Stellungnahme der GGG Berlin zur Mitteilung des Senats vom 11.02.2009
Stellungnahme zur Mitteilung des Senats an das Abgeordnetenhaus über die Weiterentwicklung der Berliner Schulstruktur vom 11. Februar 2009
Die GGG-Berlin begrüßt, dass in die bildungspolitische Debatte neben der Verbesserung der Lernkultur nunmehr auch die Strukturfrage einbezogen wird. Auch die Vorschläge zur Diskussion zu stellen, sehen wir positiv und beteiligen uns mit dieser Stellungnahme daran.
Übereinstimmung in den Zielen
Wir stimmen der Beschreibung der Schwächen des bestehenden Bildungssystems weitgehend zu. Auch für uns ist die Qualität der schulischen Ergebnisse nicht ausreichend: Das betrifft in erster Linie die unakzeptabel hohe Zahl von zu gering qualifizierten Schulabgängern, vor allem die Schulabbrecher, aber auch Qualität und Quantität der höheren schulischen Qualifikationen insbesondere im internationalen Vergleich.
Ebenso ist die hohe soziale Selektivität des Schulsystems beschämend. Wir stimmen ebenso den formulierten Absichten und Zielen für eine Strukturänderung zu, auch der Aufhebung der Hauptschule. In besonderer Weise begrüßen wir die Zielsetzung einer nicht auslesenden Schule sowie das Kriterium, dass sich jeder Reformschritt daran messen lassen muss, "ob und wie er die innere und äußere Entwicklung der Schulen hin zu einem nicht auslesenden Schulsystem befördert".
Fehlende Zielsetzung der gesellschaftlichen Kohärenz
Bei der Analyse der Situation vermissen wir allerdings die Feststellung, dass das bestehende gegliederte Schulsystem zentrifugale Tendenzen in unserer Gesellschaft verstärkt; als Ziel der Änderung der Schulstruktur fehlt entsprechend die Absicht, zum stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt beizutragen.
Widerspruch zwischen Zielsetzung und konkreten Vorschlägen
Leider sind die vorgeschlagenen konkreten Schritte nur zum Teil geeignet, die formulierten Ziele umzusetzen. Insgesamt vermittelt der vorgelegte Vorschlag den Eindruck, dass die Entwicklung hin zu einem nicht auslesenden Schulsystem nicht für alle beabsichtigen Maßnahmen Ideen leitend war.
Aufrechterhaltung der Gliederung in ungleichwertige Schulen
Es ist schwerlich nachzuvollziehen, wie die Aufrechterhaltung der Gliedrigkeit von höher- und minderwertigen Schulen sowohl in der Grundstufe (Förderschule, Grundschule) als auch in der Sekundarstufe (Förderschule, Sekundarschule, Gymnasium) den Abbau des Zusammenhangs von Schulerfolg und Herkunft oder gar die Stärkung der gesellschaftlichen Kohärenz fördern soll. Es ist unverständlich, dass gerade die Förderschulen wie die Gymnasien – also die extremen Formen der Auslese in ihrem Bestand im wesentlichen unangetastet bleiben sollen; inhaltlich begründet wird diese Absicht nicht. Bei den Förderschulen werden nur vage Absichtserklärungen zur Prüfung der teilweisen Einbeziehung in die nicht auslesende Schule gemacht, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention mittlerweile auch in Deutschland geltendes Recht ist. Beim Gymnasium fehlt sogar eine solche Absichtserklärung, so soll die neue integrative Schulform explizit "neben dem Gymnasium", nicht unter seiner Einbeziehung oder perspektivischen
Beteiligung errichtet werden. Die Sekundarschule bliebe so schon bei ihrer Gründung ein Torso, dem noch dazu alleinig die Höherqualifizierung der Leistungsschwächeren, die faktisch stattfindende Integration Behinderter und so Aufgaben zur Herstellung der Chancengleichheit zugewiesen werden. Sie wird im bestehenden Schulsystem gerade wegen seiner Gliederung nicht erreicht. Hier droht eine analoge Entwicklung wie bei der Gründung der Gesamtschulen, insbesondere derer ohne unmittelbaren Zugang zur gymnasialen Oberstufe. Bestätigt wird diese Befürchtung durch Überlegungen, die Sekundarschulen auf das Abitur nach 13 Jahren festzulegen sowie ihnen in ihrer Mehrzahl die Oberstufe vorzuenthalten. Damit wird diese Schule für leistungsfähige Schüler unattraktiver, also eher ein Beitrag zur Auslese als zu deren Überwindung.
