Der Newsletter 02 ist da!

SH-Newsletter 02

Der Newsletter 01 ist da!

Mit diesem Newsletter betreten wir Neuland. Wir wollen unsere Mitglieder noch aktueller und direkter als bisher erreichen. Dazu haben wir uns den seit geraumer Zeit erscheinenden Newsletter des Landesverbandes Hamburg zum Vorbild genommen.

SH-Newsletter 01 (2016/10)

Ende der Sommerferien fand das Gespräch des GGG-Landesvorstandes mit der schleswig-holsteinischen Ministerin für Schule und Berufsbildung, Britta Ernst, statt. Britta Ernst betonte uns gegenüber, dass für sie die Schulstrukturdebatte in Schleswig-Holstein abgeschlossen sei. Jetzt gehe es darum, das eingeführte Zweisäulenmodell mit Gemeinschaftsschulen und Gymnasien qualitativ weiter zu entwickeln. Bezüglich der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen vertrat sie die Auffassung, dass möglichst alle Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe haben sollten. Aufgrund der vorhandenen Strukturen sei dies für Schleswig-Holstein allerdings unrealistisch. Dennoch sei der aktuelle Stand mit 41 Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe ausbaufähig. Nach unserer Einschätzung werden diese Positionen so auch von den derzeitigen Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein vertreten.

Schleswig-Holstein hat eine neue Bildungsministerin. Am 15.09.2014 hat Waltraud „Wara“ Wende nach heftigen Angriffen gegen ihre Person, die auch vor dem Hintergrund des von ihr maßgeblich gestalteten Politikwechsels der Regierungskoalition im Bereich der Bildungspolitik zu bewerten sind, im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und des Betruges, das Handtuch geworfen. Schon einen Tag später präsentierte Ministerpräsident Thorsten Albig mit Britta Ernst eine Nachfolgerin.

In Schleswig-Holstein ist die Umwandlung in ein quasi zwei- (drei-) gliedriges Schulsystem fast abgeschlossen. Der größte Teil des Systems besteht jetzt aus Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Die Gemeinschaftsschulen haben nur dann eine Oberstufe, wenn sie als Gesamtschulen eine hatte. Das Bildungsministerium will weitere Oberstufen genehmigen, wenn „das öffentliche Bedürfnis nachgewiesen ist und andere Oberstufen keine Aufnahmekapazität mehr haben“. Das bedeutet, dass die Berufsgymnasien, die Teil der den Berufsschulen sind, die Gemeinschaftsschüler/innen aufnehmen und entsprechende ausgebaut werden. Es wird also alles getan, um die Gymnasien vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen.