überregional
Bildungspolitik
Argumente

 

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UN-Behinderten­rechtskonvention (2006), Art. 24, Abs. 2 (Auszug)

"... stellen die Vertragsstaaten sicher, dass ...
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; ..."