Für die Gesamtschulen in Niedersachsen war auch die diesjährige Anmelderunde wieder sehr erfolgreich. Zwar liegen dem Landesvorstand noch nicht alle Daten vor, dennoch lässt sich schon jetzt feststellen, dass trotz der vielen Neugründungen an vielen Gesamtschulen die Anmeldungen die vorhandenen Plätze erheblich übersteigen. Aber es gibt auch viele regionale Besonderheiten. Der Landesvorstand wird auf seiner Klausurtagung eine ausführliche Analyse vornehmen und veröffentlichen.
Am 21.10.2014 wird die GGG Niedersachsen eine Fachtagung zur gymnasialen Oberstufe in der IGS Langenhagen durchführen. Diese Fachtagung richtet sich vor allem an die 2009 und 2010 gegründeten neuen Gesamtschulen, denen bereits eine Oberstufe genehmigt wurde oder die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. „Oberstufe genehmigt – Wie geht es weiter?“, lautet häufig die Frage. Nach der Veröffentlichung der Einladung gab es bereits nach der ersten Woche 40 Anmeldungen. Geplant sind für die Teilnehmer/innen drei Workshop-Runden am Vormittag, in denen unterschiedliche Oberstufen-Konzepte präsentiert werden. IGS Braunschweig-Querum: Organisation der Oberstufe bei einer Vierzügigkeit, IGS Braunschweig-Franzsches Feld: Arbeit einer Oberstufe mit besonderen Profilen, IGS Wilhelmshaven: Kooperation einer IGS-Oberstufe mit anderen gymnasialen Oberstufen. Ziel der Tagung ist es, den Teilnehmern/innen viele Detailinformationen und Anregungen zur konzeptionellen Arbeit an die Hand zu geben. Am Nachmittag wird die Fachtagung für alle Gesamtschulen geöffnet. Hier sollen die neuen Vorstellungen der Landesregierung zur Oberstufenarbeit thematisiert werden. Z. B. hat der neue Stundenrahmen für Kurse auf erhöhtem Niveau mit 5 Stunden statt 4 und für Kurse auf grundlegendem Niveau mit 3 Stunden statt 2 erhebliche Auswirkungen auf die Ganztagsrhythmisierungsmodelle. Da die Vorstellungen erst im Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden müssen, geht es hier um eine erste Ideensammlung.
Ebenfalls 2015 wird es in Niedersachsen eine umfassende Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes geben. Um hier rechtzeitig in die Diskussion einzusteigen hat der Landesvorstand eine Stellungnahme „Starke Gesamtschulen – gute Schulqualität auch in Zeiten des demographischen Wandels in Niedersachsen“ veröffentlicht. Die bisher vorgeschriebene Parallelstruktur von Gesamtschulen und gegliederten Schulen im Bereich eines Schulträgers muss verändert werden. Wenn der entsprechende Elternwille vorliegt, müssen die Gesamtschulen ersetzende Schulform werden können. Im Sinne eines ortsnahen vollständigen Schulangebots sind viele Schulträger an einer solchen möglichen Regelung interessiert. In Einzugsbereichen, in denen es neben einer Gesamtschule nur Gymnasien gibt, muss sichergestellt werden, dass Gesamtschulen nicht verpflichtet werden, gymnasiale Schulwechsler aufzunehmen. Nach der jahrelangen erfolgreichen Arbeit der IGS Hannover-Roderbruch sollte allen Gesamtschulen die Möglichkeit gegeben werden, auch eine Primarstufe zu führen. Die Arbeit der KGS sollte schulrechtlich besser gewürdigt werden. Für die Umsetzung der Inklusion an allen Schulen müssen verbindliche schulgesetzliche Vorgaben erarbeitet werden. Der GGG Landesvorstand wird in den kommenden Monaten seine Vorstellungen mit den Fraktionen im Landtag, dem Kultusministerium, den Parteien und den Lehrerverbänden diskutieren, um argumentativ für die schulrechtliche Umsetzung seiner Forderungen zu werben.
Gerd Hildebrandt