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Aufbruch 2019: "Die Schule als gesellschaftsbildende Kraft"
36. GGG-Bundeskongress - 50 Jahre GGG

Donnerstag, 19. Sept., bis Sonnabend, 21. Sept. 2019
Fritz-Karsen-Schule
Onkel-Bräsig-Str. 76/78
12359 Berlin (Britz)

Die Teilnehmerbeiträge:

  Kongress  Schiffsfahrt Begleitperson
(Schiffsfahrt)
Normalbeitrag 80,00 € 15,00 € 20,00 €
GGG-Mitglieder
Koll. aus Mitgliedsschulen
50,00 € 15,00 € 20,00 €
Mitglieder befreundeter Verbände
(GEW, GSV, ...)
50,00 € 15,00 € 20,00 €
bei Eintritt in die GGG 0,00 € 15,00 € 20,00 €
Schüler, Studenten 0,00 € 0,00 € 20,00 €
Referenten, Moderatoren, Oganisatoren 0,00 € 0,00 € 20,00 €
eingeladene Ehrengäste 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Wer anlässlich des Bundeskongresses in die GGG eintritt, bezahlt keinen Kongressbeitrag. Kolleg/innen von GGG-Mitgliedsschulen zahlen den Mitgliederpreis, ebenso Mitglieder befreundeter Verbände (GEW, GSV, ...). Schüler un Studenten können nach Anmeldung kostenlos teilnehmen.

Der Tagungsbeitrag umfasst Getränke und Snacks (Kuchenbuffet) während der gesamten Tagung sowie ein Mittagessen am Samstag, dem 21.09.2019, jedoch nicht den Verzehr während der Schiffsfahrt.

Die Teilnahme an der Schiffsfahrt wird gesondert berechnet (15,00 € für Kongressteilnehmer). Für die Schiffsfahrt können Sie gern eine Begleitperson anmelden, die nicht am Kongress teilnimmt (20,00 €).

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Kontodaten für die Überweisung des Teilnahmebeitrages (ggf. einschl. der Beiträge für die Schiffsfahrt). Die Anmeldung wird erst gültig mit dem Eingang des Teilnahmebeitrags auf diesem Konto und ggf. des unterschriebenen Beitrittsantrages in der Geschäftsstelle. Bitte, geben Sie als Verwendungszweck an: Bundeskongress 2019, Ihren Namen und Mitgliedsnummer - falls zur Hand!

Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 15.06.2019 erstatten wir den Kongressbeitrag zurück. Danach stellen wir 50% in Rechnung, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

Jubiläen werfen ihre Schatten voraus
1919 - 1969 - 2009 - 2019

Gerd-Ulrich Franz

Am 11.8.1919 trat die Weimarer Verfassung in Kraft, deren Art. 146 forderte:

Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf.“1

Gerd-Ulrich Franz antwortet auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 22. Okt. 2018. Jan-Martin Wiarda schreibt unter dem Titel "Masse und Klasse" über die Veränderungen  im Gymnasium und stellt fest, dass mittlerweile das Gymnasium zur Schule für (fast) alle geworden sei. Gerd-Ulrich Franz widerspricht ihm mit dem Hinweis, dass das Gymnasium mit mehr als 50%  der Schüler weiterhin nichts zu tun haben will.

ist das Thema von

GEMEINSAM LERNEN 2018/4,

erschienen im Oktober 2018, Hier das Inhaltsverzeichnis und das 8-seitige GGG-Info 2018/4