Länderbericht 2008/2
Schulgesetzänderung beschlossen
In der vorigen Ausgabe der Kontakte wurde über die beabsichtigte Änderung des Berliner Schulgesetzes berichtet und teilweise aus dem entsprechenden Antrag der Koalitions-Fraktionen zitiert. Absicht der Novellierung war, der ab Schuljahr 2008/09 beginnenden Pilotphase Gemeinschaftsschule eine rechtliche Grundlage zu geben.
Am 10. April 2008 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die Schulgesetzänderung nun beschlossen
(http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-1142.pdf). Auf Grund der parlamentarischen Anhörungen wurde dieser Antrag, der vom Januar 2008 stammt, noch modifiziert (http://www.parlament-berlin.de/ados/16/IIIPlen/vorgang/d16-1342.pdf). Eine wesentliche Änderung ist die Aufnahme der Möglichkeit bei entsprechender Verankerung im Schulprogramm bis Ende des Jahrgangs 8 auf Notenzeugnisse zu verzichten.
Wie berichtet, können auch alle Schulen, die nicht an der Pilotphase Gemeinschaftsschule teilnehmen, von den schulgesetzlichen Regelungen gemäß dieser Gesetzesänderung abweichende Elemente praktizieren. Das betrifft Verzicht auf Bildungsgangempfehlungen am Ende der Grundstufe, Verzicht auf das Sitzenlassen, Verzicht auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung sowie, jetzt neu, Verzicht auf Notenzeugnisse bis einschließlich Jahrgang 8. Spannend wird, in welchem Umfang von diesen Öffnungsmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Zum neuen Schuljahr ist damit wegen der notwendigen schulinternen Abstimmungen kaum zu rechnen. Aber niemand wird mehr behaupten können, dass die Vorschriften leider keine andere Wahl ließen, als z.B. einen Schüler sitzen zu lassen. Obwohl mit der beschlossenen Regelung keine Schule gezwungen wird, eine dieser Maßnahmen umzusetzen, ist von konservativer Seite (u.a. vom Philologenverband) bereits heftig gegen die Öffnung polemisiert worden.
Lothar Sack