Im Netzwerk Berliner Gemeinschaftsschulen arbeiten 22 Schulen zusammen; die Hälfte ist inzwischen GGG-Mitglied, weitere Schulen folgen. Es wurde gegründet, weil die Senatsverwaltung die Schulen nicht weiter begleitet und Grundpositionen der Gemeinschaftsschulen in Frage gestellt hat. Das betrifft zum einen die Schulstruktur: Zur Konzeption der Berliner Gemeinschaftsschule gehört eine Grundstufe und das Angebot des Bildungsganges zum Abitur. Schulen noch ohne eigene Grundstufe erfuhren lange Zeit keine Unterstützung und die Einrichtung gymnasialer Oberstufen stieß auf kategorische Ablehnung. Hier gibt es neuerdings einen Sinneswandel der Senatsverwaltung, aus der sich hoffentlich eine nachhaltige Unterstützung der Gemeinschaftsschulen entwickelt.
Im zweiten Konflikt geht es um die Leistungsdifferenzierung, das Problem aller integriert arbeitenden Schulen bundesweit. Obwohl das Schulgesetz Zeitpunkt und Art von Differenzierungsmaßnahmen den Schulen überlässt, obwohl es betont, dass keine Schule die äußere Leistungsdifferenzierung praktizieren muss, obwohl die Projektvereinbarungen mit Bezirks- und Senatsverwaltung eine systematische äußere Leistungsdifferenzierung ausschließen, besteht die Senatsverwaltung darauf, den Schüler/innen virtuelle Stempel zu verpassen und sie in mindestens zwei Niveaustufen (E und G) einzusortieren und das auch noch als Willen der Schule im geforderten Differenzierungskonzept aufzuschreiben. Dieser überwunden geglaubte Rückgriff auf selektive Zuordnungen ist schwerlich ein Beitrag zur Entwicklung einer inklusiven Umgangs- und Lernkultur, die die Individualität jedes Lernenden respektiert. Die Forderung der Verwaltung ignoriert schlechte Erfahrungen mit der tradierten Leistungsdifferenzierung und setzt zudem das falsche Signal, Lerndifferenzierungen könnten sich auf bestimmte Fächer und die mittlere Schulstufe beschränken.
Was bewegt Menschen in der Verwaltung, die einst angetreten sind, integrative Schulen zu unterstützen und zu fördern, Situationen zu schaffen, die vor Ort nur als Zeit und Energie fressende Gängelei empfunden werden können? Letztlich ist es der von der KMK aufgebaute Popanz der vermeintlich in Frage stehenden bundesweiten
Anerkennung von Schulabschlüssen, wenn die Sortierung von jungen Menschen nicht „vorschriftsmäßig“ erfolgt. „An Schularten mit mehreren Bildungsgängen wird der Unterricht ... auf mindestens zwei lehrplanbezogen definierten Anspruchsebenen in Kursen erteilt.“
Dieser Satz aus der KMK-Vereinbarung muss endlich fallen. Hierfür sollten sich Verwaltung und Politik stark machen. Spätestens die Etablierung von Bildungsstandards macht kleinliche, noch dazu kontraproduktive Vorschriften über den Weg dahin überflüssig. Das Thema Heterogenität steht im Zentrum der Arbeit unseres Netzwerkes. Wie kann es besser gelingen, alle Schüler/innen so zu fördern, dass sie ihre Potenziale entfalten. Lernen doch in unseren Lerngruppen Kinder mit geistigen Behinderungen gemeinsam mit Kindern, die als hochbegabt gelten. Hierzu werden wir den Erfahrungsaustausch und Fortbildungen organisieren.
Am 13.02.2014 gab es eine Gemeinschaftsschultagung, die gemeinsam mit Kolleg/innen aus der Verwaltung vorbereitet wurde, u. a. auch ein Treffen aller Fachbereichsleiter. Die Zeit war viel zu kurz. Aber wir hatten die Chance eines Gesprächs mit Staatssekretär Rackles und erfuhren die neuen Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung – viele positive Ergebnisse, aber auch kritische Punkte.
Zum zweiten Mal fanden die Berliner Schulbesuchstage am 17.–19.02.2014 statt. 10 Schulen, überwiegend Gemeinschaftsschulen, luden ein und boten 14 verschiedene inhaltliche Schwerpunkte an. Stark nachgefragt waren die Themen Jahrgangsmischung und neue Lernformen (z. B: Lernbüro). Aus mehreren Schulen kamen Kollegengruppen, darunter ein schulpraktisches Seminar, insgesamt ca. 70 Besucher. Die Auswertungsrunde ergab Ideen für die inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung, und: 2015 gibt es wieder Schulbesuchstage.
Robert Giese/Lothar Sack