Die Umwandlung der Schullandschaft in ein zweigliedriges System (bzw. dreigliedriges – siehe die Vielzahl von Förderzentren) ist in Schleswig-Holstein im Grunde formal weit fortgeschritten. Die Regionalschulen werden sich über kurz oder lang ebenfalls in Gemeinschaftsschulen umwandeln.

Am 15.4.2016 fand auf Einladung der GGG eine Tagung mit Schulleiterinnen und Schulleitern zur Situation der  Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe in Schleswig-Holstein statt. Im Fokus der Diskussionen standen zwei Themenbereiche:

  • Orientierungen und Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit (Was macht uns stark?)
  • Vorschläge für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen (Was brauchen wir?)

Die Ergebnisse der Tagung hier im Einzelnen darzustellen, würde den Rahmen des Länderberichtes sprengen. Die nachfolgenden Beispiele sollen einen Einblick darüber geben, worüber u.a. diskutiert wurde.

Der Landesvorstand der GGG Schleswig-Holstein blickt auf ein ereignisreiches Halbjahr Vorstandsarbeit zurück. Neben regelmäßigen Vorstandssitzungen gaben wir Stellungnahmen zum Inklusionskonzept der Landesregierung und zum geplanten Aufnahmeerlass für Gemeinschaftsschulen mit einem Überhang an Anmeldungen ab. Außerdem fassten wir unsere bildungspolitischen Vorstellungen in einem Positionspapier zusammen, das auf der Homepage der GGG nachzulesen ist.

Das neue Schulgesetz ist im Landtag verabschiedet worden. Damit ist das Zwei-Säulenmodell für Schleswig-Holstein Wirklichkeit geworden. Die wesentlichen Veränderungen sind ja an früherer Stelle schon beschrieben worden, neu ist, dass der Begriff Berufsbildungsreife durch den Begriff erster allgemeiner Schulabschluss ersetzt worden ist. Nun heißen die Abschlüsse also: nach der 9. Klasse erster allgemeiner Schulabschluss, nach der 10. Klasse Mittlerer Bildungsabschluss, am Ende der Oberstufe Allgemeine Hochschulreife. Der Begriff gymnasiale Oberstufe ist endgültig aus dem Gesetz verschwunden. Am Gymnasium bilden die Klassen 5 und 6 die Orientierungsstufe. Im Schulgesetz § 9 ist der Auftrag der Orientierungsstufe deutlich beschrieben und bekommt dadurch mehr Gewicht. Ab der 7. Klasse ist dann keine Querversetzung mehr möglich. Über die Regelungen für die Gemeinschaftsschulen ist die Verordnung noch in Bearbeitung. Die Regionalschulen werden unter bestimmten Voraussetzungen zu Gemeinschaftsschulen oder geschlossen.

Das herausgehobene Ereignis der letzten Wochen war der Gewinn des Deutschen Schulpreises durch die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule Bargteheide. Wir freuen uns mit der Schule und gratulieren recht herzlich. Damit wird eine Schule gewürdigt, die seit 1991 im Rahmen der Gesamtschularbeit ununterbrochen daran gearbeitet hat, das Prinzip des gemeinsamen Lernens und des Miteinander erfolgreich in die schulische Praxis umzusetzen.
Die anderen ehemaligen Gesamtschulen in Schleswig- Holstein, die ja jetzt Gemeinschaftsschulen sind, fühlen sich damit auch bestätigt. Sei werden ihre Arbeit auch weiter fortsetzen mit dem Ziel, irgendwann einmal alle Schulen zu Schulen des gemeinsamen Lernens zu machen.
Inzwischen sind ein großer Teil weiterer Schulen Gemeinschaftsschulen, aber der Anteil des gemeinsamen Lernens ist noch ausbaufähig. Das gegliederte Schulwesen steckt immer noch in zu vielen Köpfen.