Nachdem sich im Mai in einer Anhörung in der Bürgerschaft alle Vertreter/innen von Kammern und Verbänden gegen eine Rückkehr zum 9-jährigen Bildungsgang am Gymnasium ausgesprochen hatten, veröffentlichte die Schulbehörde das von ihr initiierte Meinungsbild. Insgesamt haben sich 58 % aller 708 Einsendungen für die Beibehaltung des Abiturs nach acht Jahren am Gymnasium ausgesprochen. Darin enthalten sind die Stellungnahmen von 93 schulischen Gremien, die sich im Umfang von 85 % für die Beibehaltung ausgesprochen haben. Die Vereinigung der Schulleiter/innen an Hamburger Gymnasien und die Vereinigung der Schulleiter/innen an Hamburger Stadtteilschulen in der GGG haben mit einem gemeinsamen Flyer dazu aufgerufen, keine Unterschrift beim Volksentscheid zu G9 am Gymnasium zu leisten.
Bei so viel Gegenwind darf man auf die Ergebnisse gespannt sein: Das Volksbegehren ist der zweite in der Verfassung vorgesehene Schritt der Volksgesetzgebung. Ab dem 18. 09. bis zum 08. 10. 2014 hat die Initiative „G9 – Jetzt – HH“ drei Wochen Zeit, ca. 60.000 Unterschriften zu sammeln. Diese wären mindestens nötig, um in einem dritten Schritt einen Volksentscheid herbeizuführen.
Im Streit um die Frage der Ressourcenausstattung für die Aufgabe der Inklusion, insbesondere für die Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotionale Entwicklung (kurz: LSE), wurde in den vergangenen Monaten seitens der Behörde immer wieder auf das ausstehende Gutachten der Professoren Dr. Karl-Dieter Schuck und Dr. Wulf Rauer verwiesen. Sie sollten den starken Anstieg der Schülerzahlen in diesem Bereich untersuchen und bewerten. Anfang Juli wurde das Gutachten veröffentlicht und führte zu kontroversen Interpretationen. Während sich der Senat in seiner Ressourcenzuweisung bestätigt sieht, weil ein großer Teil dieser Kinder schon immer an den allgemeinbildenden Schulen gewesen sei, stellte die Vereinigung der Schulleiter/innen in der GGG anderslautende Aussagen aus der Expertise dagegen: Der diagnostizierte Förderbedarf sei im Vergleich mit den Großstädten Essen und Berlin nicht abweichend, sondern stelle ein realistisches Abbild der Problemlagen dar. Der Zusammenfassung des Gutachtens kann man entnehmen, dass in den 5. und 6. Klassen der Stadtteilschulen 11,97 % der Schüler/innen LSE-Förderbedarf haben. Die Ressourcenzuweisung jedoch geht nur von 8 % aus. Die Ausstattungsfrage für die inklusive Schule in Hamburg bleibt weiterhin strittig. Vorerst wurde angekündigt, dass die bisherigen schulinternen Förderdiagnosen durch ein neues Verfahren mit „hamburgweit einheitlichen Maßstäben“ ersetzt werden soll.
Barbara Riekmann