Hamburg
Aktuell
­

Das aktuelle Schuljahr (2011/12) ist geprägt durch die Umsetzung des §12 des Hamburger Schulgesetzes. Dieser gibt Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf (s. F.) das uneingeschränkte Recht, alle allgemeinbildenden Schulen zu besuchen. Dieses betrifft vor allem die Grund- und Stadtteilschulen (STS): Seit diesem Schuljahr besuchen 129 entsprechende Kinder die 54 STS, 7 Kinder mit s. F. gehen auf das Gymnasium (davon gibt es 59 in Hamburg). Hier wird also deutlich, wer die inklusive Hauptarbeit zu leisten hat: die ehemaligen Gesamtschulen und die HRSchulen, die jetzigen STS.

Im November 2011 riefen GGG, GEST (Gemeinschaft der Elternräte an STS in Hamburg) und GEW zu einer Demonstration auf mit der Forderung einer besseren und ausreichenden personellen Ausstattung der Inklusionsklassen. Denn diese drohen gegenwärtig noch unter den Standard der bisherigen I- (Integrations-) und IR- (Integrative Regel-) Klassen zu fallen.
Mit sehr viel Hartnäckigkeit ist es der GGG gelungen, hierüber ein Gespräch mit dem Bildungssenator Ties Rabe zu führen – relativ erfolgreich, was seine Kompetenzeinschätzung über die GGG betraf, nicht so sehr, was die Konsequenzen hinsichtlich der verlässlichen Ausstattung der Inklusionsklassen betraf.
Im Schuljahr 2012/13 werden sich die Probleme für die STS noch mehr verschärfen, sind doch 594 Kinder mit s. F. an 48 der 54 STS angemeldet, 12 Kinder verteilen sich auf 5 der 59 Gymnasien.
Aus Sicht der GGG lässt sich positiv vermerken, dass der LV HH jetzt in der Feedbackgruppe Inklusion der Behörde für Schule und Bildung vertreten ist. Im April fand eine öffentliche Anhörung im Schulausschuss zum Thema Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen statt. Diese wird im Mai ausgewertet und abschließend im Schulausschuss beraten. Mitte Juni kommt es in der Hamburger Bürgerschaft zur endgültigen Beschlussfassung. Eine weitere Belastung steht den STS bevor: Nach den Sommerferien werden die STS auch die abgeschulten Gymnasiasten im Jahrgang 7 beschulen müssen. Wer nicht die „Versetzung vom Gymnasium auf die STS“ erhalten hat, muss dann dort weiter bis Klasse 10 beschult werden. Das Gymnasium muss damit auch alle Abschlüsse vergeben. Freiwilligen Rückläufern steht die STS jedoch offen. Wer am Ende der Klasse 10 den Übergang in die Oberstufe des Gymnasiums nicht schafft, kann nicht mehr in Klasse 10 oder Vorstufe der STS wechseln.
Die GGG HH wird im Herbst einen GGGFachtag zum Thema Umsetzung der Inklusion an Stadtteilschulen durchführen.

Ulrike Kaidas-Andresen