Im Netzwerk Berliner Gemeinschaftsschulen arbeiten 22 Schulen zusammen; die Hälfte ist inzwischen GGG-Mitglied, weitere Schulen folgen. Es wurde gegründet, weil die Senatsverwaltung die Schulen nicht weiter begleitet und Grundpositionen der Gemeinschaftsschulen in Frage gestellt hat. Das betrifft zum einen die Schulstruktur: Zur Konzeption der Berliner Gemeinschaftsschule gehört eine Grundstufe und das Angebot des Bildungsganges zum Abitur. Schulen noch ohne eigene Grundstufe erfuhren lange Zeit keine Unterstützung und die Einrichtung gymnasialer Oberstufen stieß auf kategorische Ablehnung. Hier gibt es neuerdings einen Sinneswandel der Senatsverwaltung, aus der sich hoffentlich eine nachhaltige Unterstützung der Gemeinschaftsschulen entwickelt.

Inklusion: Nachdem das Inklusionskonzept aus der vorigen Legislatur von Schulsenatorin Scheres kassiert worden war – u. a. mit der Begründung, dass Inklusion nicht zum Nulltarif zu haben sei –, tagte eine „Inklusions-Kommission“ und legte Anfang 2013 ein Konzept vor, das eine Reihe von guten Vorschlägen für den Weg zur inklusiven Schule macht: Rechtsanspruch auf Inklusion ohne Vorbehalt, Zentren für Inklusion an jeder Schule, ... Allerdings bleibt das Gymnasium exkludierende Zone. Weiteres Problem: Die Realisierung des Konzeptes wird wohl auch 5 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK noch nicht Realität, die Finanzen sind noch nicht gesichert. In der Zwischenzeit geht der Run auf die integrierenden Schulen weiter, mit der Konsequenz, dass die Lernbedingungen für das einzelne Kind dort schlechter werden: Die Ressourcen hierfür bleiben bisher gedeckelt und wurden nicht entsprechend erhöht. Im Integrationsbereich erfolgreich arbeitende Schulen, die auch dringend als Vorzeigebeispiele und Orientierungsmarken benötigt werden, können ihre Qualität nicht aufrechterhalten. Wenn man es mit der Inklusion wirklich ernst meinte, müsste man das wohl anders machen.

Über das von der Senatsverwaltung zur Diskussion gestellte Konzept für erste Schritte der Inklusion ist schon kurz berichtet worden. Neben einigen zu begrüßenden Maßnahmen – weitgehende Auflösung der LES-Sonderschulen (Lernen – Emotionale Entwicklung – Sprache) und Verteilung der dadurch frei werdenden Ressourcen an die dann "inklusiven Schulen", kein diskriminierender „Förderstatus“ mehr für die betroffenen Schüler/innen – bleiben eine Reihe von Problemen ungelöst und Forderungen offen: die Einbeziehung anderer Behinderungsarten, die Ausklammerung der Gymnasien (sie bleiben weiterhin exklusiv).

Berliner Gemeinschaftsschulen - Erstaunliche Erfolge durch wissenschaftliche Begleitung bestätigt

Am 8. April wurden im ersten Teil des Abschlussberichtes die neuesten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung (WB) der Pilotphase Gemeinschaftsschule in Berlin präsentiert.

Länderbericht 2009/4

Die Diskussion um die (Zwei-)Gliedrigkeit der Berliner Schule hat ihre Fortsetzung in einem Gesetzesentwurf aus dem Hause Zöllner gefunden, der derzeit vom Parlament beraten wird. Die Zweite Lesung soll im Dezember stattfinden, die Dritte und abschließende im Januar 2010. Durch die parlamentarische Anhörung am 05. Oktober – wieder unter Beteiligung der GGG – war etwas Verunsicherung in die Debatte gekommen; es schien für einen Moment so, als ob das