliedrigkeit durchsetzbar, in der
    beide Schulformen zur Hochschulreife führen. Diese Form der Zweigliedrigkeit ist revolutionär,
    da sie die abschlussbezogene Diskriminierung der Schulformen beseitigt: beide Schulformen
    sind gleichberechtigt. Damit verbessern sich die Einstellungen und Erwartungen von Lehrkräften,
    Eltern und Schülerinnen und Schülern", schreibt Lohmann.

  • OECD (2008): PISA Deutschland

    "PISA 2006 in Deutschland: Die Kompetenzen der Jugendlichen im dritten Ländervergleich", Nov. 2008
    IPN - Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften der Universität Kiel

  • V. Merkelbach (2009) Zukunft der Gesamtschule

    In Hessen dürfen künftig nur noch dreizügige Gesamtschulen starten, in Niedersachsen wird das Abitur auch an Gesamtschulen demnächst bereits nach 12 Jahren abgelegt und in Nordrhein-Westfalen sollen weitere Gesamtschulen nur genehmigt werden, wenn unter den angemeldeten Kindern mindestens ein Drittel eine Gymnasialempfehlung hat. "Stehen die Gesamtschulen in Deutschland vor dem Aus?" fragt Professor. Dr. Valentin Merkelbach, emeritierter Professor für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur an der Johann Wolfgang Goethe-Universität, in seinem Beitrag unter dem Titel "Hat die Gesamtschule überhaupt noch eine Zukunft? - Eine Bestandsaufnahme".

    Der Artikel erschien am 29.10.2009 auf bildungsklick.de Hat die Gesamtschule überhaupt noch eine Zukunft? | bildungsklick.de

  • L. Sack (2008): Schilda lässt grüßen

    Deutscher Schulpreis und Hamburger Schulen

    Stellungnahme des Bundesvorsitzenden Lothar Sack

    Schilda lässt grüßen

  • GGG-Grundsatzposition (2008)

    GGG-Grundsatzposition (2008)

    Beschluss der Mitgliederversammlung am 15. November 2008 in Herford

    Die GGG setzt sich dafür ein,

    • dass Menschen- und Kinderrechte insbesondere auf Bildung für jedes Kind und jede(n) Jugendliche(n) eingelöst werden.

    Die GGG setzt sich dafür ein,

  • Mit der Gesamtschule zur einen Schule für alle Kinder (2006)

    Mit der Gesamtschule zur einen Schule für alle (2006)

    Resolution der GGG
    beschlossen von der GGG-Mitgliederversammlung am 18.11.2006 in der Gesamtschule Braunschweig – Querum

    In einer bildungspolitischen Situation, geprägt von

    • vielfachen Versuchen und Maßnahmen der materiellen und moralischen Diskriminierung der Gesamtschule durch mehrere Landesregierungen, sie tragende Parteien und einen Teil der Presse,
    • fortbestehender Verweigerung von Chancengleichheit für alle Kinder im Schulsystem;
    • einer zunehmenden Krise des gegliederten Schulsystems, die sich an der Situation der Hauptschule manifestiert;
    • gesetzgeberischen Planungen, die die Existenz der Gesamtschulen bedrohen,

    bestätigt die GGG ihren klaren Kurs und ihre Forderung nach einer gemeinsamen Schule für alle Kinder bis zum Ende der Pflichtschulzeit.

  • Signal von Unna (2004)

    Signal von Unna (2004)

    einstimmig beschlossen im Hauptausschuss der GGG am 21.03.2004

    Wir gehen weiter!

    Die internationalen Schulleistungsstudien PISA und IGLU haben die lange bestehende Kritik an den sozial selektiven und leistungshemmenden Wirkungen des dreigliedrigen Schulsystems deutlich ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus PISA und IGLU halten die Bundesländer und die Kultusministerkonferenz überwiegend an den selektiven Strukturen und Kontrollmechanismen fest. Ihre Beschlüsse und Maßnahmen sind eher geeignet, die diagnostizierten Übel zu verschärfen.
    Dagegen ruft die GGG auf, konkrete Schritte zur Verbesserung des Schulsystems zu gehen.

    Die GGG fordert:

    Weiter mit Gesamtschule
    Weiter in Richtung Erfolg
    Weiter in Richtung Europa
    Weiter in Richtung gemeinsames Lernen
    Weiter in Richtung Demokratie.