Inklusion: gut gemeint – schlecht gemacht
Die Umsetzung der Inklusion wird in NRW durch die Bestimmungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes (9.SchRÄG) geregelt. Wie die GGG-NRW haben alle Verbände, die die Inklusion ausdrücklich befürworten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf artikuliert. Die GGG-NRW konnte sich dabei auf die Erfahrungen vieler Gesamtschulen, die den gemeinsamen Unterricht seit Jahren praktizieren, stützen.