Namenswahl
Es sei darauf hingewiesen, dass der Name Sekundarschule für die neu zu bildende Schulform eigentlich das Gymnasium umfasst, schließlich ist das Gymnasium verfassungsgemäß eine Schule der Sekundarstufe.
Gesamt-/Gemeinschaftsschulen
Bei Weiterbestand von Förderschule und Gymnasium als Eckpfeilern der Gliedrigkeit des Schulsystems erhält die geplante Sekundarschule automatisch Aufgaben im weiterhin gegliederten System und wird tendenziell dessen Bestandteil. Die Einbeziehung der Gesamtschulen in die Sekundarschule und damit in das gegliederte System steht im Widerspruch zu den bildungspolitischen Absichten ihrer Errichtung und zu ihrem Selbstverständnis als Alternative zum gegliederten System. Wir gehen nicht soweit, die Senatsvorschläge als Angriff auf die Gesamt- und Gemeinschaftsschulen zu sehen, ohne deutliche Perspektive der Einbeziehung von Förderschule und Gymnasium tragen diese Vorschläge jedoch eher bei zu einer Gefährdung dieser Schulen als zur Stärkung des Gedankens der nicht auslesenden Schule. Diese Tendenz wird noch dadurch verstärkt, dass die Gemeinschaftsschule als Schule der Primar- und Sekundarstufe zwar weiter entwickelt und ausgebaut werden soll, nicht aber konsequente und zielführende Orientierung für
die Vorschläge zur Weiterentwicklung des Schulsystems ist.
Schritte, um der Zielsetzung eines nicht auslesenden Schulsystems näher zu kommen
Von einer Reform, die das Ziel des nicht auslesenden Schulsystems wirklich ernst nimmt, erwarten wir:
- die Aufstellung von quantitativ und zeitlich festgelegten Zielen (benchmarks) für die Verbesserung der Qualität des Schulsystems (Erhöhung der Abiturientenquote, Reduzierung der Anzahl der gering qualifizierten Schulabgänger, Reduzierung des Zusammenhangs von Bildungserfolg und Herkunft).
- die Nennung von Schritten und zeitlichen Zielen, mit denen die Förderschulen und die Gymnasien in das beabsichtigte "nicht auslesende Schulsystem" tatsächlich einbezogen werden.
- eine nachdrückliche Aufforderung an die Gymnasien, sich an der Herstellung von mehr Chancengleichheit zu beteiligen und nicht auf ihrer Auslesefunktion mit ständischer Wirkung zu beharren.
- gleiche Regelungen für alle Schulen der Sekundarstufe (u.a. Zugangsbedingungen, Abschulen, Sitzenbleiben, Regelungen der Zügigkeit), die die Sekundarschule nicht benachteiligen. Allein die Möglichkeit, auch über diese Schule das Abitur erreichen zu können, reicht für eine Gleichwertigkeit nicht aus.
- keine Regelung bzw. Abschaffung von Regelungen für das Gymnasium, die die bereits integrativer arbeitende Schulen (Grundschulen, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, beabsichtigte Sekundarschulen) belasten oder ihre pädagogische Weiterentwicklung beeinträchtigen oder behindern. Beispiele: Abschaffung der 5. und 6. Klassen an Gymnasien; Abschaffung des Oberschulgutachtens; kein Aufnahmeverfahren für die Sekundarstufe, das Ziffernnoten in der Grundschule fortschreibt; kein Einsatz von Lehrern in der Grundstufe, die gleichzeitig am Gymnasium unterrichten; Abschaffen des Probehalbjahres an Gymnasien; Abschaffung des Abschulens zugunsten der Verpflichtung der individuellen Förderung bei Leistungsrückständen im Gymnasium.
- Schritte zur Umgestaltung der Lehrerbildung, des Gefüges der Lehrämter und der Struktur der Schulverwaltung, damit diese nicht im Widerspruch zur intendierten Schule ohne Auslese bleiben, sondern ihr entsprechen.
Die GGG wird sich auch weiterhin in die schulpolitische Diskussion einbringen, einerseits um auf Widersprüche und Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, hauptsächlich aber um die inklusive, jeden optimal fördernde gemeinsame Schule für alle auch weiterhin einzufordern und Schritte dahin zu unterstützen. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Schule der demokratischen Gesellschaft auf Dauer auch in Deutschland nicht zu verhindern ist.
(Diese Stellungnahme wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 1. April 2009.)