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Auf Einladung der GGG NRW besuchten MdL Frank Rock, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Schule und Bildung, und MdL Jens-Peter Nettekoven im Juni zwei Gesamtschulen in Wuppertal.
Den Beitrag von Dagmar Naegele lesen.
Die Fraktionen der CDU und der FDP fordern das Schulministerium auf, die Möglichkeiten des Schulgesetzes im §132c zu erweitern und den Bildungsgang der Hauptschule ab der 5. Klasse in Realschulen zuzulassen. Eine solche Haupt-Real-Schule erinnert stark an die gescheiterte Verbundschule in NRW.
Den Beitrag von Werner Kerski lesen.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion vorgesehen. Für das Gymnasium ist in der Regel nur noch zielgleiche Förderung vorgesehen.
Den Kommentar von Beerend Heeren lesen.
So viel Aufregung gibt es vermutlich nicht allzu häufig bei der Eröff- nung einer neuen Schule: Die Gesamtschule der Stadt Geldern war schon in den Schlagzeilen, bevor sie überhaupt an den Start ging! Ein Beitrag aus der Entstehungsgeschichte der Schule.
Zum Artikel in der iSA 2018/3
Die GGG NRw hat am 5.10.2018 ihre Stellungnahme zu folgenden Gesetebtwürfen abgegeben:
1. Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze - Haushaltsbegleitgesetz
2. Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2018
3. zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NRW für das Jahr 2019
Download der Stellungnahme
ISA 2018/3
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter der Überschrift „Gelingende Inklusion“ verbindliche Qualitätsstandards, Förderschulgruppen an Regelschulen, Schwerpunktschulen der Inklusion angekündigt. Am Gymnasium soll es in der Regel nur noch zielgleiche Förderung geben. Die Benennung von verbindlichen Qualitätsstandards war die Reaktion auf die zentrale Kritik nicht nur der Schulen. Diese verwiesen wiederholt und nachdrücklich auf die mangelnde Ressourcenausstattung der Schulen des gemeinsamen Lernens. Die mangelnden personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen verhinderten eine gelingende Inklusion. Klar definierte Standards müssen entsprechende Mittel in der Umsetzung nach sich ziehen.
Die GGG NRW hat ihre Stellungnahme zum "Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestgröße der Förderschulen und Schulen für Kranke" an das Ministerium für Schule und Weiterbildung geschickt.
Die Vorfreude auf den Besuch des Bundespräsidenen war groß und in der ganzen Schule zu spüren: Ein ganz besonderer Tag für die Anne-Frank-Gesamtschule in Dortmund. Anlass des Besuchs war der Ausbildungspakt, den die Schule mit außerschulischen Partnern geschlossen hat.
Hier ist der Beitrag von Milane Watson (Schülerin)
Mit der Verlagerung des Einstellungsverfahrens auf die Einzelschule ist die Verantwortung für die Lehrerversorgung faktisch von der bildungspolitisch verantwortlichen Länderebene auf die Einzelschule erfolgt. Behrend Heeren analysiert und bewertet in seinem Beitrag die Situation in NRW.
Newsletter 2018/2
Donnerstag, 04. April 2019
Gesamtschule Berger FeldAdenauerallee 11045891 Gelsenkirchen
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ISA 2018/2
Sekundarschule: Reduzierung der Zügigkeit
Die Sekundarschule (SK) wurde mit dem Schulkonsens 2011 als fünfte Regelschulform eingeführt. Seitdem sind bereits 100 SK entstanden, nicht überall als „Wunschschule“ der Eltern
BEHREND HEEREN
Der Schulgründungsprozess der Sekundarschule Rheinhausen
Diese Haltung vertritt die Schulleiterin der Sekundarschule Rheinhausen, Autorin des folgenden Beitrags. Sie beschreibt, wie sich ihre Schule unter verschärften gesellschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt.
MARTINA ZILLA SEIFERT
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