Die satzungsmäßigen Gemien sind
- die Mitgliederversammlung (MV)
- der Hauptausschuss (HA)
- der GGG-Vorstand (Bundesvorstand, BV)
Je nach Bedarf können Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden.
Die satzungsmäßigen Gemien sind
Je nach Bedarf können Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden.